Wer haftet wenn ein Flugzeug in mein Haus kracht, ist sowas versichert?
2 Antworten
Ja, so verrückt es klingt: Wenn ein Flugzeug (oder auch Teile davon) in dein Haus stürzt, ist das versichert – und du bleibst nicht auf dem Schaden sitzen.
In Deutschland greift in so einem Fall das Luftverkehrsgesetz (§ 33 LuftVG). Das bedeutet:
- Die Fluggesellschaft oder der Halter des Flugzeugs haftet automatisch, ganz unabhängig von Schuld.
- Die haben dafür eine Pflicht-Haftpflichtversicherung, die genau solche Schäden abdeckt – sogar dann, wenn es sich um einen technischen Defekt oder menschlichen Fehler handelt.
Und deine eigene Wohngebäudeversicherung?
Die kann ebenfalls einspringen – z. B. für direkte Reparaturen – und holt sich das Geld später von der Flugzeug-Haftpflicht zurück (sogenannter Regress).
Du musst dir keine Sorgen machen, dass du in so einem Fall allein dastehst. So selten es passiert – versichert bist du, und die Haftung ist gesetzlich klar geregelt.
Dann haftet das flugunternehmen.
Die werden wohl in der regel eine versicherung haben, oder sie zahlen es aus der eigenen tasche.
Fast immer haftet das unternehmen. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__33.html
Kommt auf den Grund des Absturzes an.