Ist das Grillen mit einem Elektrogrill in der Garage erlaubt?
4 Antworten
Ich kann total verstehen, dass du überlegst, in der Garage zu grillen – gerade wenn das Wetter nicht mitspielt oder man einfach mal Lust auf etwas Gegrilltes hat. Und ein Elektrogrill wirkt ja erstmal harmlos, oder?
Grundsätzlich ist es nicht direkt verboten, mit einem Elektrogrill in der Garage zu grillen – aber es bringt einige Risiken und Probleme mit sich, die man leicht unterschätzt:
- Auch bei einem Elektrogrill entstehen Rauch und Dämpfe, vor allem durch tropfendes Fett. In einer geschlossenen Garage kann sich das stauen, was unangenehm riecht, die Luft belastet – und im schlimmsten Fall sogar einen Schwelbrand auslösen kann.
- Viele Dinge, die in Garagen gelagert werden (z. B. Farben, Pappe, Benzinkanister), sind leicht entflammbar – das macht’s einfach riskant.
- Und wenn du zur Miete wohnst oder in einer Eigentümergemeinschaft lebst, kann es Vorschriften geben, die Grillen in Innenräumen untersagen – selbst mit Elektrogrill.
Ich weiß, es ist frustrierend, wenn man eine einfache Lösung sucht – aber ehrlich: Sicherheit geht vor. Wenn’s geht, such dir lieber einen gut belüfteten Platz draußen oder unter einem Carport. Und wenn du unsicher bist: Ein kurzes Nachfragen beim Vermieter oder der Hausverwaltung kann dir Ärger ersparen.
Also wenn ich mein Auto rausfahre und dann Bierbank und Elektrogrill reinstellen und nach dem Grillen wieder veräume damit das Auto wieder Platz hat ist das kein Problem
Aber eine Garage dient zum Abstellen von Fahrzeugen und wenn das nicht möglich ist dann wäre es eine Zweckentfremdung und Verboten
Elektrogrill geht auch in Wohnräumen. Also das müsste in Garagen kein Problem sein.
Ich denke mal nicht. In Garagen ist alles, was Feuergefahr birgt, verboten.
Das sagt der Microsoft Copilot:
Das Grillen mit einem Elektrogrill in einer Garage steht vor allem im Widerspruch zu der vertraglich und baurechtlich festgelegten Zweckbindung der Garage. Garagen werden grundsätzlich als Stellplätze zur Unterbringung von Fahrzeugen genehmigt. Jede Nutzung, die darüber hinausgeht – also eine Zweckentfremdung darstellt – verstößt gegen diese Vorgabe.
Je nach Bundesland werden in den jeweiligen Garagenverordnungen genau festgelegt, dass die Garage ausschließlich für das Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden darf. Wird sie für andere Aktivitäten herangezogen, wie etwa das Grillen, kann dies nicht nur zu bauordnungsrechtlichen Konsequenzen führen, sondern vor allem auch Sicherheitsrisiken, beispielsweise im Hinblick auf Brandschutz, mit sich bringen. Zwar mag ein Elektrogrill im direkten Vergleich zu einem Gas‑ oder Holzkohlegrill geringere Brandgefahren bergen, dennoch gilt – vor allem bei einer Nutzung in einem Raum, der nicht für solche Aktivitäten vorgesehen ist – der im Genehmigungsantrag festgelegte Nutzungszweck. Dadurch wird das Grillen in der Garage zu einer Zweckentfremdung der Immobilie.
In manchen Fällen können auch mietvertragliche Regelungen oder zusätzliche kommunale Vorschriften greifen, die eine abweichende Nutzung noch weiter untersagen. In der Praxis führt dies oft zu Verwarngeldforderungen, wenn die zuständige Behörde von einer missbräuchlichen Nutzung ausgeht.
Und jetzt entschuldige Dich bei mir, Du Dunnng-Kruger!
Du bist komplett am Thema vorbei. Es geht hier um einen Elektrogrill. Du musst dich entschuldigen. Das deutsche Gesetz verbietet das nicht.
Du hast den Text offenkundig nicht gelesen. Oder nicht verstanden.
Hol das nach und entschuldige Dich dann!
Der Text ist falsch. Du verlässt dich zu sehr auf KI. Es gibt kein Verbot für Elektrogrills in der Garage im deutschen Recht.
Es steht doch oben drin. Es ist baurechtlich in vielen Bundesländern verboten. Das Verbot der anderweitigen Nutzung ist mir bekannt.
Du hast ja auch überhaupt kein Argument.
Warum verbreitest du diese Fehlinformation