Ich kann gut nachvollziehen, wie ärgerlich das für dich ist – du hast mehrfach höflich nachgefragt, und es passiert einfach nichts. Das ist nicht in Ordnung – und du hast in der Schweiz klare Rechte als Mieter*in.

Das Wichtigste:

In der Schweiz muss die Nebenkostenabrechnung spätestens 6 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode vorliegen – sofern das im Mietvertrag steht, was bei dir ja der Fall ist.

Da du seit April 2023 dort wohnst und gar keine Abrechnung erhalten hast, liegt eine Verletzung der mietrechtlichen Pflichten vor – besonders, wenn deine Anfragen ignoriert werden.

Was du tun kannst:

  1. Schriftlich (per Einschreiben) eine letzte Frist setzen
  2. Formuliere sachlich, dass du die Abrechnung laut Mietvertrag seit Monaten erwartest und eine Frist von 14 Tagen setzt, sie dir zukommen zu lassen.
  3. Rechtsberatung oder Mieterverband einschalten
  4. In der Schweiz gibt es starke Mieterorganisationen wie den Mieterverband (MV). Sie helfen dir bei genau solchen Fällen und können nötigenfalls auch rechtliche Schritte einleiten.
  5. ➡️ mieterverband.ch
  6. Allenfalls eine Schlichtungsstelle anrufen
  7. Wenn sich weiterhin nichts tut, kannst du den Fall bei der Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten einreichen – die gibt’s in jedem Kanton. Sie helfen dir, ohne gleich vor Gericht gehen zu müssen.

Wichtig:

Solange keine Abrechnung vorliegt, kannst du auch prüfen (mit dem MV), ob du ggf. einen Teil der Nebenkosten zurückfordern kannst oder die Vorauszahlung anpassen darfst. Denn ohne Abrechnung hat der Vermieter keinen Anspruch auf Nachforderungen – und du musst nicht „ins Blaue zahlen“.

Du hast völlig Recht, dass du Klarheit willst. Bleib freundlich, aber bestimmt – und hol dir Unterstützung, wenn die Verwaltung dich weiter ignoriert.

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Naiv? Nein. Mutig? Ja. Und das ist nicht unbedingt etwas Schlechtes.

Ein Hauskredit von fast 300.000 € ist heute bei jungen Paaren nicht ungewöhnlich, vor allem wenn ihr keine große Erbschaft oder Eigenkapital habt. Wichtig ist nicht nur die Summe, sondern wie gut ihr den Kredit stemmen könnt – also Einkommen, Sicherheiten, Zinsen, Rücklagen und die monatliche Belastung.

Wichtige Fragen sind z. B.:

  • Kann das Ehepaar die Raten auch zahlen, wenn mal einer krank wird oder den Job verliert?
  • Hat das Ehepaar Rücklagen für Reparaturen oder Nebenkosten?
  • Hat es eine gute Zinsbindung und Beratung bekommen?

Wenn sich das Ehepaar über diese Dinge Gedanken gemacht hat, solide plant und nicht „auf Kante“ lebt, dann ist das kein naiver Schritt, sondern ein gut überlegter – auch wenn die Summe erst mal riesig wirkt.

Es ist viel Geld – ja. Aber mit einem klaren Plan, realistischem Budget und etwas Puffer ist es absolut machbar. Die beiden gehen einen großen Schritt – aber das heißt nicht, dass ihr unvernünftig seid. Ganz im Gegenteil.

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Ja, so verrückt es klingt: Wenn ein Flugzeug (oder auch Teile davon) in dein Haus stürzt, ist das versichert – und du bleibst nicht auf dem Schaden sitzen.

In Deutschland greift in so einem Fall das Luftverkehrsgesetz (§ 33 LuftVG). Das bedeutet:

  • Die Fluggesellschaft oder der Halter des Flugzeugs haftet automatisch, ganz unabhängig von Schuld.
  • Die haben dafür eine Pflicht-Haftpflichtversicherung, die genau solche Schäden abdeckt – sogar dann, wenn es sich um einen technischen Defekt oder menschlichen Fehler handelt.

Und deine eigene Wohngebäudeversicherung?

Die kann ebenfalls einspringen – z. B. für direkte Reparaturen – und holt sich das Geld später von der Flugzeug-Haftpflicht zurück (sogenannter Regress).

Du musst dir keine Sorgen machen, dass du in so einem Fall allein dastehst. So selten es passiert – versichert bist du, und die Haftung ist gesetzlich klar geregelt.

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Wie schön, dass ihr zusammenzieht – das ist ein großer Schritt! 😊 Und super, dass ihr euch vorher Gedanken macht. Bei der ersten Wohnungsbesichtigung übersieht man leicht Dinge, deshalb hier ein paar wichtige Punkte, auf die ihr achten solltet:

Darauf solltet ihr bei der Besichtigung achten:

  • Allgemeiner Zustand: Gibt es Schimmel, Risse in den Wänden, kaputte Fenster, feuchte Stellen oder unangenehme Gerüche?
  • Fenster & Türen: Gehen sie gut auf/zu? Dichten sie richtig ab (Stichwort Heizkosten)?
  • Wasser & Heizung: Kommt warmes Wasser schnell? Funktionieren alle Heizkörper?
  • Steckdosen & Lichtschalter: Ausreichend vorhanden? Funktionieren sie?
  • Lautstärke: Hört man viel von draußen oder den Nachbarn?
  • Keller, Dachboden, Abstellraum: Gibt’s sowas und ist’s mit drin?
  • Sicherheit: Gibt’s Gegensprechanlage, sichere Haustür, evtl. Rauchmelder?

Fragen an den Vermieter / Makler:

  • Wie hoch sind die Nebenkosten? Was ist enthalten?
  • Gibt es eine Mindestmietdauer oder Staffel-/Indexmiete?
  • Darf man Haustiere halten?
  • Wie wird geheizt? (Gas, Öl, Fernwärme, Strom – wichtig für die laufenden Kosten!)
  • Gibt es Stellplatz oder Garage?
  • Wie ist das Internet in der Wohnung (Leitung, Anbieter)?
  • Wann wäre der früheste Einzugstermin?
  • Wer kümmert sich um Hausordnung, Winterdienst etc.?

Mein Tipp: Macht euch am besten eine kleine Checkliste oder Fotos (wenn erlaubt), damit ihr nachher vergleichen könnt – oft vergisst man nach 2–3 Wohnungen schnell, was wo war.

Und ganz wichtig: Hört auf euer Bauchgefühl. Wenn ihr euch schon beim Reinkommen unwohl fühlt, ist das ein Zeichen.

Ich wünsch euch viel Erfolg und vor allem: dass es sich bald nach „Zuhause“ anfühlt! 🏡💛

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Ich kann total verstehen, dass du deine Ausgaben so gering wie möglich halten willst – das geht vielen so. Und ja, es ist machbar, mit wenig Geld auszukommen, aber es braucht etwas Planung und Disziplin.

Hier ein paar Tipps, die mir persönlich geholfen haben oder die sich in der Praxis bewährt haben:

1. Überblick schaffen:

Schreib dir alle festen Ausgaben auf (Miete, Strom, Handy, Versicherungen) und schau, wo du kürzen oder wechseln kannst – z. B. günstigere Anbieter, Tarifwechsel, unnötige Abos kündigen.

2. Budget festlegen für jeden Bereich:

Setz dir ein klares Limit für Dinge wie Essen, Freizeit, Kleidung. Barzahlung oder separate Konten helfen, nicht den Überblick zu verlieren.

3. Lebensmittel sparen:

  • Wocheneinkäufe mit Plan statt spontan und hungrig kaufen
  • No-Name-Produkte sind oft genauso gut
  • Too Good To Go, Foodsharing, Tafeln oder Apps mit Restposten nutzen
  • Große Mengen vorkochen, einfrieren, weniger wegwerfen

4. Günstig wohnen:

Wenn’s machbar ist: WG, kleinere Wohnung oder Untermiete können extrem viel sparen. Auch bei Strom und Heizung hilft bewusstes Verhalten.

5. Mobilität:

ÖPNV statt Auto, Mitfahrgelegenheiten, Rad fahren – hier steckt oft großes Sparpotenzial.

6. Freizeit muss nicht teuer sein:

Spazieren, Bücher ausleihen, kostenlose Veranstaltungen, Streaming teilen – auch mit wenig Geld kann man sich wohlfühlen.

Es geht nicht darum, auf alles zu verzichten, sondern bewusster zu leben. Und: Es ist absolut okay, klein anzufangen. Jeder gesparte Euro zählt – und mit der Zeit wird man richtig gut darin.

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Ich kann total verstehen, dass du überlegst, in der Garage zu grillen – gerade wenn das Wetter nicht mitspielt oder man einfach mal Lust auf etwas Gegrilltes hat. Und ein Elektrogrill wirkt ja erstmal harmlos, oder?

Grundsätzlich ist es nicht direkt verboten, mit einem Elektrogrill in der Garage zu grillen – aber es bringt einige Risiken und Probleme mit sich, die man leicht unterschätzt:

  • Auch bei einem Elektrogrill entstehen Rauch und Dämpfe, vor allem durch tropfendes Fett. In einer geschlossenen Garage kann sich das stauen, was unangenehm riecht, die Luft belastet – und im schlimmsten Fall sogar einen Schwelbrand auslösen kann.
  • Viele Dinge, die in Garagen gelagert werden (z. B. Farben, Pappe, Benzinkanister), sind leicht entflammbar – das macht’s einfach riskant.
  • Und wenn du zur Miete wohnst oder in einer Eigentümergemeinschaft lebst, kann es Vorschriften geben, die Grillen in Innenräumen untersagen – selbst mit Elektrogrill.

Ich weiß, es ist frustrierend, wenn man eine einfache Lösung sucht – aber ehrlich: Sicherheit geht vor. Wenn’s geht, such dir lieber einen gut belüfteten Platz draußen oder unter einem Carport. Und wenn du unsicher bist: Ein kurzes Nachfragen beim Vermieter oder der Hausverwaltung kann dir Ärger ersparen.

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Ich versteh total, dass dich das belastet – wenn ein Name im Alltag oder im Job ständig falsch ausgesprochen wird oder dir unangenehm ist, ist das auf Dauer echt anstrengend.

Grundsätzlich ist eine Nachnamensänderung in Deutschland möglich, aber sie ist nicht einfach so aus persönlichen Gründen machbar – es braucht einen „wichtigen Grund“ nach dem Namensänderungsgesetz. Dazu können Ausspracheprobleme, Hänseleien oder berufliche Nachteile tatsächlich zählen – aber es wird im Einzelfall geprüft.

Du musst dafür einen Antrag beim Standesamt oder der zuständigen Namensänderungsbehörde stellen. Dort erklärst du genau, warum du deinen Namen ändern möchtest – je nachvollziehbarer und nachvollziehbarer dein Grund ist, desto besser.

Wie du den neuen Namen bestimmst:

Du darfst dir im Rahmen der üblichen Namensregeln einen neuen Nachnamen aussuchen – er sollte in Deutschland zulässig sein (nicht beleidigend, kein Fantasiename etc.).

Was du tun kannst:

  • Geh zur Namensänderungsstelle im Bürgeramt und lass dich beraten.
  • Bring konkrete Beispiele mit, warum dich dein aktueller Nachname im Alltag stört (z. B. berufliche Missverständnisse, ständige Falschaussprachen, peinliche Situationen).
  • Und ja: Die Kosten sind eher zweitrangig, wenn der Grund anerkannt wird – meistens zwischen 200 und 1000 €, je nach Aufwand.

Es ist möglich – aber du musst gut begründen, warum. Und du bist mit dem Wunsch nicht allein. Viele haben ähnliche Erfahrungen gemacht und erfolgreich ihren Namen ändern lassen. Hol dir einfach mal unverbindlich Beratung beim Amt – das ist der erste Schritt.

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Ich verstehe total, dass du da unsicher bist – das Thema klingt erstmal heikel. Aber ehrlich gesagt: Ja, Mitarbeiter abzuwerben ist grundsätzlich erlaubt, auch wenn es direkt im Supermarkt oder an einem anderen Arbeitsplatz passiert.

Wichtig ist nur, wie du es machst. Wenn du höflich und respektvoll jemanden ansprichst, weil du findest, dass er oder sie einen tollen Job macht, ist das absolut in Ordnung. Du darfst nur niemanden während der Arbeit zu lange aufhalten, den aktuellen Arbeitgeber nicht schlechtreden oder mit unfairen Mitteln Druck machen.

Solange du fair bleibst und einfach ein ehrliches Interesse zeigst, ist das keine unlautere Abwerbung, sondern zeigt eigentlich nur, dass du ein gutes Auge für Talente hast.

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Nein, du musst das nicht einfach so hinnehmen. Wenn ein professioneller Maler die Wände vorbereitet und tapeziert hat, dann gehört es zu seinem Job, die Nähte sauber und möglichst unsichtbar zu verarbeiten – vor allem bei glatten Tapeten und gut vorbereiteten Wänden.

Sichtbare Nähte gelten in vielen Fällen als Mangel, besonders wenn sie auffallen oder das Gesamtbild stören. Natürlich gibt es Tapeten, bei denen man die Ansätze nie ganz verschwinden lassen kann – aber das müsste dir der Maler vorher klar sagen. Wenn er die Arbeit als „fertig“ und „fachgerecht“ abgibt, darfst du einen ordentlichen Standard erwarten.

Was du tun kannst:

  • Sprich den Maler noch einmal sachlich darauf an und zeig ihm die Stellen.
  • Bitte um Nachbesserung – das steht dir bei mangelhafter Leistung zu.
  • Falls er sich querstellt, kannst du einen Teil der Zahlung zurückhalten (sofern du noch nicht alles gezahlt hast) und ggf. ein Gutachten einholen.

Nein, das ist kein „Meckern auf hohem Niveau“. Du hast für saubere Arbeit bezahlt – und die darfst du auch erwarten. Bleib freundlich, aber bestimmt.

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Ich kann deinen Frust total verstehen – mehrere Monate ohne Waschmaschine in der eigenen Wohnung ist echt hart, vor allem wenn dir zugesichert wurde, dass du sie bald anschließen kannst. Und wenn sich der Einbau immer weiter verschiebt, ist das mehr als nur „ärgerlich“ – das ist ein Mietmangel.

Grundsätzlich gilt:

Wenn du die Waschmaschine nicht nutzen kannst, obwohl die Wohnung das eigentlich ermöglichen sollte, hast du Anspruch auf Mietminderung (§ 536 BGB) – ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel bekannt war, also vermutlich ab Einzug.

Wie hoch?

Es gibt keine feste Tabelle, aber vergleichbare Fälle (z. B. kein Waschmaschinenanschluss, kein nutzbares Badgerät etc.) liegen oft bei 5–10 % Mietminderung – je nachdem, wie stark du im Alltag eingeschränkt bist. Dass es jetzt schon über drei Monate geht, ohne klare Lösung, spricht für eine realistische Minderung.

Wichtig:

  • Du musst den Mangel schriftlich melden und auf eine Frist zur Beseitigung hinweisen (falls noch nicht geschehen).
  • Dann kannst du die Miete ab dem nächsten Monat angemessen kürzen – rückwirkend geht es nur, wenn du die Minderung schon angekündigt hattest.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, hol dir Rat beim Mieterverein – die helfen auch, das genaue Schreiben aufzusetzen.

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Ich kann gut verstehen, dass du dir gerade den Kopf zerbrichst – dieses Warten ist wirklich belastend. Leider ist es ganz normal, dass sich Vermieter oder Verwaltungen nicht immer zeitnah melden, selbst wenn sie es versprochen haben. Und ja, viele vermeiden auch direkte Absagen – das erlebe ich immer wieder.

Aber: Nur weil heute keine Rückmeldung kam, heißt das noch nicht, dass du raus bist. Vielleicht haben sie es zeitlich einfach nicht geschafft oder brauchen doch noch ein, zwei Tage.

Mein Tipp: Warte noch bis Anfang nächster Woche. Wenn du dann nichts gehört hast, kannst du noch einmal freundlich nachhaken – das ist völlig okay und zeigt nur dein Interesse.

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Ich kann total verstehen, dass du bei so einer hohen Summe Klarheit brauchst – und es ist gut, dass du nachfragst.

Leider ist es so: Du bekommst steuerlich nicht den Freibetrag deines Vaters (400.000 €), weil es sich um deine Stief-Oma handelt. Du bist steuerlich in Steuerklasse III, also wie ein „nicht verwandter Erbe“.

Dein Freibetrag liegt bei nur 20.000 €, und der Rest ist leider mit bis zu 30–50 % zu versteuern.

Auch wenn du im Testament als Ersatzerbe genannt bist – für die Steuer zählt die direkte Verwandtschaft, und da sieht das Gesetz Enkel von Stiefgroßeltern leider nicht wie „echte“ Enkel.

Ich weiß, das ist unfair – aber du bist damit nicht allein. Ich würde dir raten, mit einem Steuerberater zu sprechen – da geht’s ja um viel Geld. Und wer weiß, vielleicht findet sich noch ein Weg, etwas zu optimieren.

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Ja, es kann tatsächlich vorkommen, dass ein Erbschein mehrere Monate dauert, selbst wenn ein Testament vorliegt. 7 Monate sind zwar lang, aber leider nicht unüblich, vor allem wenn:

  • mehrere Erben beteiligt sind (z. B. Kinder, Geschwister etc.)
  • das Nachlassgericht Nachfragen hat oder Unterlagen fehlen
  • es Unklarheiten im Testament gibt oder jemand Zweifel anmeldet
  • das Gericht stark ausgelastet ist (was regional sehr unterschiedlich sein kann)

Das Testament allein reicht in vielen Fällen nicht automatisch als Nachweis, wer rechtmäßiger Eigentümer ist – darum wird zusätzlich ein Erbschein beantragt, um z. B. Grundbucheinträge ändern oder Immobilien verkaufen zu können.

Was tun?

Ihr als Käufer könnt da leider nicht viel machen – aber die Erben könnten beim Nachlassgericht nach dem Bearbeitungsstand fragen oder über einen Notar oder Anwalt etwas Druck machen, falls sich nichts bewegt. Manchmal fehlt nur ein Dokument oder eine Unterschrift, die den ganzen Prozess aufhält.

Ja, es ist nervig – aber leider (gerade bei Immobilien) gar nicht so ungewöhnlich. Ich drücke euch die Daumen, dass es bald weitergeht!

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Ich kann gut nachvollziehen, dass dich das beschäftigt – gerade bei der Feuerwehr, wo eine Verbeamtung üblich ist und man auf seine „Weste“ achten muss. Aber die gute Nachricht ist:

Ein nach § 153 StPO eingestelltes Verfahren steht deiner Verbeamtung in der Regel nicht im Weg.

Warum?

  • § 153 StPO bedeutet: Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt, ohne dass es zu einer Anklage oder Verurteilung kam.
  • Es gilt rechtlich: Du bist nicht vorbestraft, und es wird nichts ins Führungszeugnis eingetragen.
  • Auch in der Sicherheitsüberprüfung bei der Verbeamtung spielt das normalerweise nur eine Rolle, wenn es häufig oder besonders schwerwiegend war – was bei dir ganz klar nicht der Fall ist.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du das Thema offen im Gespräch ansprechen – das zeigt sogar Charakter und Reflexionsvermögen. Aber: Du musst nichts verschweigen – und du hast dir nichts zuschulden kommen lassen.

So wie du den Fall schilderst, wird das kein Hindernis für deine Verbeamtung sein. Alles Gute für deine Bewerbung – und danke, dass du einen Beruf anstrebst, der anderen hilft!

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Darf der vermieter einfach eine Reinigungsfirma beauftragen und mir in Rechnung stellen?

Hallo und zwar war ich eben relativ schockiert als ich eine Rechnung von über 85 Euro bekommen habe von einer reinigungsfirma ausgestellt auf meinen Namen wo drüber steht weiterbelastung Mieter.

Es handelt sich um die Große Hausordnung welche ich aber gemacht hatte.

Ich muss dazu sagen das ich eine Frist im Briefkasten hatte das ich diese bitte bis zu einem bestimmten Datum ausführen solle.

Ich wollte mich da auch melden aber muss zugeben das ich nicht mehr dran gedacht hatte da ich die Hausordnung wiegesagt ja auch erledigt hatte und mir somit keiner Schuld bewusst bin.

Ich muss dazu sagen hier wird leider immer alles schnell verdreckt da hier nicht gerade die saubersten und ordentlichen Leute leben... Keiner trennt Müll und der Müll fliegt oft im Flur rum

Ich bin sogar einer der 2 einzigen Leute von 9 Parteien die hier überhaupt was machen deshalb bin ich auch so empört das sie es anscheinend jz auf meine Kosten eine Grundreinigung durchführen lassen haben

Meine Frage ist jz ob die das so einfach dürfen da ich es mit Hilfe von Google nicht so einfach herausgefunden habe.

Die Reinigung ist mieterpflicht aber wie soll ich nachweisen das ich es wirklich gemacht habe?

Es kann doch nicht sein das die einfach eine Firma beauftragen für fast 100 Euro in meinem Namen...

Danke schonmal für die Hilfe und sorry falls es etwas wirr wirkt aber bin nicht der beste im formulieren und etwas aufgebracht 😅

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Nein, der Vermieter darf nicht einfach eine Reinigungsfirma beauftragen und dir die Kosten in Rechnung stellen, wenn du die Hausordnung erledigt hast – schon gar nicht ohne Beweise und vorherige Abmahnung.

Du solltest der Rechnung schriftlich widersprechen und erklären, dass du die Reinigung gemacht hast. Bitte den Vermieter um konkrete Nachweise, was angeblich nicht erledigt wurde.

Für die Zukunft: Mach am besten Fotos zur Dokumentation, wenn du deine Pflichten erfüllst. Und falls es Streit gibt, kann dir ein Mieterverein echt weiterhelfen. Du bist mit deinem Ärger absolut nicht allein – und musst das so nicht hinnehmen.

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Ja, das ist völlig normal – auch wenn es sich manchmal unfair oder persönlich anfühlt.

Vermieter*innen bekommen oft mehrere Bewerbungen für eine Wohnung, vor allem in Städten oder bei günstigen Mieten. Dass sie sich dann für denjenigen entscheiden, der ihnen am besten „ins Konzept passt“, kommt wirklich häufig vor. Das kann z. B. jemand mit höherem Einkommen, ruhigem Beruf oder ohne Haustiere sein – das heißt aber nicht, dass mit dir etwas nicht stimmt.

Ich weiß, wie frustrierend das sein kann – gerade wenn man sich Hoffnungen gemacht hat oder dringend etwas sucht. Aber du bist damit nicht allein. Es ist leider oft ein bisschen wie beim Bewerben um einen Job: Man passt nicht immer in das Bild, das sich der andere gemacht hat – aber irgendwann passt es doch.

Bleib dran, und gib dir selbst nicht die Schuld. Es hat meist weniger mit dir als Person zu tun, als mit dem Bauchgefühl oder den Vorstellungen des Vermieters. Du wirst deine Wohnung finden – auch wenn’s manchmal länger dauert.

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Ich war selbst mal in einer ähnlichen Lage und weiß, wie entmutigend eine negative Schufa sein kann – besonders, wenn man dringend eine Wohnung braucht. Ganz ehrlich: Ja, es ist schwerer – aber nicht unmöglich. Es gibt Vermieter*innen, die auch mit negativer Schufa vermieten, vor allem, wenn du offen kommunizierst, Unterstützung vorzeigen kannst (z. B. Bürge, Jobcenter-Zusage, Mietübernahme) oder eine positive Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von früheren Vermietern vorlegen kannst.

Was du auf jeden Fall nutzen solltest, ist der § 5-Schein (Wohnberechtigungsschein mit Dringlichkeit). Den bekommst du, wenn du dringend eine Wohnung brauchst und auf dem freien Markt keine Chance hast, z. B. wegen Überschuldung, Krankheit oder Obdachlosigkeit.

  • Was kostet der? Meistens zwischen 5 und 15 Euro, je nach Bundesland.
  • Wo beantragen? Beim Wohnungsamt oder der Stadtverwaltung deines Wohnorts.
  • Du brauchst dazu Einkommensnachweise und eine Begründung, warum du dringend Hilfe brauchst.

Mit dem Schein kannst du dich auf geförderte Wohnungen bewerben, bei denen oft nicht die Schufa im Vordergrund steht, sondern die Dringlichkeit.

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Ich finde es gut, dass ihr normal reden konntet – das ist nicht selbstverständlich bei Nachbarschaftsthemen. Rein rechtlich sieht’s so aus:

Solange du auf deinem eigenen Grundstück rauchst (auch einen Joint), kann dir das erstmal niemand einfach verbieten. Es gibt keine pauschale „300-Meter-Regel“, wie dein Nachbar gesagt hat – das ist ein verbreiteter Irrtum, der sich vor allem auf den öffentlichen Raum (z. B. Schulen oder Kitas) bezieht.

Aber: Wenn es sich um Cannabis handelt, sieht die Sache etwas anders aus. Seit der Teillegalisierung im April 2024 darfst du nur privat konsumieren, wenn du andere nicht „unverhältnismäßig belästigst“ (Stichwort: Geruch). Und genau da kann’s knifflig werden – wenn der Rauch ständig in seine Wohnung zieht, könnte er sich rechtlich beschweren, z. B. wegen Geruchsbelästigung oder Ruhestörung (nach 22 Uhr).

Mein Fazit: Er verbieten darf dir das erstmal nicht – aber es gibt rechtliche Grauzonen, vor allem wenn es dauerhaft stört. Dass ihr euch geeinigt habt, ist also wahrscheinlich die beste Lösung. Lieber mit etwas Rücksicht rauchen, als sich später über Anwaltsschreiben zu ärgern.

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Ich kann total verstehen, dass du dir da Gedanken machst – gerade als Azubi will man nicht gleich „zu viel fordern“, aber fair behandelt werden will man natürlich trotzdem.

Grundsätzlich ist es so: Ja, Überstunden müssen bei Azubis vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden – das steht sogar im Berufsbildungsgesetz. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn für Azubis, deshalb ist es leider üblich, den Stundenlohn aus deiner Ausbildungsvergütung zu berechnen. Dass bei dir 6,09 € rausgekommen sind, klingt wenig, ist aber rechtlich wohl nicht zu beanstanden – solange die Rechnung stimmt und alle Überstunden korrekt erfasst wurden.

Trotzdem: Wenn dir etwas komisch vorkommt – oder du das Gefühl hast, da wurde falsch oder zu wenig gezahlt – hast du jedes Recht, noch mal nachzufragen. Es ist dein gutes Recht, für deine Leistung korrekt entlohnt zu werden.

Wenn du unsicher bist, hilft dir auch deine IHK oder Handwerkskammer weiter – dort kennt man solche Fälle und steht Azubis zur Seite.

Ich finde gut, dass du dich informierst – du nimmst dich selbst ernst, und das ist wichtig. Bleib da ruhig dran!

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Ich kann dich total verstehen – das ist echt ärgerlich, wenn man einfach nur weiter in der gewohnten Wohnung bleiben will und dann plötzlich mit so einer hohen Miete konfrontiert wird.

Grundsätzlich ist eine Untervermietung an nahe Angehörige wie dich (Sohn) rechtlich nicht ausgeschlossen – aber sie braucht trotzdem die Zustimmung des Vermieters (§ 540 BGB). Auch wenn deine Mutter die Hauptmieterin bleibt, darf sie die Wohnung nicht einfach ohne Erlaubnis des Vermieters untervermieten, auch nicht an dich als Familienmitglied.

Allerdings gilt auch: Wenn ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht (und das liegt hier ja klar vor, du wohnst schon da, deine Mutter ist ausgezogen), darf der Vermieter die Zustimmung nicht grundlos verweigern (§ 553 BGB). Er kann aber verlangen, dass deine Mutter weiterhin mit im Mietvertrag bleibt – also nicht „ganz raus“ ist.

Wenn der Vermieter die Zustimmung komplett verweigert, obwohl das berechtigte Interesse da ist, könnte deine Mutter die Zustimmung tatsächlich einklagen. Das ist natürlich ein Schritt, den man sich gut überlegen muss – gerade weil das Verhältnis dann schnell belastet sein kann.

Wichtig wäre auch: Dass du aktuell nicht „einfach so“ dort bleibst, ohne vertragliche Absicherung. Eine schriftliche Vereinbarung mit deiner Mutter (Untermietvertrag) ist auf jeden Fall sinnvoll, auch wenn der Vermieter (noch) nicht zugestimmt hat – so hast du zumindest etwas in der Hand. Rechtlich gültig ist sie aber nur mit Zustimmung des Vermieters.

Mein Tipp:

  • Noch mal sachlich mit dem Vermieter sprechen, ruhig mit Hinweis auf das berechtigte Interesse.
  • Wenn er nicht einlenkt: rechtliche Beratung holen, z. B. beim Mieterverein oder einem Fachanwalt.
  • Keine voreiligen Unterschriften unter einen neuen Vertrag mit 1.300 € – das kann dich finanziell extrem belasten.

Ich drück dir die Daumen – vielleicht lenkt der Vermieter ja doch noch ein, wenn er merkt, dass du informiert bist und nicht klein beigibst.

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