Darf der vermieter einfach eine Reinigungsfirma beauftragen und mir in Rechnung stellen?

6 Antworten

Ja, das darf der Vermieter und hast du mal bei den anderen Mietern gefragt, ob die auch eine Rechnung bekommen haben oder nur du? Normalerweise wird das durch ALLE Mieter geteilt.


Wanderbembel  18.05.2025, 11:51

Zahlungspflichtig gegenüber der Reinigungsfirma ist grundsätzlich der Auftraggeber. Er könnte im nachhinein den Betrag vom Mieter auf dem Wege einer Zivilklage verlangen, müsste jedoch nachweisen, dass seine Forderung a) begründet, b) der Mieter vorgewarnt worden ist. Einfach ein Widerspruch einlegen und dem Vermieter klarmachen, dass ein Auftrag unter falschen Namen zu erteilen, eine strafbare Handlung ist. Im Notfall einen Anwalt einschalten.

diewoelfin0815  18.05.2025, 09:35
Normalerweise wird das durch ALLE Mieter geteilt.

Warum sollen denn bitte die anderen Mieter dafür zahlen, wenn wie diesem Fall nur ein einziger Mieter seine Pflichten nicht erfüllt und ersatzweise nur für dessen Arbeit einmalig ein externer Dienstleister beauftragt wird?

Tarani157  18.05.2025, 09:38
@diewoelfin0815

weil die anderen Mieter, so geht es aus dem Text hervor, ja offensichtlich das Treppenhaus auch nicht reinigen. Deshalb hab ich gefragt, ob das ganze Treppenhaus gereinigt wurde oder nur der Teil, für den die FS zuständig ist.

diewoelfin0815  18.05.2025, 09:45
@Tarani157

Das hat damit nichts zu tun, ob es mehrere Geschosse sind. Die Rechnung ist einzig und allein an denjenigen zu richten, der seine Pflichten nicht erfüllt hat, weil ja nur deswegen dieses eine Mal der Dienst beauftragt wurde. Die anderen können in dem einen Fall schließlich nichts dafür.

Den anderen kann man das lediglich auch immer nur einzeln in Rechnung stellen, wenn sie dran sind und sie ihre Arbeit auch nicht erledigen.

IHabeFrag 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 09:22

So war es bei meiner Mutter damals da wurde das auf alle aufgeteilt wie sie mir mitteilte aber hier wurde es komplett auf meinen Namen ausgestellt. Die haben bei sich im Haus mitlerweile eine Firma die das auf Dauer macht weil da auch faule leute wohnen 😅

Mit den Leuten hier kann man nicht reden... Alkoholiker und schwerstkriminelle

Die Rechnung ist ja mit der komplett Summe einfach auf meine Namen ausgestellt worden

Tarani157  18.05.2025, 09:29
@IHabeFrag

Wurde denn nur dein Treppenhausabsatz gereinigt oder das komplette Treppenhaus?

IHabeFrag 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 09:32
@Tarani157

Davon steht in der Rechnung garnichts auch keine Dauer oder sonstiges

Ich selbst habe alle Plätze gereinigt so wie immer wie es auch im Vertrag bzw Hausordnung steht

Tarani157  18.05.2025, 09:36
@diewoelfin0815

weil normalerweise das GANZE Treppenhaus gereinigt wird und dann die Kosten eben auf alle Mieter verteilt werden. Deshalb hab ich gefragt, ob nur der Treppenabsatz der FS gereinigt wurde oder das gesamte Treppenhaus.

Nein, der Vermieter darf nicht einfach eine Reinigungsfirma beauftragen und dir die Kosten in Rechnung stellen, wenn du die Hausordnung erledigt hast – schon gar nicht ohne Beweise und vorherige Abmahnung.

Du solltest der Rechnung schriftlich widersprechen und erklären, dass du die Reinigung gemacht hast. Bitte den Vermieter um konkrete Nachweise, was angeblich nicht erledigt wurde.

Für die Zukunft: Mach am besten Fotos zur Dokumentation, wenn du deine Pflichten erfüllst. Und falls es Streit gibt, kann dir ein Mieterverein echt weiterhelfen. Du bist mit deinem Ärger absolut nicht allein – und musst das so nicht hinnehmen.


IHabeFrag 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 10:13

Vielen lieben Dank für die netten Worte und die genaue Erklärung.

Ich bin hier wiegsagt einer der einzigen 2 Personen die überhaupt was macht

Damals hab ich Fotos gemacht von den extremen Verunreinigungen Wie zb gefüllte Kondome und blutige tampons was schon sehr verrückt ist das sowas vor der Haustür liegt 😅

Eine Abmahnung oder sonstiges schreiben mir Beschwerde hatte ich noch nie in irgend einer Art da ich ja auch allen Reinigungen und anderen Dingen immer sorgfältig nachgehe

Ich denke, dass er das darf.

Bei dem Schreiben hätte ich direkt angerufen und das geklärt. Wenn es Mieterpflicht ist, die Reinigung durchzuführen, dann ist man leider auch tatsächlich dafür verantwortlich.

Weist du, ob auch andere etwas zahlen müssen? Es könnte ja sein, dass das vielleicht keinen Zusammenhang mit deiner Reinigung hatte.

Wir hatten früher ähnliche Probleme, weshalb wir uns als Mieter zusammengetan haben und für eine Mieterhöhung von 35 Euro eine wöchentliche Reinigung angefordert haben. Das war es uns wert und unsere Probleme waren dadurch weg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

IHabeFrag 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 09:24

Hier wohnen leider nur Alkoholiker und schwerstkriminelle aber die komplette Summe wurde ja einfach auf meinen Namen ausgestellt

Ja ich wollte da ja anrufen aber habe es wegen einem Todesfall vergessen und war mir ja keiner Schuld bewusst da ich es vorher schon ausgeführt hatte also von selbst ohne Hinweis bzw Frist

Mumpitz174  18.05.2025, 09:34
@IHabeFrag

Dann würde ich jetzt noch einmal anrufen. Die Rechnung wirst du vermutlich übernehmen müssen, aber ich würde versuchen, dass die Verwaltung eine regelmäßige Reinigung beauftragt. Das wird vermutlich eine leichte Mieterhöhung geben, aber dann ist das Thema erledigt.

IHabeFrag 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 09:45
@Mumpitz174

Ja damit hätte ich ja kein Problem dann wäre es hier wenigstens mal sauber ohne das ich immer alles machen muss...

Ich trage sogar Müll von anderen Mietern raus weil sie ihn tagelang vor die Tür stellen bis die fliegen kommen und es stinkt daher bin ich ja schockiert das ich dann noch alles selbst zahlen soll obwohl ich die Person bin die gefühlt das ganze haus vor der Verwahrlosung bewahrt

Danke erst mal für die hilfe

Ich an deiner Stelle würde garnicht reagieren. Warte ab bis ein Mahnbescheid vom Gericht kommt (falls überhaupt!). DEM musst du dann natürlich widersprechen.

Der Vermieter darf natürlich nicht in Ihrem Auftrag eine Reinigungsfirma beauftragen. Dazu fehlt dem Vermieter die Vertretungsvollmacht.

An der Stelle können Sie der Rechnung einfach widersprechen mit der Angabe, das Sie keinen Auftrag erteilt haben.

Grundsätzlich ist es so, das der der Geld will in der Beweispflicht ist, das Ansprüche bestehen.

Woher ich das weiß:Recherche