Was kann ich tun, wenn ich trotz mehrfacher Anfrage keine Nebenkostenabrechnung von der Verwaltung erhalte?
Ich wohne in der Schweiz und versuche seit mittlerweile 8 Monaten (so lange versuche ich sie schon anzufragen), meine Nebenkostenabrechnung zu bekommen. Ich habe meine Verwaltung schon mehrfach kontaktiert, aber nie eine konkrete Antwort erhalten, wann ich mit der Abrechnung rechnen kann. Laut Mietvertrag sollte im Normalfall die Abrechnung spätestens 6 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode zugestellt werden.
Ich bin im April 2023 in die Wohnung eingezogen und habe bis heute keine einzige Nebenkostenabrechnung erhalten. Auf meine Anfragen bezüglich der Abrechnung bekomme ich inzwischen gar keine Antwort mehr – nur bei anderen Themen wird mir noch geantwortet.
Was kann ich in so einem Fall tun?
1 Antwort
Ich kann gut nachvollziehen, wie ärgerlich das für dich ist – du hast mehrfach höflich nachgefragt, und es passiert einfach nichts. Das ist nicht in Ordnung – und du hast in der Schweiz klare Rechte als Mieter*in.
Das Wichtigste:
In der Schweiz muss die Nebenkostenabrechnung spätestens 6 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode vorliegen – sofern das im Mietvertrag steht, was bei dir ja der Fall ist.
Da du seit April 2023 dort wohnst und gar keine Abrechnung erhalten hast, liegt eine Verletzung der mietrechtlichen Pflichten vor – besonders, wenn deine Anfragen ignoriert werden.
Was du tun kannst:
- Schriftlich (per Einschreiben) eine letzte Frist setzen
- Formuliere sachlich, dass du die Abrechnung laut Mietvertrag seit Monaten erwartest und eine Frist von 14 Tagen setzt, sie dir zukommen zu lassen.
- Rechtsberatung oder Mieterverband einschalten
- In der Schweiz gibt es starke Mieterorganisationen wie den Mieterverband (MV). Sie helfen dir bei genau solchen Fällen und können nötigenfalls auch rechtliche Schritte einleiten.
- ➡️ mieterverband.ch
- Allenfalls eine Schlichtungsstelle anrufen
- Wenn sich weiterhin nichts tut, kannst du den Fall bei der Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten einreichen – die gibt’s in jedem Kanton. Sie helfen dir, ohne gleich vor Gericht gehen zu müssen.
Wichtig:
Solange keine Abrechnung vorliegt, kannst du auch prüfen (mit dem MV), ob du ggf. einen Teil der Nebenkosten zurückfordern kannst oder die Vorauszahlung anpassen darfst. Denn ohne Abrechnung hat der Vermieter keinen Anspruch auf Nachforderungen – und du musst nicht „ins Blaue zahlen“.
Du hast völlig Recht, dass du Klarheit willst. Bleib freundlich, aber bestimmt – und hol dir Unterstützung, wenn die Verwaltung dich weiter ignoriert.
Die Verwaltung ist fast ein Jahr schon im Verzug. Welche Rechnungen sollen da noch ausstehen? Ohne fristbewehrte Forderung deinerseits werden die wohl nicht die BK-Abrechnung senden. Am 30. 06.2025 ist schon wieder eine Abrechnung für 2024 fällig.
Vielen Dank für die Hilfreiche Antwort.
Folgendes steht in meinem Vertrag:
"Stichtag für die Nebenkostenabrechnung ist der 30.06.. Die Nebenkosten sind jeweils per diesen Termin abzurechnen, wobei die Abrechnung dem Mieter in der Regel innert 6 Monaten ab diesem Termin zugestellt wird. Vorbehalten bleiben wichtige Gründe wie z.B. ausstehende Rechnungen.
Die Abrechnung über vertraglich vereinbarte Nebenkosten gilt als genehmigt und deren Saldo als anerkannt, sofern der Mieter nicht innert 30 Tagen seit Erhalt dagegen schriftlich Einsprache beim Vermieter erhebt. Dem Mieter steht das Recht zu, innert zu den üblichen Geschäftszeiten in die sachdienlichen Belege Einsicht zu nehmen."
Es steht also "Vorbehalten bleiben wichtige Gründe wie z.B. ausstehende Rechnungen."
Kann ich also trotzdem darauf bestehen?