Verbeamtung trotz eingestelltem Verfahren?
Hallo zusammen ,
ich finde bei Google leider nur unterschiedliche Aussagen zu meinem Problem.
Ich möchte gerne einen Job bei der Feuerwehr machen , mich also dort bewerben , jetzt steh ich vor folgendem Problem.
Dort ist eine Verbeamtung ja Pflicht , mein Führungszeugnis ist sauber und ansonsten eigentlich auch alles , vor 4 Jahren allerdings wurde ich als Zeuge in einem Körperverletzungs Verfahren zur Polizei geladen , hatte dann damals ausgesagt.
3 Monate später bekam ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft , dass das Verfahren gegen mich nach 153 ( Geringfügigkeit) eingestellt wurde.
Warum auch immer wurde also wohl gegen mich ermittelt , steht dieser Vorfall jetzt einer Verbeamtung im Weg ?
PS: Ich hab damals wirklich nix gemacht außer zu schlichten !
Vielen Dank im Vorraus !
3 Antworten
Also grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung, das heißt das man solange man nicht verurteilt wird unschuldig ist. Entsprechend steht bei einem Eingestellten Verfahren auch nichts im Führungszeugnis.
Eine Rolle spielen solche Verfahren allerdings, wenn man explizit bei der Bewerbung danach gefragt wird. Das ist z.B. bei Polizisten der Fall. Dann muß man auch eingestellte Verfahren angeben und es würde dann, bei Einstellung wegen Geringfügigkeit zu Nachfragen kommen.
Im Führungszeugnis erscheint ein eingestelltes Verfahren nicht. Also kann es auch nicht gegen eine Verbeamtung ins Feld geführt werden.
Für dich ist dies irrelevant, wenn keine Sicherheitsüberprüfung stattfindet. Ob Daten über dich gespeichert sind, erfährst du sicher nur über eine entsprechende Anfrage, denn ob zwischenzeitlich weitere Ermittlungen gegen dich anhängig waren, weißt du nicht notwendigerweise.
Bei einer Einstellung nach § 153 StPO wird die Eintragung zwei Jahre nach Erledigung des Verfahrens gelöscht, sofern in diesem Zeitraum kein weiteres Ermittlungsverfahren anhängig wurde.
Ich kann gut nachvollziehen, dass dich das beschäftigt – gerade bei der Feuerwehr, wo eine Verbeamtung üblich ist und man auf seine „Weste“ achten muss. Aber die gute Nachricht ist:
Ein nach § 153 StPO eingestelltes Verfahren steht deiner Verbeamtung in der Regel nicht im Weg.
Warum?
- § 153 StPO bedeutet: Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt, ohne dass es zu einer Anklage oder Verurteilung kam.
- Es gilt rechtlich: Du bist nicht vorbestraft, und es wird nichts ins Führungszeugnis eingetragen.
- Auch in der Sicherheitsüberprüfung bei der Verbeamtung spielt das normalerweise nur eine Rolle, wenn es häufig oder besonders schwerwiegend war – was bei dir ganz klar nicht der Fall ist.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du das Thema offen im Gespräch ansprechen – das zeigt sogar Charakter und Reflexionsvermögen. Aber: Du musst nichts verschweigen – und du hast dir nichts zuschulden kommen lassen.
So wie du den Fall schilderst, wird das kein Hindernis für deine Verbeamtung sein. Alles Gute für deine Bewerbung – und danke, dass du einen Beruf anstrebst, der anderen hilft!
Im Fall vom FS (Feuerwehr) eher nicht, das Verfahren ist aber, nur weil keine Eintragung im Führungszeugnis vorhanden ist, dennoch im zentralen Verfahrensregister für mindestens zwei Jahre gespeichert. Würde es um eine Verbeamtung gehen, bei der eine Sicherheitsüberprüfung durch einen Nachrichtendienst erforderlich ist, würde diese auch bekannt werden können (§ 492 IV StPO).