Sicherheitsüberprüfung 2 und Eingestelltes Verfahren?

6 Antworten

Klare Empfehlung:

Ein persönliches Gespräch erbitten. Dies kannst Du per Kreuzchen auf dem SÜ-Formular anzeigen. Davor brauchst Du Dich auch nicht zu fürchten. Die Lage wird kurz besprochen und eingestuft und Du bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Im Übrigen denke ich, wie Apfelkind86, dass die Erwähnung des Vorfalles nicht zwingend gefordert wird, da weder laufende Ermittlung noch Verurteilung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst die Frage wahrheitsgemäss mit "nein" beantworten. Es würde, selbst wenn es herauskommt, keine Falschaussage sein. Da es sich aber ohnehin um einen privaten Anbieter handelt, gibt es keinen Zugriff auf die Datenbanken der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Soweit ich mich an meine SÜ erinnere wird nur gefragt, ob ein Verfahren läuft oder ob man rechtskräftig verurteilt wurde.

Das kannst du ja beides mit nein beantworten und damit sind die Kreuze dann an der richtigen Stelle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Private AG haben keinen Zugriff auf die Verfahrensregister der StA. Also alles gut.

screa38 
Fragesteller
 07.08.2019, 17:55

@wikiw01 Okay Danke, aber ich schätze mal das dass Die Bundesregierungs Abteilung die SÜ fordert und die diese auch durchführen.

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wiki01  07.08.2019, 18:43
@screa38

Wenn die Bundesregierung die Überprüfung macht, dann kann es eng werden. Die haben Zugriff.

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screa38 
Fragesteller
 07.08.2019, 19:15
@wiki01

Okay danke, wird schon gut gehen habe mir den Fragebogen durch gelesen, und gesehen was dort abgefprüft wird, meine Anzeige ist ja fallen gelassen geworden wird schon kalppen :D

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wiki01  08.08.2019, 07:24
@screa38

Eingestellte Verfahren stehen im "Staatsanwaltlichen Verfahrensregister". Nichts wird vergessen.

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Guten Tag,

Um hier mal bei dem Thema „eingestellte Verfahren“ und SÜ/Einstellung auch zukünftig Suchenden weiterzuhelfen hier mal meine Erfahrung aus erster Quelle.

Ich habe mit dem zuständigen Karrierebüro und mit dem Sicherheitsbeauftragten nach dem Assessment Center wegen diesem Thema telefoniert.

Die Antwort: Eingestellte Verfahren in der Vergangenheit ohne weitere Anordnungen sind nichts schlimmes.

Ich habe es mit der Stelle direkt kommuniziert und rate das auch jedem, den es betrifft. Ansonsten handelt es sich um Einstellungsbetrug, wenn dies später herauskommt!

Hoffe ich konnte weiterhelfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung