Sicherheitsüberprüfung 2 und Eingestelltes Verfahren?
Hallo zusammen,
Da ich jetzt bald eine Stelle anfangen werde wo ich eine Sicherheitsüberprüfung 2 brauche, habe ich einige Fragen.
Unzwar wurde vor einigen Monaten ein Verfahren gegen mich wegen Geringfügigkeit § 153 eingestellt, es handelt sich hier bei um ein Verstoß gegen Versammlungschutzgesetz nach § 27(Schutzwaffe).
Vorher nie als Täter in Kontakt mit der Polizei gewesen
Ich hatte einen Mundschutz in meiner Umhängetasche bei einem Fußball Spiel dabei und kam in eine Personenkontrolle. Habe und hatte mit der Szene nix tun.
Nun werde ich Sicherheitsrelevante aufgaben in einem Gebäude der Bundesregierung durchführen.
Meine Frage ist wird das Probleme in der Sicherheitsüberprüfung 2 geben?
Habe mir das Formular angeschaut der einzige Teil mit Strafverfahren der dort angegeben war handelte darum ob zurzeit ein Ermittlungsverfahren, Disziplinarverfahren oder ähnliches vorliegt.
Wie ist eure Sicht?
LG
Screa
6 Antworten
Klare Empfehlung:
Ein persönliches Gespräch erbitten. Dies kannst Du per Kreuzchen auf dem SÜ-Formular anzeigen. Davor brauchst Du Dich auch nicht zu fürchten. Die Lage wird kurz besprochen und eingestuft und Du bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Im Übrigen denke ich, wie Apfelkind86, dass die Erwähnung des Vorfalles nicht zwingend gefordert wird, da weder laufende Ermittlung noch Verurteilung.
Du kannst die Frage wahrheitsgemäss mit "nein" beantworten. Es würde, selbst wenn es herauskommt, keine Falschaussage sein. Da es sich aber ohnehin um einen privaten Anbieter handelt, gibt es keinen Zugriff auf die Datenbanken der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Soweit ich mich an meine SÜ erinnere wird nur gefragt, ob ein Verfahren läuft oder ob man rechtskräftig verurteilt wurde.
Das kannst du ja beides mit nein beantworten und damit sind die Kreuze dann an der richtigen Stelle.
Private AG haben keinen Zugriff auf die Verfahrensregister der StA. Also alles gut.
Guten Tag,
Um hier mal bei dem Thema „eingestellte Verfahren“ und SÜ/Einstellung auch zukünftig Suchenden weiterzuhelfen hier mal meine Erfahrung aus erster Quelle.
Ich habe mit dem zuständigen Karrierebüro und mit dem Sicherheitsbeauftragten nach dem Assessment Center wegen diesem Thema telefoniert.
Die Antwort: Eingestellte Verfahren in der Vergangenheit ohne weitere Anordnungen sind nichts schlimmes.
Ich habe es mit der Stelle direkt kommuniziert und rate das auch jedem, den es betrifft. Ansonsten handelt es sich um Einstellungsbetrug, wenn dies später herauskommt!
Hoffe ich konnte weiterhelfen.
@wikiw01 Okay Danke, aber ich schätze mal das dass Die Bundesregierungs Abteilung die SÜ fordert und die diese auch durchführen.