Wird jemand zu einer Geldstrafe verurteilt, wenn das Ermittlungsverfahren durch Geldbetrag eingestellt wird?

10 Antworten

Nein. Einstellung gegen Geldauflage bedeutet, das Verfahren wird eingestellt. Es gibt kein Urteil und die Schuldfrage wird nicht geklärt.

Siehe § 153a StPO

Ontario  20.05.2020, 07:29

Diese Möglichkeit nehmen finanziell gut Betuchte gerne in Anspruch. Zahlen eine gewisse Summe an die Staatskasse und sind aus der Sache raus.

Der weniger Begüterte, den trifft die volle Härte des Gesetzes, weil er keinen Deal mit der Staatsanwaltschaft mangels Geldermögen machen kann.

Vor Gericht sind alle gleich ?

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Wenn ein Verfahren gem. § 153a StPo

https://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html

dann gibt es kein Urteil und somit auch keine Strafe mehr. So lange die Auflagen erfüllt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

Nein, denn in diesem Falle findet keine Verurteilung statt.

Das Verfahren wurde gegen Auflage eingestellt.

Nein, bei einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage kommt es gerade zu keiner Verurteilung.

Das ist ja der Vorteil dieses Verfahrens. Es soll die Gerichte von einfachen und klaren Verfahren entlasten.