Wird jemand zu einer Geldstrafe verurteilt, wenn das Ermittlungsverfahren durch Geldbetrag eingestellt wird?
Wäre es formal korrekt zu sagen, dass jemand auf Grund einer Verfahrenseinstellung durch Zahlung eines Geldbetrags zu einer Geldstrafe verurteilt wurde?
Meiner Denke nach könnte man nur zu einer Geldstrafe verurteilt werden, wenn das Verfahren vorher nicht auf Grund von Zahlung eines Geldbetrags eingestellt wird?!
10 Antworten
es ist gerade kein Urteil, sondern eine Einstellung nach § 153a StPO durch die Staatsanwaltschaft
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html
das heißt Geldzahlung ohne Schuldanerkenntnis
...
richtige Bezeichnung: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Nein. Einstellung gegen Geldauflage bedeutet, das Verfahren wird eingestellt. Es gibt kein Urteil und die Schuldfrage wird nicht geklärt.
Siehe § 153a StPO
Diese Möglichkeit nehmen finanziell gut Betuchte gerne in Anspruch. Zahlen eine gewisse Summe an die Staatskasse und sind aus der Sache raus.
Der weniger Begüterte, den trifft die volle Härte des Gesetzes, weil er keinen Deal mit der Staatsanwaltschaft mangels Geldermögen machen kann.
Vor Gericht sind alle gleich ?
Wenn ein Verfahren gem. § 153a StPo
https://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html
dann gibt es kein Urteil und somit auch keine Strafe mehr. So lange die Auflagen erfüllt werden.
Nein, denn in diesem Falle findet keine Verurteilung statt.
Das Verfahren wurde gegen Auflage eingestellt.
Nein, bei einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage kommt es gerade zu keiner Verurteilung.
Das ist ja der Vorteil dieses Verfahrens. Es soll die Gerichte von einfachen und klaren Verfahren entlasten.