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Warum gibt ein Wachtmeister beim AG - Ermittlungsgericht keinen Auskunft?

Beim Amtsgericht - Ermittlungsgericht geht es darum ob man in U-Haft kommt im Rahmen, eines Ermittlungsverfahren nach Paragraf 112 StPO.

Weil man wegen dies und dass Angezeigt worden ist.

Wenn man dort anruft dann gibt der Wachtmeister einem Person darüber keinen Auskunft - Ob gegen ihn einen Fahndung, Haftbefehl, Strafverfahren vorliegt. Die Frage (?) Warum denn nicht?

Ich denke ein Justizbeamter vom AG - Ermittlungsgericht gibt einem Person (Egal ob mich oder jemand anderes.) deswegen darüber keinen Antwort auf die Fragen, weil es die Ermittlungsziel gefährden kann, was es nämlich heißt, dass bei dem Ermittlungsrichter und Staatsanwaltschaft darum gehe dass ich bestraft und Verknackt werde.

Wenn ich dort lande, dann werden die mir höchstens sagen, Sie haben Recht sich einen Verteidiger zu bestellen.

Einen Anwalt (Verteidiger) nützt in dem Sinne auch nichts selbst wenn man 3 Anwälte hat, wenn Beweise vor Gericht hinzugezogen werden und es festgestellt worden sei, ich habe die und die Taten begangen. Wenn es festgestellt wurde dass ich die und die Straftaten begangen habe, dann werde ich auch Verurteilt und weggesperrt, allerdings kann gegen einem Verurteilung - innerhalb von 2 Wochen Rechtsmittel eingelegt werden. Diese geht dann nach Bundesgerichtshof nach Karlsruhe und oder auch nach Bonn und wird auf der Höchste Ebene überprüft. Aber dass hat wenig Chancen für einem Verurteilten in allen meisten Fällen wird die BGH (Bonn, Karlsruhe.) das Urteil des Amts oder auch Landgericht bestätigen, und damit ist die Letzte Möglichkeit auch genommen um wieder auf freiem Fuß zu kommen, das bedeutet ich oder jemand anderes muss die Freiheitsstrafe auch Arrest (Vollverbüßen.)

Ermittlungsverfahren, Strafgesetzbuch

Leumundsprüfung Polizei Berlin?

Hallo,

ich wurde wegen zwei gleichgelagerte Warenbetrugsfällen, aus Oktober 2020 angezeigt. Bei der ersten kam es zur Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 JGG. Bei der zweiten Anzeige kam es zur Hauptverhandlung vorm Jugendrichter, was gemäß § 47 JGG eingestellt wurde, gegen eine Geldbuße von 600€. Zum Zeitpunkt der Tat war ich 18 Jahre Alt, und nun bin ich 20 Jahre Alt. Der Schaden betrug insgesamt 85€ (beide Anzeigen zusammen gerechnet). Ich habe allerdings vor Gericht über die gesamte Verhandlung abgestritten, dass es ein Betrug war und nur ein riesen Missverständnis war. Der Schaden wurde an beide Geschädigte komplett zurück gezahlt, worauf auch die Strafanträge zurück gezogen wurden.

Nun meine Frage: Bei mir läuft eine Bewerbung für eine Polizeiausbildung bei der Berliner Polizei. Ich habe auch eine Direktzusage und alles bestanden. Sie möchten in der Leumundsprüfung den Fall bewerten und auch Akteneinsicht für beide Fälle beantragen. Ist meine Zukunft bei der Polizei nun gefährdet? Ich bin vor und nach diesen beiden Anzeigen noch nie negativ aufgefallen. Die Verfahren wurden beide eingestellt, der Schaden wurde wieder gut gemacht, die Strafanträge wurden zurückgezogen und es wurde sehr viel Reue gezeigt meinerseits. Ich habe bei der Polizei alle Tests bestanden, es fehlt nur noch die Leumundsprüfung. Bei der Berliner Polizei darf man keine Verurteilungen/Vorstrafen besitzen, allerdings wollen sie auch zu diesem Fall sich einen Bild davon machen. Eine Stellungnahme musste ich auch schon machen. Da habe ich auf sehr oft erwähnt, dass es kein Betrug sondern nur ein Missverständnis ist, und ich das alles sehr bereue und den Schaden wieder gut gemacht habe. Ich habe selbstständig den Kontakt zu den Geschädigten gesucht, was schwer war und alles beglichen. Es war wirklich nur ein Missverständnis. Beide Geschädigte zogen auch den Strafantrag zurück und erklärten gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft , dass es ein Missverständnis war.

Wie stehen meine Chancen? 

Berlin, Polizei, Deutschland, Recht, Ermittlungsverfahren, Jura, Auswahlverfahren, Ausbildung und Studium

Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes?

Hallo, ich, habe heute unerwartet eine Einladung zur jugenrichterlichen Ermahnung bekommen.

Grund des Ermahnungstermins: Termin zur Ermahnung.

Es geht um ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Ich wurde als Beschuldigter geladen. Ich kann mir bisher nur denken, weshalb ich diesen Brief bekommen habe. Damals hat ein Freund von mir jemanden wegen sexuellen Missbrauch angezeigt, und hat das Verhör heimlich aufgenommen. Mir wurde es dann geschickt, und ich habe es damals an jemanden weitergeschickt. Vor ein paar Monaten stand dann ganz plötzlich die Polizei vor meiner Tür und haben mich diesbezüglich befragt. Ich habe gesagt dass ich nichts weitergeschickt habe, weil ich dies aus zu diesem Zeitpunkt nicht mehr genau wusste. Die Polizei hat dann direkt darauf mein Handy durchsucht (also den Chatverlauf) und hat Fotos gemacht, aber sie haben auch nichts gefunden. Somit war der Fall eigentlich erledigt und ich hätte noch schriftlich Stellung dazu beziehen können, was ich aber nicht tat. Da die Sache erledigt war, kann ich mir nur vorstellen, dass sie das Handy von demjenigen durchsucht haben, gegen dem die Anzeige lief und dort die Audiodateien gefunden haben, die ich ihm schicke. Deswegen wurde ich jetzt vorgeladen zu einer Ermahnung. Paragraph 45 JGG.

Sollte ich es zugeben? Falls Sie die Beweise haben, und davon gehe ich aus, muss ich es ja zugeben. Aber erst nachdem Sie die Beweise mir gezeigt haben oder?

Was passiert bei diesem Fall am wahrscheinlichsten? Es ist ja jetzt nicht was wirklich gravierendes. Ich bin ja schließlich nicht derjenige, der das Gespräch unerlaubt aufgenommen hat.

Bleibt es bei einer Ermahnung oder könnten Sozialstunden oder Geldstrafe erfolgen? (War noch nie in meinem Leben straffällig und bin in paar Tagen 21 Jahre.

Vielen Dank!

Recht, Ermittlungsverfahren, Beschuldigter

Darf mich das Bürgeramt aufgrund "Empfehlung der Polizei" auf Amtswegen abmelden lassen?

Hallo zusammen,

gegen mich läuft seit 2018 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug, weil ich ein Ladengeschäft in Italien besitze und ich als Geschäftsführer dort mit Adresse eingetragen bin, jedoch handelt es sich dabei um die Geschäftsadresse und nicht meinen Wohnsitz. Mein Wohnsitz ist seit 7 Jahren in dieser Gemeinde und Ich war niemals im Ausland angemeldet!

Jedoch hat mich unsere Gemeinde bzw. das Einwohnermeldeamt aufgrund einer Empfehlung eines Polizeibeamten, auf Amtswegen im April 2019 abgemeldet, weil die Polizei angeblich öfters bei mir war, Briefe gesendet hat und behauptet auch, nie habe ich geantwortet oder sie mich angetroffen, dass könnte die Polizei beweisen. Auch wäre mein Briefkasten überfüllt gewesen was auch ein Anzeichen dafür ist das dort niemand wohnt.

Das dumme ist nur, das ich und meine Freundin vor 7 Jahren zusammen in die Wohnung gezogen sind, aber nur auf mich der Mietvertrag läuft. Mieterbescheinigung hat sie und eine Meldeadresse ebenfalls.

Kann die Polizei einfach ins Rathaus spazieren und sagen "servus Leute, meldet den Typ ab der ist im Ausland und wohnt nicht hier. Wir haben Beweiße das er dort lebt" oder braucht es dafür einen Richterlichen Beschluss?

Nach meiner "Zwangsabmeldung" wurde mir auch klar warum das veranlasst worden ist - damit die Polizei nicht ermitteln muss! Sie haben die ganzen Akten nach Italien geschickt damit die Polizei vor Ort alles erledigen kann - ist ja klar die verstehen die Sprache, können in Ämter bzw Finanzamt abfragen usw.

Ist das so rechtens?

Betrug, Polizei, Recht, Ermittlungsverfahren

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