Charakterliche Eignung Polizei?
Hallo,
ich bin zum Auswahltest vorbehaltlich zugelassen. Jetzt wäre es in meinem Interesse zu wissen, wie meine Chancen im Falle des Bestehens aller Bereiche stehen, da gegen mich einmal ermittelt wurde. Grund dafür war eine einfache Körperverletzung, die ich laut Opfer begangen haben soll. Ich erinnere mich an das Ganze Geschehen (trotz Atemalkoholwert 2,8 und 1,4‰ Promille) und weiß, dass ich niemandem körperlichen Schaden zugefügt habe. Des weiteren kam auch ein Augenzeuge dazu, welcher behauptete, die Damen haben sich abgesprochen und sich bewusst in die Lippe gebissen um EKV vorzutäuschen. Das Ermittlungsverfahren wurde bereits vor 2 Jahren eingestellt. Ich habe dies natürlich in der Bewerbung angegeben.
Falls jemand Erfahrungen mit dem Thema hat würde ich mich über ernsthafte Antworten freuen!
Vielen Dank!
Eingestellt...weil?
wenn ich mich nicht irre war es fehlendes öffentliches Interesse zur Strafverfolgung
3 Antworten
Ich erfuhr einmal von einem Leiter einer Kripoabteilung, dass es jeweils darauf ankommt, wie unterbesetzt die Abteilungen sind. Ist das der Fall, dann haben auch Bewerber Chancen, gegen die einmal ermittelt wurde, oder sogar eine Strafe verhängt wurde.
Grundsätzlich gilt, dass Polizeianwärter eine "weisse Weste" haben müssen, doch wie gesagt, werden mehr Leute gebraucht, als sich bewerben, dann werden auch die genommen, die nicht mehr ganz weiss sind.
Unsinn. Unterbesetzte Kripo-Abteilungen spielen im Auswahlverfahren gar keine Rolle.
Es geht hier auch nicht um Verurteilungen. Neben dem erweiterten Führungszeugnis hast du sicher deine Einwilligung erteilt die örtlich zuständige Dienststelle um Auskunft zu ersuchen. Da kommt nicht nur eine Eingestellte Strafsache auf dem Tisch, sondern auch sonstige polizeilich relevante Sachverhalte in denen du möglicherweise involviert warst.
wenn ich mich nicht irre war es fehlendes öffentliches Interesse zur Strafverfolgung
Ich möchte dir jetzt keine Angst machen, aber bei einer Bewerbung zum PVB kann hier durchaus öffentlichen Interesse angenommen werden. D. h. nicht, dass das Verfahren erneut betrieben wird, sondern, dass diese Einstellung keine aus Mangel an Beweisen war, sondern lediglich weil das öffentliche Interesse an der Verfolgung eines "Normalbürgers" fehlte. Bei PVB werden aber andere Maßstäbe angesetzt...dies könnte zu einem negativen Ergebnis deiner Bewerbung führen. Könnte! Ausdrücklich schreibe ich es im Konjunktiv, da es eine Einzelfallentscheidung geben wird.
Zum Beispiel das
aber bei einer Bewerbung zum PVB kann hier durchaus öffentlichen Interesse angenommen werden.
Nachträglich? Wohl kaum!
Stimmt. Wäre schön gewesen, wenn du weiter gelesen hättest. Es geht darum wie die Einstellungskommission den SV bewertet, nicht um eine Wiederaufnahme eines Verfahrens.
Es kann aber nicht aufgrund der Bewerbung plötzlich geändert werden. Und so, wie du er schreibst, klingt es so. Ich habe alles gelesen!
Natürlich kann und wird nichts "geändert" aber in die Entscheidung der Auswahlkommission fließt ein derartiger SV natürlich ein.
Alles klar. Dann muss ich mich im persönlichen Gespräch besser präsentieren und Stellung nehmen. Vielen Dank!
Diese Art der Einstellung sagt nicht, dass du ohne Schuld warst. Im Gegenteil. Aber es kam zu keiner Verurteilung. Du hast das nicht verschwiegen, das ist schon mal gut. Ob das aber zum Fallstrick wird, vermag ich nicht zu sagen.
Ja gut, ich wurde ja nicht verurteilt & von daher müsste ich ja noch immer eine weiße Weste haben. Sonst ist ja jeder der jemals angezeigt wurde oder gegen den ermittelt wurde „verdreckt“
Dennoch würde ich ungern pokern und in Erfahrung bringen wollen, ob es für mich überhaupt die Möglichkeit gibt die Uniform irgendwann tragen zu dürfen.