Charakterliche Eignung Polizei?

Familie2007  04.04.2022, 17:08

Eingestellt...weil?

Bre44 
Fragesteller
 04.04.2022, 17:19

wenn ich mich nicht irre war es fehlendes öffentliches Interesse zur Strafverfolgung

3 Antworten

Diese Art der Einstellung sagt nicht, dass du ohne Schuld warst. Im Gegenteil. Aber es kam zu keiner Verurteilung. Du hast das nicht verschwiegen, das ist schon mal gut. Ob das aber zum Fallstrick wird, vermag ich nicht zu sagen.

Ich erfuhr einmal von einem Leiter einer Kripoabteilung, dass es jeweils darauf ankommt, wie unterbesetzt die Abteilungen sind. Ist das der Fall, dann haben auch Bewerber Chancen, gegen die einmal ermittelt wurde, oder sogar eine Strafe verhängt wurde.

Grundsätzlich gilt, dass Polizeianwärter eine "weisse Weste" haben müssen, doch wie gesagt, werden mehr Leute gebraucht, als sich bewerben, dann werden auch die genommen, die nicht mehr ganz weiss sind.

Woher ich das weiß:Recherche

Bre44 
Fragesteller
 04.04.2022, 17:21

Ja gut, ich wurde ja nicht verurteilt & von daher müsste ich ja noch immer eine weiße Weste haben. Sonst ist ja jeder der jemals angezeigt wurde oder gegen den ermittelt wurde „verdreckt“

Dennoch würde ich ungern pokern und in Erfahrung bringen wollen, ob es für mich überhaupt die Möglichkeit gibt die Uniform irgendwann tragen zu dürfen.

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Familie2007  04.04.2022, 17:27
@Bre44

Es geht hier auch nicht um Verurteilungen. Neben dem erweiterten Führungszeugnis hast du sicher deine Einwilligung erteilt die örtlich zuständige Dienststelle um Auskunft zu ersuchen. Da kommt nicht nur eine Eingestellte Strafsache auf dem Tisch, sondern auch sonstige polizeilich relevante Sachverhalte in denen du möglicherweise involviert warst.

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Sirius66  04.04.2022, 17:59
@Bre44

Ein eingestelltes Verfahren ist ja keine "weiße Weste"!

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Sirius66  04.04.2022, 17:58

Unsinn. Unterbesetzte Kripo-Abteilungen spielen im Auswahlverfahren gar keine Rolle.

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wenn ich mich nicht irre war es fehlendes öffentliches Interesse zur Strafverfolgung

Ich möchte dir jetzt keine Angst machen, aber bei einer Bewerbung zum PVB kann hier durchaus öffentlichen Interesse angenommen werden. D. h. nicht, dass das Verfahren erneut betrieben wird, sondern, dass diese Einstellung keine aus Mangel an Beweisen war, sondern lediglich weil das öffentliche Interesse an der Verfolgung eines "Normalbürgers" fehlte. Bei PVB werden aber andere Maßstäbe angesetzt...dies könnte zu einem negativen Ergebnis deiner Bewerbung führen. Könnte! Ausdrücklich schreibe ich es im Konjunktiv, da es eine Einzelfallentscheidung geben wird.


Bre44 
Fragesteller
 04.04.2022, 17:36

Alles klar. Dann muss ich mich im persönlichen Gespräch besser präsentieren und Stellung nehmen. Vielen Dank!

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Sirius66  04.04.2022, 17:57

Und deine Annahme gegründest du womit?

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Sirius66  04.04.2022, 18:11
@Familie2007

Zum Beispiel das

aber bei einer Bewerbung zum PVB kann hier durchaus öffentlichen Interesse angenommen werden. 

Nachträglich? Wohl kaum!

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Familie2007  04.04.2022, 18:14
@Sirius66

Stimmt. Wäre schön gewesen, wenn du weiter gelesen hättest. Es geht darum wie die Einstellungskommission den SV bewertet, nicht um eine Wiederaufnahme eines Verfahrens.

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Sirius66  04.04.2022, 18:16
@Familie2007

Es kann aber nicht aufgrund der Bewerbung plötzlich geändert werden. Und so, wie du er schreibst, klingt es so. Ich habe alles gelesen!

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Familie2007  04.04.2022, 18:19
@Sirius66

Natürlich kann und wird nichts "geändert" aber in die Entscheidung der Auswahlkommission fließt ein derartiger SV natürlich ein.

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