Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)§ 117 Unzulässiger Lärm

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

HIER STEHT NICHTS VON ZEITEN!

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Mit 286...aber diese Kategirie gibt es ja nicht ;)

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Einfach Post nachsenden lassen.

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Ich würde es korrigieren lassen.

Vielleicht merkt es ja Heute Niemand. Aber was ist in einigen Jahrzehnten mit der Rente? Das weiß Heute noch niemand, ob das zu Problemen führen könnte einmal.

Einfach melden und ändern lassen.

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Ausgeben kann man nur was man bekommt. Damit ist die Sache doch klar. Wenn das Geld alle ist, kann man nichts mehr ausgeben. Dagegen gibt es ein gutes Rezept: Arbeiten, dann hat man wieder Geld und der Freizeitanteil sinkt zudem antiproportional dazu. Ergo muss man weniger Freizeit gestalten.

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Nö. Liegt am Fahrzeug, der Strecke, der Verkehrslage, dem Fahrer, der Beladung, dem Reifendruck und ob in China ein Schmetterling gerade mit den Flügeln geschlagen hat (Chaostheorie).

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Kurz um: Ja. Das ist die Aufgabe.

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  1. 0,54mg/l,also 1,08 Promille schafft man nicht in 5-10 min und schon garnicht mit 1-2 Schlucken.
  2. Das Ergebnis der BE ist entscheidend, nicht der Atemalkoholtest.
  3. Warum sollte die Polizei dich denn kontrollieren, wenn du dort schon einige Minuten gestanden hattest. Mal ganz davon abgesahen, wie du wieder weggekommen wärst. Das steht aber auf einem anderen Blatt.

Ich kann mir nur vorstellen, dass du gesehen worden bist, als du (vielleicht unsicher) unterwegs warst.

Was ist denn der Vorwurf? §24a StVG oder §316 StGB oder §315c StGB?

Was ist den nun bei der BE heraus gekommen, also welcher BAK-Wert?

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Die Frage ist nicht sehr präzise gestellt. Was bedeutet "gut" für dich. 2300-2400 Euro sind eben 2300-24000 Euro. Da gibt es kein gut oder schlecht.

Wenn du mit A9 anfängst, weißt du ja welche "Gehaltsschritte" du machst und machen kannst.

Du musst für Dich und Deine Situation bewerten, ob die Bezüge ausreichend sind.

Als Beamter hast du ja nun auch noch ein paar andere Vorteile gegenüber Arbeitnehmern in der freien Wirdschaft. Das beziehe bitte auch in Deine Kalkulationen ein.

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Die Arbeitszeiten scheinen ja ok zu sein. Die Zulagen richten sich nach der Arbeitszeit, also keine Nachtschicht, keine Zulage. Das ist ja logisch und auch richtig.

Jedoch müsste man jetzt schauen, ob die Arbeitsplatzbedingungen optimal für Deine Situation sind. Das müsste der Arbeitgeber ggf. mit einem Arzt abstimmen, wenn Dir die Belastung zu hoch erscheint.

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Nein

Vor dem Tod habe ich keine Angst, aber vor dem Sterben. Wenn man friedlich einschläft und einfach nicht mehr aufwacht, ist es, denke ich, am Besten.

Jedoch gibt es so viele Arten ums Leben zu kommen, welche mit großen Schmerzen und langem Leiden verbunden sind, dass ich nicht dran denken möchte so sterben zu müssen.

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Als langfristige Wertanlage sind Edelmetalle natürlich nie verkehrt. Zu kurz- und mittelfristigen Wertanlagen in Edelmetallen würde ich aber nicht raten.

An der Börse werden noch unterschiedlichste Papiere gehandelt. Wobei hier natürlich oft kein physischer Gegenwert vorhanden ist.

Sie scheiden als physische Wertanlagen somit aus.

Weiter könnte man an Immobilien, Kunst- und Sammlerstücke denken.

Bei Immobilien hat man natürlich laufende Kosten (und Einnahmen). Wobei man keinen Einfluss auf den Immobilienwert in Abhängigkeit zum Standort hat.

Von Kunst- und Sammelgegenständen würde ich als Nicht-Experte immer die Finger lassen.

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