Bin ich nun von der Polizei für immer abgelehnt?
Die vom potentiellen Dienstherrn erwartete Vorbildfunktion in Bezug auf
ein regelkonformes Wohlverhalten ist von Ihnen im geforderten Maß nicht
zu erwarten, was zum derzeitigen Stand an Ihrer charakterlichen Eignung
für den Polizeiberuf begründet zweifeln lässt. Der Vorfall ereignete sich
circa ein halbes Jahr vor Ihrer Bewerbung. Die Zeit zwischen der
Verfehlung und der geplanten Einstellung ist im Verhältnis zur Schwere
der Tat zu sehen. Zum angestrebten Einstellungszeitpunkt in den
Polizeivollzugsdienst würden die Vorfälle weniger als 2 Jahre
zurückliegen. Dies ist eine zu kurze Zeit für einen Reifeprozess, der eine
positive Charakterentwicklung annehmen lassen würde. Dass bei Ihnen
eine hinreichende Kompensation stattgefunden hat, die bis zum
potentiellen Einstellungstermin zu einer nachhaltigen
Verantwortungsübernahme führt, ist fortwährend zweifelhaft bzw. kann
zum jetzigen Zeitpunkt nicht positiv prognostiziert werden.
Ergänzend weise ich auf Folgendes hin: Zweifel an der charakterlichen
Eignung können auch aus einem Ermittlungsverfahren abgeleitet werden.
Die Behörde ist allerdings an die Entscheidung der Staatsanwaltschaft
bzw. des Gerichts nicht gebunden. Eine strafrechtliche Verurteilung ist
folglich nicht erforderlich, vgl. OVG NRW Beschluss vom 16.12.2021- 6 B
1461/21.
b)
Dabei weise ich darauf hin, dass bei Vorliegen mehrerer Verfehlungen,
jede für sich betrachtet zu Zweifeln an Ihrer charakterlichen Eignung führt.
c)
Vorliegend habe ich mein Ermessen fehlerfrei und im Einklang mit der
geltenden Rechtslage ausgeübt.
Ich bitte um Ihr Verständnis für diese Entscheidung, bedanke mich für das
dem Polizeiberuf entgegengebrachte Interesse und wünsche Ihnen für
den weiteren Lebensweg alles Gute.
Das war der letzter Ausschnitt von der Ablehnung der Polizei für die Polizeibewerbung
Bin ich lebenslang abgelehnt also für immer?
Zum angestrebten Einstellungszeitpunkt in den
Polizeivollzugsdienst würden die Vorfälle weniger als 2 Jahre
zurückliegen. Dies ist eine zu kurze Zeit für einen Reifeprozess, der eine
positive Charakterentwicklung annehmen lassen würde.
Da stand auch was mit weniger als 2 Jahre. Wenn ich jetzt 3 Jahre Abitur mache plus den über 1 Jahr vergangenen Fall. Ich bewerbe mich immer 1 Jahr früher bei der Polizei.
Ich brauche mindestens Fachabitur aber ich mache Abitur. Wie stehen meine Chancen?
Diese Ablehnung ist von der Fachoberschule Polizei
Ich werde nicht mehr strafffällig und nichts negatives mit der Polizei zu tun haben bei der erneuten Bewerbung
Wenn ich mich in 2 Jahren erneut bewerbe?
27 Stimmen
6 Antworten
Anhand einiger Formulierungen würde ich sagen, dass es keine endgültige Entscheidung ist:
"...nicht zu erwarten, was zum derzeitigen Stand an Ihrer charakterlichen Eignung..."
"Dies ist eine zu kurze Zeit für einen Reifeprozess, der eine positive Charakterentwicklung annehmen lassen würde."
"bzw. kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht positiv prognostiziert werden."
Du könntest es zu einem späteren Zeitpunkt, wenn genug Zeit vergangen ist, erneut versuchen. Wenn man Dich dann erneut ablehnt, war es das.
SG
Da stand auch was mit weniger als 2 Jahre. Wenn ich jetzt 3 Jahre Abitur mache plus den über 1 Jahr vergangenen Fall. Ich bewerbe mich immer 1 Jahr früher bei der Polizei.
Ich brauche mindestens Fachabitur aber ich mache Abitur. Wie stehen meine Chancen?
Diese Ablehnung ist von der Fachoberschule Polizei
Ich werde nicht mehr strafffällig und nichts negatives mit der Polizei zu tun haben
Wenn ich mich in 2 Jahren erneut bewerbe?
Das kann ich Dir leider nicht sagen. Ich weiß ja schon mal nicht was Du tatsächlich angestellt hast und wie schwerwiegend das war. Wenn Du Dir nichts mehr zu Schulden kommen lässt und auch schulisch richtig reinhaust, eventuell noch irgendwas ehrenamtlich machst, könnte das eventuell eine günstigere Prognose abgeben. Ich kann Dir leider keine Zusage geben.
Gib alles für den Traum, den Du hast und mach alles dafür, dass man sieht, dass Du gereift und reuig bist. Das macht sich allerdings generell gut. Egal, welchen Weg Du dann gehst.
Du musst glaubhaft machen können, dass ein Reifeprozess stattgefunden hat.
Dafür muss auch zusätzlich Zeit vergehen.
Was die Entscheidung auch beeinflusst, wäre der Druck Stellen besetzen zu müssen.
Ich hoffe, Du hattest nie was mit Gewalt am Laufen. Während der Ausbildung fällt ein bekannter als vorbestraft, damit kann er nicht mehr Erzieher werden.
Aber die haben halt deine 'Akte' eingesehen und geschätzt das du eben charakterlich eher auf der anderenn seite vom Polizeiberuf stehst.
Kannst ja nach deinem Abitur nochmal versuchen.
Die Formulierung gibt das zwar nicht eindeutig her, aber ich würde mich keine allzu großen Hoffnungen machen. Ich denke, die finden das auch in zwei, drei Jahren nicht super, dass du wegen vergangener Handlungen schonmal abgelehnt wurdest. Handlungen haben halt Konsequenzen.
Ich würde mich beruflich umorientieren.
Da steht nichts von "versuchen sie es später noch einmal".
Sieht mir eher nach einem "Vergiss es" aus
"was zum derzeitigen Stand " ,
Wie würdest du diesen Satz interpretieren?
Eine unverbindliche Ablehnung gegen die man nicht vorgehen kann, weil's ja kein offenes Nein ist.
Und ein "viel Glück im weiteren Lebensweg" ist auch eher ein verkleidetes "verpfeiff dich".
Da stand auch was mit weniger als 2 Jahre. Wenn ich jetzt 3 Jahre Abitur mache plus den über 1 Jahr vergangenen Fall. Ich bewerbe mich immer 1 Jahr früher bei der Polizei.
Ich brauche mindestens Fachabitur aber ich mache Abitur. Wie stehen meine Chancen?