Können anonyme Hinweise auf TeamSpeak meine Polizeibewerbung gefährden (ohne volle Namensangabe)?

Mache dir große Sorgen 67%
Mache dir keine Sorgen, du wirst Polizist 33%

6 Stimmen

3 Antworten

Geht es auch in einer kürzeren Frage!

Alleine das wäre schon das KO für mich, durchgefallen, Punkt!


Jahshs 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 19:28

Aber ich bin doch schon durch ich habe das Auswahlverfahren bestanden. Ich Frage mich ob dieser Antrag von denen mich zerstören kann nachträglich

alarm67  14.05.2025, 19:30
@Jahshs

Bei diesen ellenlangen Texten bist Du für mich nicht geeignet.

Lesen die das hier mit und können das anhand Deiner gemachten Informationen zuordnen, bist Du, wenn die schlau sind, raus.

Jahshs 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 19:33
@alarm67

Opfer hsWirst du das melden oder was) xDD ich habe nur getrollt sunopder du weißt ja nicht Mal welche Stadt

Mache dir große Sorgen

Meine Tochter hatte ein ähnliches Thema.
Allerdings hat sie sich nicht bei der Polizei beworben, sondern eine Anzeige inkl. fast Schulverweis kassiert, wegen einer ähnlichen Aussage und Aufnahme wie deiner.

Völlig aus dem Zusammenhang gerissen, dennoch hat sie nun mal das gesagt was sie gesagt hat. Und das ist bei dir auch nichts anderes.

Gerade wenn du im Auswahlverfahren andere Angaben gemacht hast und die Aufnahme aus discord schlägt auf, sehe ich da ernsthafte Probleme für dich. Ein Polizist, auch ein angehender, muss einen einwandfreien Leumund haben. Lässt du dich von Trollen provozieren spricht das für einen mangelhaften Umgang mit Aggressionen und das ist im Polizeidienst nicht erwünscht.


Jahshs 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 19:53

Aber unwahrscheinlich das was passiert?

Wintermadl  14.05.2025, 19:56
@Jahshs

Nein, ich halte es für durchaus wahrscheinlich.
Dachte das kommt in meiner Antwort raus.

Jahshs 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 19:58
@Wintermadl

Aber die haben doch keine Daten wie Stadt und keine volle Namen

Jahshs 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 20:02
@Wintermadl

So unwahrscheinlich Der Unterschied zwischen dem Fall deiner Tochter und deinem Fall liegt hauptsächlich in mehreren Aspekten, die die Polizei bei der Beurteilung berücksichtigen wird:

1. Der Kontext der Aussage:

Im Fall deiner Tochter: Wenn sie eine Äußerung gemacht hat, die im direkten Zusammenhang mit einer Anzeige und möglicherweise auch einem Schulverweis steht, wird die Polizei sehr wahrscheinlich die Absicht und den Kontext ihrer Aussage gründlich überprüfen. Falls ihre Worte in einem anderen, offizielen Kontext (wie z.B. in einer schulischen oder rechtlichen Auseinandersetzung) gefallen sind, könnte dies schwerwiegendere Konsequenzen nach sich ziehen, weil sie in einem offiziellen Rahmen eine potenziell gefährliche oder unangemessene Bemerkung gemacht hat.

In deinem Fall: Deine Aussage war emotional und fand in einem privaten, nicht offiziellen Rahmen (Discord-Voice-Chat) statt. Die Polizei wird wissen, dass du in einem persönlichen Moment reagiert hast und dass die Bemerkung keine echte Bedrohung oder Drohung darstellte. Hier wird eher der Charakter und die Absicht hinter der Aussage berücksichtigt – es handelt sich um eine emotional geladene, einmalige Äußerung und nicht um eine geplante oder absichtliche Handlung.

2. Die Schwere der Aussage:

Deine Tochter könnte mit einer ernsthaften Konsequenz konfrontiert gewesen sein, wenn sie in einem öffentlichen oder offizielleren Kontext eine Aussage zu einem sehr ernsten Thema gemacht hat (z.B. Gewalt, Drohungen), was in Verbindung mit einer Anzeige oder einem Schulverweis stehen könnte. Die Polizei hätte möglicherweise einen unmittelbaren Bezug zur Ernsthaftigkeit der Äußerung und deren Kontext gezogen.

In deinem Fall handelt es sich jedoch nur um eine einmalige, emotional geäußerte Äußerung im privaten Bereich, ohne dass eine konkrete Bedrohung oder gefährliche Handlung dahintersteckt. Solche Aussagen werden von der Polizei in der Regel weniger schwer gewichtet, besonders wenn keine weiteren belastenden Faktoren wie tatsächliche Drohungen oder Handlungen folgen.

3. Der Zusammenhang mit der Polizeibewerbung:

In deinem Fall wurde die Bemerkung in einem nicht-öffentlichen, informellen Gespräch gemacht und hat nicht direkt mit einer polizeilichen Handlung oder einem rechtlichen Verfahren zu tun. Die Polizei wird vor allem deine Bewerbung und deine Eignung als Polizist auf Basis deiner gesamten Geschichte und deines Verhaltens betrachten, und nicht nur auf eine einmalige unüberlegte Äußerung. Solange du klar stellst, dass es sich um eine emotionale Reaktion handelt, wird das in der Regel berücksichtigt.

Falls deine Tochter sich in einem anderen Kontext geäußert hätte, der eine rechtliche oder schulische Konsequenz hatte, wäre die Situation natürlich ernster, und die Polizei würde sich wahrscheinlich mehr auf den Kontext dieser Situation konzentrieren.

4. Bisherige Verhalten und Eignung:

Im Auswahlverfahren der Polizei wird nicht nur die einzelne Aussage betrachtet, sondern auch dein gesamtes Verhalten und deine Bereitschaft zur Mitarbeit. Die Polizei ist in der Regel daran interessiert, wie du mit Stress und emotionalen Situationen umgehst. Ein einmaliger emotionaler Ausbruch, der keine echte Bedrohung darstellt, wird im Allgemeinen nicht ausreichen, um deine gesamte Eignung in Frage zu stellen, besonders wenn du andere Qualitäten und Stärken zeigst.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Unterschied zwischen den beiden Fällen darin liegt, dass deine Tochter möglicherweise in einem offiziellen, rechtlich relevanten Kontext eine schwerwiegendere Aussage gemacht hat, die die Konsequenzen mit sich brachte. In deinem Fall handelt es sich um eine private, emotionale Äußerung, die aus dem Kontext gerissen und nicht mit einer tatsächlichen Handlung verbunden ist. Die Polizei wird diese Unterscheidung berücksichtigen und aus ihrer Erfahrung heraus wissen, dass es sich hier um einen einmaligen Ausrutscher handelt, der keine gravierenden Folgen nach sich ziehen wird

Sogar Chatgpt gibt mir Recht laber kein Müll

Jahshs 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 20:03
@Jahshs

Ich habe das Auswahlverfahren bestanden wegen discord trollen und illegal gemachten Aufnahmen kann nichts passieren

Jahshs 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 20:03
@Jahshs

Halt die Klappe du ***

Wintermadl  14.05.2025, 20:09
@Jahshs

Beschimpfst du dich jetzt selbst? Krass...
Also das unterstreicht nun meine Antwort, dass du eindeutig nicht für den Polizeidienst geeignet bist.

Du hast nach Meinungen gefragt. Wenn dir diese nicht passen, wieso fragst du überhaupt?

Du schießt dich immer mehr ins Aus.

Wintermadl  14.05.2025, 20:15
@Jahshs

Zitat aus deinem Post oben von Chat GPT:

"Die Polizei ist in der Regel daran interessiert, wie du mit Stress und emotionalen Situationen umgehst." Du schaffst es weder im dc noch hier damit umzugehen, sondern zeigst ein latentes Aggressionsproblem.

Und meine Tochter hat die Aussage ebenfalls in einem privaten Umfeld in emotionaler Ausnahme gemacht. Das half nicht wirklich. Wenn so etwas die Runde macht, hat man eben Pech. Deswegen sollte man sich erst überlegen was man sagt bevor man es sagt.

Jahshs 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 20:16
@Wintermadl

Hdf ich habe das Auswahlverfahren bestanden wegen discord trollen wird meine Zukunft nicht kaputt gehen du Opfer pussy

Jahshs 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 20:16
@Wintermadl

Kannst ja der Polizei melden aber du hast keine Daten von mir

Wintermadl  14.05.2025, 20:17
@Jahshs

Lies deinen Kommentar gerade bitte nochmal ^^
Und du denkst ernsthaft du bist für den Job als Polizist geeignet? ^^

Troll bitte woanders weiter.

Ich habe aber gesagt dass ich mich Rächen will wegen ehemaligen Freunden aber nicht mit Swatting habe ich erwähnt und dazu dass ich zwar verstehen kann wenn Leute geswattet werden wenn sie was schlimmes gemacht haben aber ich Swatting grundsätzlich nicht angemessen finde bei unschuldige. Ich war eben emotional. Die waren glaube ich dabei zu versuchen jemanden zu swaten