Es gab 2 Verfahren gegen mich die aber eingestellt wurde, muss ich mir für die Polizeibewerbung sorgen machen?
Guten Tag (Vorname und Nachname),
die Sichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen und Prüfung Ihrer Personalien in den polizeilichen Auskunftssystemen hat ergeben, dass eine Prüfung Ihrer charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf erforderlich ist. Diese Prüfung erfolgt nachdem Sie erfolgreich am Auswahlverfahren (3 Verfahrenstage) teilgenommen haben.
Vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Prüfung und Bewertung Ihrer charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf, werden Sie zeitnah eine Einladung zum 1. Verfahrenstag des Auswahlverfahrens erhalten.
Ihre vorbehaltliche Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt bis zur abschließenden Prüfung Ihrer charakterlichen Eignung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Polizei (Name des Bundeslandes)
Das Verfahren gegen mich waren, war aber auch meine Schuld
Einmal weil ich Leute bedroht habe im internet die mich bedroht haben, dann kam die spezieleinheit der Polizei zu mir weil die dachte ich habe Waffen weil ich über Waffen geredet habe, nur Schreckschuss von meinem Vater wurde gefunden so habe das auch gesagt dass es von meinem Vater ist. Es wurde eine Aufnahme der Polizei zugesendet wo man nur mich gehört hat wie ich bedroht habe aber nicht die Leute die angefangen haben mich zu bedrohen
Das zweite Mal habe ich über WhatsApp viel weniger intensiv ehemaligen Freunde bedroht die mich belästigt sowie terrorisiert haben an der Wohnung wo ich wohne mit meinem Vater und die haben durch Fenster klopfen usw uns terrorisiert, ich meinte sowas wie "dass ich Möglichkeiten habe mich zu verteidigen wenn ihr mich mal kommt" usw und etwas intensiver bisschen
Alles ist 1 Jahr und 2 Monate her
12 Stimmen
kannst du schreiben warum 2 verfahren und wegen was?danach kann ich dir was schreiben.?
In meinem Beitrag steht was daz gleich, moment
Andere Frage wie lange ist das überhaupt her?
Länger als 2 Jahre und es ist absolut irrelevant, da sind die wirklich überall gelöscht
1 Jahr und 2 Monate
3 Antworten
"die Sichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen und Prüfung Ihrer Personalien in den polizeilichen Auskunftssystemen hat ergeben, dass eine Prüfung Ihrer charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf erforderlich ist."
klingt so, als ob es sich auf diese Sachen bezieht (wenn es nicht
noch was Anderes gibt). Dass du trotzdem am Auswahlverfahren
teilnehmen darfst, sagt dir, dass du da noch was rausreißen kannst.
Und wie bist du dir so sicher? Bist du ein Polizei Experte oder ein random vom Internet? xd
DES WEGEN HiER sicher : Einmal weil ich Leute bedroht habe im internet die mich bedroht haben, dann kam die spezieleinheit der Polizei zu mir weil die dachte ich habe Waffen weil ich über Waffen geredet habe, nur Schreckschuss von meinem Vater wurde gefunden so habe das auch gesagt dass es von meinem Vater ist. Es wurde eine Aufnahme der Polizei zugesendet wo man nur mich gehört hat wie ich bedroht habe aber nicht die Leute die angefangen haben mich zu bedrohen
Das zweite Mal habe ich über WhatsApp viel weniger intensiv ehemaligen Freunde bedroht die mich belästigt sowie terrorisiert haben an der Wohnung wo ich wohne mit meinem Vater und die haben durch Fenster klopfen usw uns terrorisiert, ich meinte sowas wie "dass ich Möglichkeiten habe mich zu verteidigen wenn ihr mich mal kommt" usw und etwas intensiver bisschen.Chill mal. :)) du KOMMST DA NIX REIN:Heul doch nicht.
Joo Joo träum schön weiter,aber du kannst bei Staatsreinigung arbeiten,das würde mal schon gehen für kleine krimis,mach dein antrag.
Eingestellte Verfahren sind eigentlich irrelevant, sie wurden ja mit Grund eingestellt.
Die sind nicht im Führungszeugnis wieso auch
Jemand anderes meinte ich werde abgelehnt :(
Schaue mal bitte wenn das geht ich habe was in meinem Beitrag hinzugefügt
Du bist echt dumm hättest du dich ein Jahr später beworben wäre das absolut irrelevant, da wird sowas nämlich komplett gelöscht.
Im Führungszeugnis ist das nicht drin aber die Polizei sieht das noch.
Ich dachte nicht das es a so spezifisch negativ ist und b nicht schon lang genug her ist.
Ich dachte sowas wie Diebstahl oder so
Ist leider so, jetzt bleibt nur noch Hoffnung, Schicksal und gott wenn es einen gibt
Ganz ehrlich ich glaub mit den Infos auch das du abgelehnt wirst, vor allem scheinst du ja nicht dazu gelernt zu habe
Na.was sagst du jetzt du hs?
Was soll ich dazu sagen ich hab am anfangs sogar gesagt das es nicht so dramatisch ist, aber jetzt wo ich weiß weshalb und das du offensichtlich keine Reue verspürst, du hast keine Chance.
Und höre auf mich zu beleidigen.
Ich bin ein Frau, hör auf mich als Mann anzusprechen das ist respektlos
So,nach deine ergänzungen kann ich dir meine sicht und die meinung schreiben.Obwohl diese 2 verfahren eingestellt dein Tat is ja nicht zum SPASSEN,und das wird so oder so in dein Akte bleiben.Und dein Tatbeginn verlauf usw.wird auch nicht schnell gelöscht.So oder so das kann für dich eine grosse hindernisse sein.Eingestellte Verfahren werden im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) und diversen Polizeiregistern, in welche jedoch nur begrenzt behördliche Personen Einblick haben. Die Löschungsfrist im ZStV beträgt 2 Jahre.Also mach dir keine grosse hoffnung,dein Tatverlauf usw.ist na ja du weisst ja was ich meine.Das alles werden berücksictigt.Lg
Ich dachte ja auch sowas wäre länger her gewesen, so Like Jugendsünden. Hatte ich ja auch aber wirklich auch noch solche
Was bringt raußreißen denn selbst wenn ich der beste werde allen? Falls es wegen den eingestelltem Verfahren ein Problem gibt, werde ich doch trotzdem abgelehnt?