hauptzollamt Vorladung

1 Antwort

Wenn es um unberechtigte Leistungen geht dann will das Jobcenter das natürlich zurück haben,und das Hauptzollamt zieht solche Forderungen ein,das hat nichts mit der verhängten Strafe zu tun,das eine hebt das andere nicht auf.

leroyta 
Fragesteller
 20.04.2015, 22:52

aber das Geld zahle ich doch schon beim Jobcenter zurück.da steht ja Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes auf Betrug.Ich soll Stellungnahme nehmen.Aber Staatsanwältin hat doch schon entschieden ,das ich Sozial stunden machen muss..Warum noch eine Stellungsnahme?

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