Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Betruges vom Hauptzollamt?

1 Antwort

Hier besteht der Verdacht einer Straftat gegen deine "gute Bekannte". Das wird nicht dadurch erledigt, dass sie die Leistung zurückzahlt. Das wäre ja so, als ginge ein Dieb straffrei aus, weil er die Beute zurückgegeben hat.

Sie sollte prüfen, ob sie bei einem Antrag falsche Angaben gemacht hat, oder die Aufnahme einer Tätigkeit nicht oder zu spät angezeigt hat. Sollte das der Fall sein, sollte sie das Geld schnellstmöglich zurückzahlen und sich zu diesem Zweck mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen.

Die große Frage ist natürlich, ob es sich nur um einen "dummen Irrtum" oder pure Absicht gehandelt hat. Grundsätzlich ist jeder, der staatliche Leistungen in Anspruch nimmt, dazu verpflichtet, seine Angaben sorgfältig zu überprüfen und der Behörde unverzüglich anzuzeigen, dass eine Änderung eingetreten ist (z.B. Aufnahme einer Beschäftigung). Wer das absichtlich oder auch nur aus Sorglosigkeit verpennt, macht sich strafbar!

Sollte es sich um einen Zahlendreher oder ein anderes Missgeschick handeln, sollte deine Bekannte das in dem Anhörungsbogen auch genau so darstellen und auch schildern, warum der Fehler unvermeidbar bzw. nur leicht fahrlässig war. In jedem Fall ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt vor dem Ausfüllen des Anhörungsbogens zu empfehlen - wer glaubt, Geld sparen zu können, spart hier oft am falschen Ende. Sollte deine gute Bekannte nur über geringes oder gar kein Einkommen verfügen, kann sie sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen. Damit kostet die Beratung beim Anwalt nur 15,00 €.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist