Teilnahme am Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe pflicht?
Hallo,
habe vor zwei Wochen ein Schreiben vom Jugendamt bekommen bzgl Mitwirkung des Jugendamtes im Verfahren nacfh dem Jugengerichtsgesetz. Ich bin zum ersten Termin nicht erschienen, da ich bisher keine Anklageschrift zugestellt bekommen habe & mir auch kein offenes Verfahren gegen mich bekannt sei. Es liefen 2 Verfahren in den letzten Monaten, wovon ich Kenntnis hatte & es kamen auch zwei Einstellungen vor ein paar Wochen...Daher iritiert mich die Einladung auch.
Nun habe ich allerdings erneut eine Einladung bekommen...
Muss ich diesen Termin wahrnehmen oder ist das freiwillig?
4 Antworten
Bei gerichtlichen Strafverfahren erstellt die Jugendgerichtshilfe ein Gutachten, welches maßgeblichen Einfluß auf ein mögliches Urteil haben kann.
Sollte also ein Gerichtsverfahren gegen dich anstehen, wärst du gut beraten, wenn du mit denen kooperierst.
Das ist mir bewusst. Ich hatte in der Vergangenheit schon ein Gerichtsverfahren. Allerdings war meine Frage ob es Pflicht ist zu den Termin zu gehen oder nicht
Eine Ladung ist verpflichtend, eine Einladung nicht. Wenn du ihr nicht nachkommst, wird die Jugendhilfe dem Gericht mitteilen, dass du nicht bereit warst zu kooperieren. Das wird sich negativ auswirken.
Wenn du eine Gerichts Verhandlung vor dir hast wäre es wirklich keine gute Idee, diesen Termin zu versäumen, es kann durchaus Auswirkungen auf das spätere Urteil haben.
Verpflichtend ist der Termin nicht.