Ermittlungsverfahren – die meistgelesenen Beiträge

Darf mich das Bürgeramt aufgrund "Empfehlung der Polizei" auf Amtswegen abmelden lassen?

Hallo zusammen,

gegen mich läuft seit 2018 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug, weil ich ein Ladengeschäft in Italien besitze und ich als Geschäftsführer dort mit Adresse eingetragen bin, jedoch handelt es sich dabei um die Geschäftsadresse und nicht meinen Wohnsitz. Mein Wohnsitz ist seit 7 Jahren in dieser Gemeinde und Ich war niemals im Ausland angemeldet!

Jedoch hat mich unsere Gemeinde bzw. das Einwohnermeldeamt aufgrund einer Empfehlung eines Polizeibeamten, auf Amtswegen im April 2019 abgemeldet, weil die Polizei angeblich öfters bei mir war, Briefe gesendet hat und behauptet auch, nie habe ich geantwortet oder sie mich angetroffen, dass könnte die Polizei beweisen. Auch wäre mein Briefkasten überfüllt gewesen was auch ein Anzeichen dafür ist das dort niemand wohnt.

Das dumme ist nur, das ich und meine Freundin vor 7 Jahren zusammen in die Wohnung gezogen sind, aber nur auf mich der Mietvertrag läuft. Mieterbescheinigung hat sie und eine Meldeadresse ebenfalls.

Kann die Polizei einfach ins Rathaus spazieren und sagen "servus Leute, meldet den Typ ab der ist im Ausland und wohnt nicht hier. Wir haben Beweiße das er dort lebt" oder braucht es dafür einen Richterlichen Beschluss?

Nach meiner "Zwangsabmeldung" wurde mir auch klar warum das veranlasst worden ist - damit die Polizei nicht ermitteln muss! Sie haben die ganzen Akten nach Italien geschickt damit die Polizei vor Ort alles erledigen kann - ist ja klar die verstehen die Sprache, können in Ämter bzw Finanzamt abfragen usw.

Ist das so rechtens?

Betrug, Polizei, Recht, Ermittlungsverfahren

Leumundsprüfung Polizei Berlin?

Hallo,

ich wurde wegen zwei gleichgelagerte Warenbetrugsfällen, aus Oktober 2020 angezeigt. Bei der ersten kam es zur Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 JGG. Bei der zweiten Anzeige kam es zur Hauptverhandlung vorm Jugendrichter, was gemäß § 47 JGG eingestellt wurde, gegen eine Geldbuße von 600€. Zum Zeitpunkt der Tat war ich 18 Jahre Alt, und nun bin ich 20 Jahre Alt. Der Schaden betrug insgesamt 85€ (beide Anzeigen zusammen gerechnet). Ich habe allerdings vor Gericht über die gesamte Verhandlung abgestritten, dass es ein Betrug war und nur ein riesen Missverständnis war. Der Schaden wurde an beide Geschädigte komplett zurück gezahlt, worauf auch die Strafanträge zurück gezogen wurden.

Nun meine Frage: Bei mir läuft eine Bewerbung für eine Polizeiausbildung bei der Berliner Polizei. Ich habe auch eine Direktzusage und alles bestanden. Sie möchten in der Leumundsprüfung den Fall bewerten und auch Akteneinsicht für beide Fälle beantragen. Ist meine Zukunft bei der Polizei nun gefährdet? Ich bin vor und nach diesen beiden Anzeigen noch nie negativ aufgefallen. Die Verfahren wurden beide eingestellt, der Schaden wurde wieder gut gemacht, die Strafanträge wurden zurückgezogen und es wurde sehr viel Reue gezeigt meinerseits. Ich habe bei der Polizei alle Tests bestanden, es fehlt nur noch die Leumundsprüfung. Bei der Berliner Polizei darf man keine Verurteilungen/Vorstrafen besitzen, allerdings wollen sie auch zu diesem Fall sich einen Bild davon machen. Eine Stellungnahme musste ich auch schon machen. Da habe ich auf sehr oft erwähnt, dass es kein Betrug sondern nur ein Missverständnis ist, und ich das alles sehr bereue und den Schaden wieder gut gemacht habe. Ich habe selbstständig den Kontakt zu den Geschädigten gesucht, was schwer war und alles beglichen. Es war wirklich nur ein Missverständnis. Beide Geschädigte zogen auch den Strafantrag zurück und erklärten gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft , dass es ein Missverständnis war.

Wie stehen meine Chancen? 

Berlin, Polizei, Deutschland, Recht, Ermittlungsverfahren, Jura, Auswahlverfahren, Ausbildung und Studium

Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes?

Hallo, ich, habe heute unerwartet eine Einladung zur jugenrichterlichen Ermahnung bekommen.

Grund des Ermahnungstermins: Termin zur Ermahnung.

Es geht um ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Ich wurde als Beschuldigter geladen. Ich kann mir bisher nur denken, weshalb ich diesen Brief bekommen habe. Damals hat ein Freund von mir jemanden wegen sexuellen Missbrauch angezeigt, und hat das Verhör heimlich aufgenommen. Mir wurde es dann geschickt, und ich habe es damals an jemanden weitergeschickt. Vor ein paar Monaten stand dann ganz plötzlich die Polizei vor meiner Tür und haben mich diesbezüglich befragt. Ich habe gesagt dass ich nichts weitergeschickt habe, weil ich dies aus zu diesem Zeitpunkt nicht mehr genau wusste. Die Polizei hat dann direkt darauf mein Handy durchsucht (also den Chatverlauf) und hat Fotos gemacht, aber sie haben auch nichts gefunden. Somit war der Fall eigentlich erledigt und ich hätte noch schriftlich Stellung dazu beziehen können, was ich aber nicht tat. Da die Sache erledigt war, kann ich mir nur vorstellen, dass sie das Handy von demjenigen durchsucht haben, gegen dem die Anzeige lief und dort die Audiodateien gefunden haben, die ich ihm schicke. Deswegen wurde ich jetzt vorgeladen zu einer Ermahnung. Paragraph 45 JGG.

Sollte ich es zugeben? Falls Sie die Beweise haben, und davon gehe ich aus, muss ich es ja zugeben. Aber erst nachdem Sie die Beweise mir gezeigt haben oder?

Was passiert bei diesem Fall am wahrscheinlichsten? Es ist ja jetzt nicht was wirklich gravierendes. Ich bin ja schließlich nicht derjenige, der das Gespräch unerlaubt aufgenommen hat.

Bleibt es bei einer Ermahnung oder könnten Sozialstunden oder Geldstrafe erfolgen? (War noch nie in meinem Leben straffällig und bin in paar Tagen 21 Jahre.

Vielen Dank!

Recht, Ermittlungsverfahren, Beschuldigter

Ermittlungsverfahren Hauptzollamt XXXXX?

Hallo, Ich weiß langsam mir selber nicht mehr zu helfen. Tut mir jetzt schon mal leid für den langen Text, aber anders kann ich dies nicht erklären. Ich habe letztes Jahr, 1.6.2016, bei XXXXXX nebenbei angefangen zu arbeiten bis 30.11.2016. Habe anfangs bei meiner Mutter gelebt und hatte nicht die Kenntnis, dass ich sowas dem Amt melden müsse. Ich wusste auch nicht, dass meine Mutter, die Erziehungsberechtigte, Geld vom Amt für mich bekommen habe, da ich nie davon was gesehen bzw gemerkt habe. Im August, oder früher, bin ich zu meiner Schwester gezogen da die Eskalationen zu Hause nicht mehr auszuhalten waren und viele andere Dinge passiert sind weshalb es bald auch vor Gericht gegenüber meiner Mutter geht. Habe seitdem nicht mehr zu Hause gelebt und seit März, 2017, eine eigene Wohnung die vom Amt gezahlt wird. Ich bin jetzt noch in der Schule und gehe am 31.07.2017 ab. Nun habe ich von meinem Rechtsanwalt Post bekommen dass die Einrede zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung gemäß 1629a (2777,83€) aufgehoben wurde und nur eine Summe von 631,82€ plus 25€ übrig bleibt, was ich bezahlen muss. Nun habe ich gestern auch vom Hauptzollamt Post bekommen, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Straftat vorliegt ( Gesetzbuch 263). Da steht die gleiche Summe (631,82€) drinne! Ich hätte früher schon dementsprechend auf sowas reagiert, aber nie Post bekommen, da meine Mutter es abgefangen hat. Was kann ich tun, damit das Verfahren eingestellt wird? Meine Ausbildung bei der Polizei ist mir auch wichtig und ich hab Angst, dass sie nun auf der Kante liegt.

Mit freundlichen Grüßen

- pers. Infos vom Support entfernt -

Arbeitsamt, Ermittlungsverfahren, Hauptzollamt

Fragen zum Bundeskriminalamt?

Hallo Community,

A) Wann genau wird das BKA eingeschaltet bzw. wofür ist das BKA genau zuständig? (Ab wann ist das Nichts mehr für die Polizei)

B) Und wie genau wird das BKA eingeschaltet? Macht das die Polizei oder wird als Bürger auf das Amt zugegangen bzw. geht das BKA auch auf betroffene Bürger zu?

C) Können/Dürfen Angestellte des BKA für private Zwecke Nachforschungen anstellen?

D) Ab wann wird ein Fall aufgenommen? Was muss ein Verdacht mitbringen, damit dem weiter nachgegangen wird?

E) Kann nachwirkend ein Fall aufgenommen werden? Und wenn ja, was muss dafür Vorliegen?

F) Kann sich eine Person nachwirkend dafür entscheiden die/den Anzeige/Verdacht (oder wie auch immer das genannt wid, das erhoben wird) zurückzuziehen? Oder geht das BKA dem solange nach, bis alles unabhängig abgeklärt ist? (Ab wann kann ein Verdacht zurückgezogen werden und hat das Konsequenzen)

G) Sind für Betroffene die Zuständigen des BKA anonym? Oder gibt es da eine Art Verpflichtung offen gegenüber Betroffenen zu sein?

H) Wer kann alles eine Anzeige aufgeben? (oder wie auch immer Fachsprachlich das genannt wird, das dort aufgegeben wird)

Ich weis die Frage sind ohne Kontext und auch nicht immer pauschal zu beantworten, aber Danke schonmal im Voraus für hilfreiche Antworten :)

Ich bitte nur um wahrheitgemäße, ausführliche Antworten.

Rechtsanwalt, Sicherheit, Polizei, Recht, Ermittlungsverfahren, Kriminalistik, Kriminalität, Kriminalpolizei, Bundeskriminalamt

Warum gibt ein Wachtmeister beim AG - Ermittlungsgericht keinen Auskunft?

Beim Amtsgericht - Ermittlungsgericht geht es darum ob man in U-Haft kommt im Rahmen, eines Ermittlungsverfahren nach Paragraf 112 StPO.

Weil man wegen dies und dass Angezeigt worden ist.

Wenn man dort anruft dann gibt der Wachtmeister einem Person darüber keinen Auskunft - Ob gegen ihn einen Fahndung, Haftbefehl, Strafverfahren vorliegt. Die Frage (?) Warum denn nicht?

Ich denke ein Justizbeamter vom AG - Ermittlungsgericht gibt einem Person (Egal ob mich oder jemand anderes.) deswegen darüber keinen Antwort auf die Fragen, weil es die Ermittlungsziel gefährden kann, was es nämlich heißt, dass bei dem Ermittlungsrichter und Staatsanwaltschaft darum gehe dass ich bestraft und Verknackt werde.

Wenn ich dort lande, dann werden die mir höchstens sagen, Sie haben Recht sich einen Verteidiger zu bestellen.

Einen Anwalt (Verteidiger) nützt in dem Sinne auch nichts selbst wenn man 3 Anwälte hat, wenn Beweise vor Gericht hinzugezogen werden und es festgestellt worden sei, ich habe die und die Taten begangen. Wenn es festgestellt wurde dass ich die und die Straftaten begangen habe, dann werde ich auch Verurteilt und weggesperrt, allerdings kann gegen einem Verurteilung - innerhalb von 2 Wochen Rechtsmittel eingelegt werden. Diese geht dann nach Bundesgerichtshof nach Karlsruhe und oder auch nach Bonn und wird auf der Höchste Ebene überprüft. Aber dass hat wenig Chancen für einem Verurteilten in allen meisten Fällen wird die BGH (Bonn, Karlsruhe.) das Urteil des Amts oder auch Landgericht bestätigen, und damit ist die Letzte Möglichkeit auch genommen um wieder auf freiem Fuß zu kommen, das bedeutet ich oder jemand anderes muss die Freiheitsstrafe auch Arrest (Vollverbüßen.)

Ermittlungsverfahren, Strafgesetzbuch

Ermittlungsverfahren eingestellt aber nicht gegen mich?

Hallo,

ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Ermittlungsverfahren (ich zeigte eine familiäre Person wegen Körperverletzung an) eingestellt worden ist.
Dort steht ebenfalls drin das es sich um eine Auseinandersetzung im familiären Bereich, wobei offenbar erhebliche Körperverletzungen nicht eingetreten sind.
Darüber hinaus ist die Strafverfolgung dieses Falles kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit.

So
Meine Frage nun..
Wird dann das Ermittlungsverfahren das gegen mich läuft dann ebenfalls eingestellt?
Ich mein es wäre doch irgendwie Unfair wenn mein Ermittlungsverfahren eingestellt wird ("da es sich um eine Auseinandersetzung im familiären Bereich, wobei offenbar erhebliche Körperverletzungen nicht eingetreten sind." ) aber das von der anderen Person nicht?

Die Person sagte vor Ort der Polizei das es Ihm nicht gut ginge aber nachdem RTW und die Sanitäter vor Ort waren und angeboten haben in das Krankenhaus zu fahren, wollte dieser doch plötzlich nicht mit und es ging dann doch..
p.s. es waren keine sichtbaren Verletzungen, das sagten auch die Sanitäter.
Würde die Staatsanwaltschaft das nicht etwas seltsam finden das ebenfalls im (eventuell) Polizeibericht zu lesen?

Darüber hinaus hat die gewisse Person öfters mal mit der Polizei und dem Gericht zutun gehabt (sei es negativ oder positiv) und ich halt noch nie..

Vielleicht hatte jemand einen ähnlichen Fall und kann darüber berichten, ich habe ehrlich gesagt etwas schiss dass das ganze vor Gericht geht und ich irgendeinen Eintrag in das Führungszeugnis bekomme (ich möchte später gerne im Beamtenverhältnis arbeiten und kann mir sowas nicht leisten).

vielen Dank im voraus

Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Ermittlungsverfahren, Staatsanwaltschaft