Ermittlungsverfahren – die meistgelesenen Beiträge

Darf mich das Bürgeramt aufgrund "Empfehlung der Polizei" auf Amtswegen abmelden lassen?

Hallo zusammen,

gegen mich läuft seit 2018 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug, weil ich ein Ladengeschäft in Italien besitze und ich als Geschäftsführer dort mit Adresse eingetragen bin, jedoch handelt es sich dabei um die Geschäftsadresse und nicht meinen Wohnsitz. Mein Wohnsitz ist seit 7 Jahren in dieser Gemeinde und Ich war niemals im Ausland angemeldet!

Jedoch hat mich unsere Gemeinde bzw. das Einwohnermeldeamt aufgrund einer Empfehlung eines Polizeibeamten, auf Amtswegen im April 2019 abgemeldet, weil die Polizei angeblich öfters bei mir war, Briefe gesendet hat und behauptet auch, nie habe ich geantwortet oder sie mich angetroffen, dass könnte die Polizei beweisen. Auch wäre mein Briefkasten überfüllt gewesen was auch ein Anzeichen dafür ist das dort niemand wohnt.

Das dumme ist nur, das ich und meine Freundin vor 7 Jahren zusammen in die Wohnung gezogen sind, aber nur auf mich der Mietvertrag läuft. Mieterbescheinigung hat sie und eine Meldeadresse ebenfalls.

Kann die Polizei einfach ins Rathaus spazieren und sagen "servus Leute, meldet den Typ ab der ist im Ausland und wohnt nicht hier. Wir haben Beweiße das er dort lebt" oder braucht es dafür einen Richterlichen Beschluss?

Nach meiner "Zwangsabmeldung" wurde mir auch klar warum das veranlasst worden ist - damit die Polizei nicht ermitteln muss! Sie haben die ganzen Akten nach Italien geschickt damit die Polizei vor Ort alles erledigen kann - ist ja klar die verstehen die Sprache, können in Ämter bzw Finanzamt abfragen usw.

Ist das so rechtens?

Betrug, Polizei, Recht, Ermittlungsverfahren

Leumundsprüfung Polizei Berlin?

Hallo,

ich wurde wegen zwei gleichgelagerte Warenbetrugsfällen, aus Oktober 2020 angezeigt. Bei der ersten kam es zur Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 JGG. Bei der zweiten Anzeige kam es zur Hauptverhandlung vorm Jugendrichter, was gemäß § 47 JGG eingestellt wurde, gegen eine Geldbuße von 600€. Zum Zeitpunkt der Tat war ich 18 Jahre Alt, und nun bin ich 20 Jahre Alt. Der Schaden betrug insgesamt 85€ (beide Anzeigen zusammen gerechnet). Ich habe allerdings vor Gericht über die gesamte Verhandlung abgestritten, dass es ein Betrug war und nur ein riesen Missverständnis war. Der Schaden wurde an beide Geschädigte komplett zurück gezahlt, worauf auch die Strafanträge zurück gezogen wurden.

Nun meine Frage: Bei mir läuft eine Bewerbung für eine Polizeiausbildung bei der Berliner Polizei. Ich habe auch eine Direktzusage und alles bestanden. Sie möchten in der Leumundsprüfung den Fall bewerten und auch Akteneinsicht für beide Fälle beantragen. Ist meine Zukunft bei der Polizei nun gefährdet? Ich bin vor und nach diesen beiden Anzeigen noch nie negativ aufgefallen. Die Verfahren wurden beide eingestellt, der Schaden wurde wieder gut gemacht, die Strafanträge wurden zurückgezogen und es wurde sehr viel Reue gezeigt meinerseits. Ich habe bei der Polizei alle Tests bestanden, es fehlt nur noch die Leumundsprüfung. Bei der Berliner Polizei darf man keine Verurteilungen/Vorstrafen besitzen, allerdings wollen sie auch zu diesem Fall sich einen Bild davon machen. Eine Stellungnahme musste ich auch schon machen. Da habe ich auf sehr oft erwähnt, dass es kein Betrug sondern nur ein Missverständnis ist, und ich das alles sehr bereue und den Schaden wieder gut gemacht habe. Ich habe selbstständig den Kontakt zu den Geschädigten gesucht, was schwer war und alles beglichen. Es war wirklich nur ein Missverständnis. Beide Geschädigte zogen auch den Strafantrag zurück und erklärten gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft , dass es ein Missverständnis war.

Wie stehen meine Chancen? 

Berlin, Polizei, Deutschland, Recht, Ermittlungsverfahren, Jura, Auswahlverfahren, Ausbildung und Studium

Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes?

Hallo, ich, habe heute unerwartet eine Einladung zur jugenrichterlichen Ermahnung bekommen.

Grund des Ermahnungstermins: Termin zur Ermahnung.

Es geht um ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Ich wurde als Beschuldigter geladen. Ich kann mir bisher nur denken, weshalb ich diesen Brief bekommen habe. Damals hat ein Freund von mir jemanden wegen sexuellen Missbrauch angezeigt, und hat das Verhör heimlich aufgenommen. Mir wurde es dann geschickt, und ich habe es damals an jemanden weitergeschickt. Vor ein paar Monaten stand dann ganz plötzlich die Polizei vor meiner Tür und haben mich diesbezüglich befragt. Ich habe gesagt dass ich nichts weitergeschickt habe, weil ich dies aus zu diesem Zeitpunkt nicht mehr genau wusste. Die Polizei hat dann direkt darauf mein Handy durchsucht (also den Chatverlauf) und hat Fotos gemacht, aber sie haben auch nichts gefunden. Somit war der Fall eigentlich erledigt und ich hätte noch schriftlich Stellung dazu beziehen können, was ich aber nicht tat. Da die Sache erledigt war, kann ich mir nur vorstellen, dass sie das Handy von demjenigen durchsucht haben, gegen dem die Anzeige lief und dort die Audiodateien gefunden haben, die ich ihm schicke. Deswegen wurde ich jetzt vorgeladen zu einer Ermahnung. Paragraph 45 JGG.

Sollte ich es zugeben? Falls Sie die Beweise haben, und davon gehe ich aus, muss ich es ja zugeben. Aber erst nachdem Sie die Beweise mir gezeigt haben oder?

Was passiert bei diesem Fall am wahrscheinlichsten? Es ist ja jetzt nicht was wirklich gravierendes. Ich bin ja schließlich nicht derjenige, der das Gespräch unerlaubt aufgenommen hat.

Bleibt es bei einer Ermahnung oder könnten Sozialstunden oder Geldstrafe erfolgen? (War noch nie in meinem Leben straffällig und bin in paar Tagen 21 Jahre.

Vielen Dank!

Recht, Ermittlungsverfahren, Beschuldigter

Ermittlungsverfahren Hauptzollamt XXXXX?

Hallo, Ich weiß langsam mir selber nicht mehr zu helfen. Tut mir jetzt schon mal leid für den langen Text, aber anders kann ich dies nicht erklären. Ich habe letztes Jahr, 1.6.2016, bei XXXXXX nebenbei angefangen zu arbeiten bis 30.11.2016. Habe anfangs bei meiner Mutter gelebt und hatte nicht die Kenntnis, dass ich sowas dem Amt melden müsse. Ich wusste auch nicht, dass meine Mutter, die Erziehungsberechtigte, Geld vom Amt für mich bekommen habe, da ich nie davon was gesehen bzw gemerkt habe. Im August, oder früher, bin ich zu meiner Schwester gezogen da die Eskalationen zu Hause nicht mehr auszuhalten waren und viele andere Dinge passiert sind weshalb es bald auch vor Gericht gegenüber meiner Mutter geht. Habe seitdem nicht mehr zu Hause gelebt und seit März, 2017, eine eigene Wohnung die vom Amt gezahlt wird. Ich bin jetzt noch in der Schule und gehe am 31.07.2017 ab. Nun habe ich von meinem Rechtsanwalt Post bekommen dass die Einrede zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung gemäß 1629a (2777,83€) aufgehoben wurde und nur eine Summe von 631,82€ plus 25€ übrig bleibt, was ich bezahlen muss. Nun habe ich gestern auch vom Hauptzollamt Post bekommen, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Straftat vorliegt ( Gesetzbuch 263). Da steht die gleiche Summe (631,82€) drinne! Ich hätte früher schon dementsprechend auf sowas reagiert, aber nie Post bekommen, da meine Mutter es abgefangen hat. Was kann ich tun, damit das Verfahren eingestellt wird? Meine Ausbildung bei der Polizei ist mir auch wichtig und ich hab Angst, dass sie nun auf der Kante liegt.

Mit freundlichen Grüßen

- pers. Infos vom Support entfernt -

Arbeitsamt, Ermittlungsverfahren, Hauptzollamt

Fragen zum Bundeskriminalamt?

Hallo Community,

A) Wann genau wird das BKA eingeschaltet bzw. wofür ist das BKA genau zuständig? (Ab wann ist das Nichts mehr für die Polizei)

B) Und wie genau wird das BKA eingeschaltet? Macht das die Polizei oder wird als Bürger auf das Amt zugegangen bzw. geht das BKA auch auf betroffene Bürger zu?

C) Können/Dürfen Angestellte des BKA für private Zwecke Nachforschungen anstellen?

D) Ab wann wird ein Fall aufgenommen? Was muss ein Verdacht mitbringen, damit dem weiter nachgegangen wird?

E) Kann nachwirkend ein Fall aufgenommen werden? Und wenn ja, was muss dafür Vorliegen?

F) Kann sich eine Person nachwirkend dafür entscheiden die/den Anzeige/Verdacht (oder wie auch immer das genannt wid, das erhoben wird) zurückzuziehen? Oder geht das BKA dem solange nach, bis alles unabhängig abgeklärt ist? (Ab wann kann ein Verdacht zurückgezogen werden und hat das Konsequenzen)

G) Sind für Betroffene die Zuständigen des BKA anonym? Oder gibt es da eine Art Verpflichtung offen gegenüber Betroffenen zu sein?

H) Wer kann alles eine Anzeige aufgeben? (oder wie auch immer Fachsprachlich das genannt wird, das dort aufgegeben wird)

Ich weis die Frage sind ohne Kontext und auch nicht immer pauschal zu beantworten, aber Danke schonmal im Voraus für hilfreiche Antworten :)

Ich bitte nur um wahrheitgemäße, ausführliche Antworten.

Rechtsanwalt, Sicherheit, Polizei, Recht, Ermittlungsverfahren, Kriminalistik, Kriminalität, Kriminalpolizei, Bundeskriminalamt

Ladendiebstahl?

Ich habe einen Fehler begangen,

Habe vor ca nem halben jahr Ladendiebstahl begangen und dabei ne Jacke und ein t-shirt gleichzeitig mitgehen lassen und ich bin 16.

Insgesamt wert vielleicht 40 euro.

Ich wurde zwar nicht erwischt und habe noch keine Probleme deswegen aber ich hab ein sehr schlechtes Gewissen und weiß nicht wie ich die Sache gerade biegen kann.

Allerdings bedenke ich das vielleicht Probleme entstehen könnten.

Ich hatte nähmlich diese 2 preisschilder im laden gelassen und ich war da offensichtlich lange nicht mehr...

Dennoch denke ich verstärkt darüber nach was passiert wenn man diese 2 schilder findet, schließlich kann ich selber nicht zu ordnen ob ich Fingerabdrücke hinterlassen habe oder nicht (ich war vorsichtig)

Dennoch hat der Staat meine Fingerabdrücke noch nicht da ich noch keinen personal Ausweis habe, aber nun hab ich angst davor mir einen machen zu lassen.

Was würde passieren wenn ich von alleine zu diesem Laden oder zur Polizei gehe und beichte?

Ich mach gerade meine Ausbildung und kann daher unmöglich in den Jugend knast und leider habe ich ja nicht so viel geld, sonst hätte ich ja in erster linie garnicht sowas getan.

Außerdem kann ich meinen eltern nichts davon erzählen da ich angst habe und sie ziemlich streng sind.

Was mache ich jetzt und was wird passieren?

Ich suche wirklich verzweifelt nach ernsten Antworten

Ergänzung: ich war wieder mal seid langem bei dem laden um zu gucken ob diese schilder überhaupt noch da waren, daher schnappte ich mir halt 2 kleidungs stücke als grund zu dieser gleichen kabine zu gehen, man muss sich halt bücken um das versteck zu finden und sich heran tasten und wegen meinen nägeln entstanden geräusche.

Dies könnte schon für leute in der nähe sich ein bisschen verdächtig angehört haben.

allerdings waren beide weg, als ich halt fertig war mit gucken und aus der kabine ging starrte mich ein mann an der direkt neben dieser kabine stande und eine ziemlich ernst zu nehmende aura hatte aber auch irgendwie aussah wie ein durchschnittlicher vater.

War das ein Laden Detektiv?

Er hat mich aufjedenfall angestarrt und als ich an ihm vorbei ging mit den 2 tarnungs Kleidungs stücken und diese aufhieng damit sie später sortiert werden können, konnte ich mir schon vorstellen das er mich vielleicht beobachtete, aber ich hab mich nicht umgedreht um nach zu checken weil das nervösität repräsentiert hätte und ich nicht verdächtig wirken wollte für den schlimmsten fall der Fälle.

Er hat nichts gesagt oder getan.

Aber was mache ich nun?

Diese 2 schilder sind nicht da und ich hab gehört das über 25 Euro wert eigentlich immer ermittelt wird.

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Gesetz, Gericht, Beichte, Diebstahl, ermittlung, Ermittlungsverfahren, jugendlich, Ladendiebstahl, Strafe, Straftat

Täterermittlung wie wahrscheinlich bei Beleidigung?

Hallöchen,

Ich hatte heute eine unschöne Situation mit jemandem der im Bus seine Maske nicht aufsetzen wollte und der Bus deshalb nicht losgefahren ist.

Nach dem die Person die Maske nach mehreren Aufforderungen des Busfahrers nicht aufgesetzt hat, wurde ich sauer, weil ich nachhause wollte. Habe der Person dann gesagt, dass sie es doch hinbekommen wird die Maske aufzusetzen für die paar Minuten und wenn sie das nicht will, muss sie halt laufen, weil nur wegen dieser Person die Weiterfahrt verhindert wurde. Die Person wurde bereits bei der Ansprache vom Busfahrer sehr ausfallend und hat behauptet "Du kannst doch eh nichts machen", nach meiner Aufforderung wurde ich kurzerhand als "F*tze" bezeichnet und durfte mir was anhören von wegen "was willst du überhaupt?". Irgendwann hat die Person es geschafft die Maske aufzusetzen und wir konnten weiter fahren. Leider musste ich an der gleichen Bushaltestelle aussteigen wie die Person, als diese das bemerkt hat wurde mir dann gesagt "Ach wenn du in *Stadtteil* wohnst, dann kannst du dich auf was freuen" und "In dich spritz ich auch noch". Daraufhin habe ich dann nach dem Aussteigen die Polizei gerufen. Die Beamten sind dann auch gekommen und ich habe ihnen erzählt, was passiert ist und dass ich mich bedroht fühle. Leider reichen die zitierten "Androhungen" nicht für eine Anzeige wegen Bedrohung aus, deswegen hab ich dann auf Nachfrage der Beamten eine Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet, da ich die Person nicht kannte, natürlich gegen Unbekannt. Die Beamten haben eine Täterbeschreibung von mir erhalten und zufälligerweise ist der Bus mit dem ich angekommen bin auch schon wieder in die andere Richtung vorbei gekommen. Der Busfahrer hat dann angehalten und einen Beamten zu sich rüber gebeten und ihm wahrscheinlich erklärt, dass er das Geschehen bezeugen kann und die Zentrale anfunken wird um die Videoaufnahmen für die Beamten zu beschaffen. Die Beamten haben mir dann gesagt, dass sie sich in der Gegend noch etwas umschauen werden um die Person vielleicht noch zu finden.

Ich habe schon häufiger wegen Diebstahl Anzeige gegen Unbekannt erstattet, weiß also wie die Erfolgsaussichten sind die Person noch zu finden. In diesem Fall jedoch gab es Zeugen und Videoaufnahmen. Ich kann Beleidigungen gut wegstecken und hätte deshalb keine Anzeige erstattet, wenn man mir durch die Blume aber Gewalt und Vergewaltigung androht hört auch bei mir die Geduld auf. Ich habe auch nur wegen Beleidigung Anzeige erstattet, weil es für Bedrohung eben nicht ausgereicht hat.

Meine Frage ist jetzt, was meint ihr sind die Erfolgschancen, dass die Person ermittelt wird. Beleidigung hört sich zwar harmlos an, aber ich fühle mich jetzt schon unwohl mit dem Wissen, dass in meinem Stadtteil jemand rumläuft der mir, wenn sich die Chance ergibt, etwas antun will. Meint ihr die Aufnahmen aus dem Bus bringen was? Wie gesagt, ist zwar auf dem Papier nur Beleidigung, aber bedroht fühle ich mich trotzdem.

Polizei, Recht, Anzeige, bedrohung, Beleidigung, Ermittlungen, Ermittlungsverfahren, bedroht

Ermittlungsverfahren eingestellt aber nicht gegen mich?

Hallo,

ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Ermittlungsverfahren (ich zeigte eine familiäre Person wegen Körperverletzung an) eingestellt worden ist.
Dort steht ebenfalls drin das es sich um eine Auseinandersetzung im familiären Bereich, wobei offenbar erhebliche Körperverletzungen nicht eingetreten sind.
Darüber hinaus ist die Strafverfolgung dieses Falles kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit.

So
Meine Frage nun..
Wird dann das Ermittlungsverfahren das gegen mich läuft dann ebenfalls eingestellt?
Ich mein es wäre doch irgendwie Unfair wenn mein Ermittlungsverfahren eingestellt wird ("da es sich um eine Auseinandersetzung im familiären Bereich, wobei offenbar erhebliche Körperverletzungen nicht eingetreten sind." ) aber das von der anderen Person nicht?

Die Person sagte vor Ort der Polizei das es Ihm nicht gut ginge aber nachdem RTW und die Sanitäter vor Ort waren und angeboten haben in das Krankenhaus zu fahren, wollte dieser doch plötzlich nicht mit und es ging dann doch..
p.s. es waren keine sichtbaren Verletzungen, das sagten auch die Sanitäter.
Würde die Staatsanwaltschaft das nicht etwas seltsam finden das ebenfalls im (eventuell) Polizeibericht zu lesen?

Darüber hinaus hat die gewisse Person öfters mal mit der Polizei und dem Gericht zutun gehabt (sei es negativ oder positiv) und ich halt noch nie..

Vielleicht hatte jemand einen ähnlichen Fall und kann darüber berichten, ich habe ehrlich gesagt etwas schiss dass das ganze vor Gericht geht und ich irgendeinen Eintrag in das Führungszeugnis bekomme (ich möchte später gerne im Beamtenverhältnis arbeiten und kann mir sowas nicht leisten).

vielen Dank im voraus

Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Ermittlungsverfahren, Staatsanwaltschaft

Warum gibt ein Wachtmeister beim AG - Ermittlungsgericht keinen Auskunft?

Beim Amtsgericht - Ermittlungsgericht geht es darum ob man in U-Haft kommt im Rahmen, eines Ermittlungsverfahren nach Paragraf 112 StPO.

Weil man wegen dies und dass Angezeigt worden ist.

Wenn man dort anruft dann gibt der Wachtmeister einem Person darüber keinen Auskunft - Ob gegen ihn einen Fahndung, Haftbefehl, Strafverfahren vorliegt. Die Frage (?) Warum denn nicht?

Ich denke ein Justizbeamter vom AG - Ermittlungsgericht gibt einem Person (Egal ob mich oder jemand anderes.) deswegen darüber keinen Antwort auf die Fragen, weil es die Ermittlungsziel gefährden kann, was es nämlich heißt, dass bei dem Ermittlungsrichter und Staatsanwaltschaft darum gehe dass ich bestraft und Verknackt werde.

Wenn ich dort lande, dann werden die mir höchstens sagen, Sie haben Recht sich einen Verteidiger zu bestellen.

Einen Anwalt (Verteidiger) nützt in dem Sinne auch nichts selbst wenn man 3 Anwälte hat, wenn Beweise vor Gericht hinzugezogen werden und es festgestellt worden sei, ich habe die und die Taten begangen. Wenn es festgestellt wurde dass ich die und die Straftaten begangen habe, dann werde ich auch Verurteilt und weggesperrt, allerdings kann gegen einem Verurteilung - innerhalb von 2 Wochen Rechtsmittel eingelegt werden. Diese geht dann nach Bundesgerichtshof nach Karlsruhe und oder auch nach Bonn und wird auf der Höchste Ebene überprüft. Aber dass hat wenig Chancen für einem Verurteilten in allen meisten Fällen wird die BGH (Bonn, Karlsruhe.) das Urteil des Amts oder auch Landgericht bestätigen, und damit ist die Letzte Möglichkeit auch genommen um wieder auf freiem Fuß zu kommen, das bedeutet ich oder jemand anderes muss die Freiheitsstrafe auch Arrest (Vollverbüßen.)

Ermittlungsverfahren, Strafgesetzbuch