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Ist das Druckventil an einem Tanklastzug umgekehrt schaltbar?

An der roten Markierung seht ihr das Druckventil, was zwei Steuerungsverfahren zulässt.

Wenn wir das Druckventil an unserem Tanklastzug bedienen, sorgt ein Überdruck von der Turbine für den Fluss des Produkt in der Leitung.

Da wir die Verantwortung haben, müssen wir bei erreichen des Höchstdruck abschalten, die Turbine , dann am Ventil. Ein Zeiger zeigt immer den gesamten Druck im Kessel an. Der darf nicht zu hoch sein.

Danach müssen wir die Turbine abschalten.

Schaltet man die Turbine zu spät ab, dann wird der Druck zu hoch ein Überdruckventil lässt die Luft ab.

Der Druck im Tank sorgt dann eine Weile dafür dass das Produkt in die Leitung gedrückt wird. (Planmäßig)

Das ganze wird wiederholt.

Die Turbine könnte man aber auch die ganze Zeit laufen lassen, wenn man ein Ablassventil zudreht, nach Start und dadurch den Druck erhöht. (Umkehrverfahren) Die ausströmende Luft wird begrenzt und dadurch wird der Druck erhöht.

Man fängt die Prozedur bei einem offenen Ventil an, die ganze Luft entweicht ... und dreht das Ventil langsam zu ... und hat so den Druck bestens unter Kontrolle. Ohne ein ständiges abschalten und-neu-starten

Der Vorteil wäre ein gleichmäßiger Druck, die ganze Zeit über, bei der Entnahme.

Hat jemand schon mal einen Drucktank bedient, als Sattelauflieger, an einem LKW, bei der Entnahme eines Produkts ???

Hatte es schon mal jemand auf diese Art und Weise gemacht, dass die Turbine gestartet wird und die entweichende Luft langsam eingeschränkt wird, um den Druck zu erhöhen ?

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Grüne schlagen schrittweisen Weg zu AfD-Verbot vor. Was haltet Ihr von dem Plan der Grünen?

Grünenpolitiker wie Renate Künast werben fraktionsübergreifend um Unterstützer in Sachen AfD-Verbot: Sie sehen eine Möglichkeit, den Weg schrittweise zu gehen. Der Vorschlag von CDU-Politiker Wanderwitz, bald einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, ist Künast hingegen „zu forsch“.

Mehrere Bundestagsabgeordnete der Grünen schlagen einen schrittweisen Weg zu einem möglichen AfD-Verbot vor. In einem Antrag, den sie ins Parlament einbringen möchten, fordern sie nach „Spiegel“-Informationen, dass Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) zunächst Gutachter beauftragt, um die Erfolgsaussichten eines Verbots zu bewerten. Gleichzeitig würde die Bundesregierung aufgefordert, alle Materialien zur Verfügung zu stellen, die ihr und Behörden wie dem Verfassungsschutz vorliegen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung könnte ein AfD-Verbotsantrag folgen.

Der Vorschlag richtet sich auch gegen einen weitreichenderen Antrag einer Gruppe um den CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz. Diese drängt auf einen baldigen Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die AfD zu verbieten. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verbot-verfahren-bundestag-100.html

Der früheren Bundesministerin Künast ist dieses Vorgehen zu forsch. „Wir müssen erst die Beweislage sichten und sicher gehen, dass ein Verbotsantrag trägt“, sagte sie dem „Spiegel“. „Sonst laufen wir Gefahr, dass das Verfahren in Karlsruhe scheitert.“ Zwar sei die AfD in ihren Augen eindeutig eine rechtsextreme und demokratiefeindliche Partei, so Künast. Der Nachweis, dass sie verfassungswidrig sei und somit verboten werden könne, sei aber nicht so einfach zu erbringen.

Im Antrag, den die Grünenpolitiker im Bundestag einbringen wollen, heißt es: Der richtige Weg sei, „sich jetzt das Material für eine gründliche Prüfung zu verschaffen“ und dann „aufgrund einer fundierten Begutachtung“ über einen Verbotsantrag zu entscheiden. Das Erstellen und Prüfen der Materialsammlung brauche jedoch Zeit und könne „möglicherweise nicht mehr diese Legislaturperiode abgeschlossen werden“.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article254439578/AfD-Verbot-Gruene-schlagen-schrittweisen-Weg-vor.html

Viele Abgeordnete wollen ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Was ist die richtige Vorgehensweise?

Ein Antrag zu einem Verbotsverfahren der AfD wird nach Medienberichten von Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt - und stößt auf gemischte Reaktionen. Wie "Welt" und "Spiegel" übereinstimmend berichten, haben sich dafür deutlich mehr als die für einen solchen Antrag notwendigen 37 Abgeordneten zusammengetan - und zwar aus SPD, Union, Grünen und Linken.

Abgeordnete von SPD und BSW kritisieren mutmaßlichen Verbotsantrag

Die Vorsitzende der Grundwertekommission der SPD, Gesine Schwan, äußerte Kritik an dem mutmaßlichen Vorhaben. "Ein Verbotsantrag wäre jetzt politisch kontraproduktiv", sagte sie dem "Tagesspiegel". "Es würde noch mehr Bürgerinnen und Bürger, die mit den Bedingungen und Erfordernissen der pluralistischen Demokratie wenig vertraut sind und sich mit ihr deshalb nicht identifizieren können, in die Arme der AfD treiben", warnte sie.

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Sahra Wagenknecht, Parteichefin des BSW, kritisierte das mutmaßliche Vorhaben scharf: "Das ist wirklich der dümmste Antrag des Jahres", sagte sie dem Nachrichtenportal "t-online". Wagenknecht sprach von einem "Wahlkampfgeschenk" für die AfD und betonte, dass das BSW alle Verbotsinitiativen ablehne und stattdessen für eine sachliche Auseinandersetzung eintrete.

Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verbot-verfahren-bundestag-100.html

  • Unterstützt Ihr ein Verbotsverfahren gegen die AfD oder seid Ihr dagegen?
  • Wenn Ihr dafür seid: Favorisiert Ihr das Vorgehen der Gruppe um Wanderwitz, oder den Plan der Grünen um Künast?
  • An die AfD-Wähler: Was macht Ihr im Falle eines Parteiverbotes?
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Soll die linksextreme Straftäterin Maja zurück nach Deutschland geholt werden?

Im Juli wurde die mutmaßlich linksextreme, non-binäre Person Maja von deutschen Behörden nach Ungarn ausgeliefert. Deren Anwälte und das Bundesverfassungsgericht wurden überrumpelt. Nun sprach Maja mit dem MDR erstmals über diese Nacht.

Bild: Demonstration für Maja in Leipzig.

JVA Dresden in den frühen Morgenstunden des 28. Juni: Die Tür zu Majas Zelle wird aufgeschlossen. Grelles Licht weckt die Person. Beamte des LKA Sachsen holen sie aus dem Raum. Erst vor wenigen Stunden hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass Maja ausgeliefert werden darf.

Maja werden gewalttätige Überfälle auf Rechtsextremisten vorgeworfen, die sie im Rahmen des "Tags der Ehre" im Februar 2023 in Budapest begangen haben soll. Die ungarische Justiz hat dafür ihre Auslieferung beantragt. Das monatelange juristische Tauziehen zwischen den deutschen Behörden und Majas Anwälten kulminiert in diesen Stunden.

In Dresden sei Maja jedoch in den Morgenstunden von acht schwerbewaffneten Beamten in einem Polizeiwagen zum Flughafen gebracht worden, wo ein Helikopter bereitgestanden habe. Begleitet worden sei der Wagen von einer Eskorte von "mindestens zehn" Mannschaftswagen der Polizei. Straßen auf dem Weg seien abgesperrt gewesen. In den Hubschrauber hätten sie Beamte des LKA begleitet.

...

Mit der Überstellung an die österreichischen Behörden seien die Sicherungsmaßnahmen noch einmal verschärft worden: "Da habe ich die kalte Brutalität der Polizei kennengelernt. Ich wurde behandelt wie ein verschnürtes Paket. […] Das war wirklich ein Horrortrip", erzählt Maja. Der Person seien Hand- und Fußfesseln und eine Haube, wie man sie aus dem Boxsport kennt, angelegt sowie ein Sack über den Kopf gezogen worden. In einer winzigen Zelle im Gefangenentransport sei Maja dann mehrere Stunden, ohne Pause und die Möglichkeit zu trinken, an die ungarische Grenze gebracht und an die dortigen Beamten übergeben worden.

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Majas Anwälte legten während des laufenden Vorgangs noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Überlieferung ein. Das BVerfG untersagte dann auch im Eilverfahren um 10:50 Uhr die Überstellung nach Ungarn: "Die Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt." Das war aber knapp eine Stunde, nachdem die Auslieferung nach Ungarn bereits abgeschlossen war.

Seitdem ist Maja in einem Budapester Gefängnis inhaftiert. Zu den juristischen Vorwürfen selbst will Maja nichts sagen, hofft aber nach wie vor auf ein rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland.

...

Maja wartet derzeit darauf, dass Bewegung in das Verfahren gegen Maja kommt. Bislang ist die Untersuchungshaft bis Oktober festgesetzt. Die Person wünsche sich, dass sich die Haftbedingungen nach den Europäischen Gefängnisregeln richten und die Haft bis zum Verfahren entweder zurück nach Deutschland oder in den Hausarrest gelegt wird, so Maja. Besonders aber, dass die Isolationshaft endlich aufhört.

Quelle und kompletter Artikel: https://www.tagesschau.de/investigativ/mdr/linksextreme-maja-auslieferung-ungarn-100.html

Meine Fragen an Euch:

  • Ist es ein Skandal, dass die Behörden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht abgewartet haben?
  • Soll Maja in eine deutsche JVA zurückverlegt werden, oder in Ungarn inhaftiert bleiben?
  • Habt Ihr Verständnis für die Taten, die ihr vorgeworfen werden?
  • Welche Strafe wäre Eurer Meinung nach angemessen?
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Maja soll in Ungarn inhaftiert bleiben. 70%
Maja soll nach Deutschland zurückverlegt werden. 30%
Hausarrest in Ungarn. 0%
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Versand: Wie lange darf die Deutsche Post beim Versand von einen Brief (Standard 0,85€) mit Einschreiben (Standard) brauchen? Sind 13 Tage Versandzeit erlaubt?

Hallo Gutefrage.net Community !

Wie auch oben geschrieben, wollte ich einmal hier nachfragen, ob jemand mit solch einer Situation bei der Deutschen Post Erfahrung hat/ hatte.

Wie ist es nun bei Brief mit Einschreiben (mit Unterschrift) 3,50€? Denn hier zahlt man ja für eine extra Serviceleistung…

  • Bei mir war folgende Situation:

Ich habe einen sehr wichtigen Brief mit Dokumenten unter anderem auch Dokumente mit Fristen/ (rechtliches Verfahren) per Einschrieben+Brief (3,50€) an den Empfänger am 21.08.24 in der Filiale abgegeben / verschickt. Innerhalb D.

Nun hat sich dieser Brief trotz extra Leistung Einschreiben bis zum 25.08.24 nicht bewegt, es gab keine Information in der Sendungsverfolgung. Trotz der Abgabe in der Filiale am 21.08.- 

es kam erst am 26.08. eine Meldung, das der Brief in einem Verteilerzentrum wäre und bearbeitet werde… wurde aber immer noch nicht zugestellt. 

26.08. erster Anruf bei der DP, um zu fragen warum der Brief noch immer nicht zugestellt wurde,  da wird ich vertröstet: es kann manchmal länger dauern, man könne noch keine Nachforschung machen, da der Brief erst 7 Tage im Umlauf sein muss. Ok, 1 Tag gewartet. 

27.08 nicht zugestellt - wieder Anruf bei DP - wieder keine Unterstützung möglich. Niemand wisse was mit dem Brief für 3,50€ los sei ??! 

28.09. Noch immer nicht zugestellt , keine Änderung, auch hier DP angerufen. Nix gebracht. 

29.09. Wieder nix auf der Sendungsverfolgung, dann rief ich wieder bei der DP an, nun wurde aber gesagt eine nachforsch ist nicht möglich, da der Brief sich gestern bewegt hätte und nur an eine andere Adresse auf Wunsch des Empfängers weitergeleitet werden würde. Hier könne man nichts weiter machen, da der Brief im Umlauf ist, so der Kundenservice. 

Unglaublich aber wahr … mittlerweile mehrere Tage im Umlauf, nicht zu gestellt und meine Dokumente, die auch an Fristen gebunden sind, werden nun Verspätung haben. Da diese Dokument sehr wichtig sind, da rechtliches Verfahren im Hintergrund läuft, sind meine Dokumente und ich durch das handeln der DP im Verzug. Alles wurde von meiner Seite rechtzeitig abgegeben. 

Der Brief per Einschreiben, wurde nicht am Freitag oder Samstag zugestellt nein!

So am Di,3.9.24 wurde der Brief mit einschrieben nach 13-14 Tagen endlich zugestellt! 

Meine Dokumente somit total mit Verzug angekommen, und die Frist wurde durch die falsche Handlung der Post nun auch nicht eingehalten. 

Das habe ich natürlich bei den DP Mitarbeiter reklamiert : Aber der DP ist meine Beschwerde relativ egal, und ich musste mich mit ca 4 unkompetente Mitarbeiter befassen, die mir alle nicht helfen konnten. Auf die Anfrage, bekomme ich nun als Entschädigung wenigstens eine Kulanz Gutschrift, da der Versnd von einem einfachen Brief per Einschreiben für 3,50€!  Ganze 13-14 Tage! gebraucht hat, hieß es nur: „der Brief wurde zugestellt, die deutsche Post hat ihre Arbeit gemacht und sie bekommen keine Erstattung oder Kulanz. Das geht nicht. Sie haben fur einen Service bezahlt, der ausgeführt wurde. Egal wie lang dieser gebraucht hat, die DP gibt keine Laufzeit Garantie. Wenn Sie das nicht verstehen, können wir Ihnen nicht helfen. Lesen Sie die AGBs.“ 

Als ich gesagt habe, dass es aber länger als 7 Tage gebraucht hat den Brief überhaupt zu bewegen, und dass laut den AGBs der Brief in diesem Zeitraum zugestellt sein sollte, wurde mir sehr unverschämt geantwortet: Nein, können Sie lesen ? Schauen Sie die AGBs und dann aufgelegt. 

Alles sehr frech und unverschämt von diesem „Kundenservice“, wenn es das überhabt noch ist. So zu nennen ist auf jeden Fall zu viel. 

Ich habe mich gemeldet: Auf Anfrage bei dem Kundenservice ob die wenigstens ein Schreiben/Bestätigung ausstellen können, dass die DP selbst Fehler gemacht und 13-14 Tage gebraucht hat um einen Brief von A nach B innerhalb Deutschlands zuzustellen, damit ich das as Unterlage und Beweise habe (Wg. Verfahren ) - hieß es: nein, das machen sie auch nicht. 

Ich kann aber eine telefonische Beschwerde einreichen, es meldet sich aber keiner bei mir. Was bringt mir das dann? Ist doch ein Scherz? Was fur ein Kundenservice ??   Die Beschwerde wurde trotzdem eingereicht.

Ich habe nun einen gewaltigen Schaden erlitten, durch das Verhalten der Deutschen Post mit der sehr langsamen Zustellung des Briefs + Einschreiben, wegen der Dokumente und der Fristen. 

Nun nach der ausführlichen Schilderung möchte ich auf meine ursprüngliche Frage beziehen, 

Darf die DP überhaupt solange einen Brief mit Einschreiben in Deutschland herum senden bis dieser 13-14 Tage später erst zugestellt wird?

Und gibt es eine Möglichkeit, zum einen die bereits viel zu viel bezahlten 3,50€ fur einen Service, den ich gar nicht wirklich erhalten habe,zurückzubekommen und auch meinen dadurch entstandenen Schaden an die DP Gültig zu machen?

Gibt es ein gesetzt das so-etwas bereits regelt: also diese Laufzeiten… von 13-14 Tagen… 

das darf doch innerhalb Deutschlands nicht erlaubt sein ….

Ich bin jedem Tipp oder Ratschlag dankbar… :)

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Vorladung wegen Schwerem Diebstahl und Hausfriedensbruch obwohl Unschuldig?

Hallo,

Ich und ein Freund sind in eine offen stehende Grundschule gegangen und wurden gesehen. (ungefähr 21 Uhr es war noch Hell)

Wir wurden wie erwähnt erwischt und zwar von einem Lehrer und der Schulleiterin die die daraufhin die Polizei rufen wollte, als wir dann meinten das die Polizei in dem Fall unnötig wäre wollte sie von uns beiden Ausweise sehen und fotografieren die wir vorgelegt haben, daraufhin wurden wir noch 15 Minuten mit einer Moralapostel belehrt das sie Diebstahl vermuten da ja mein Kollege Handschuhe anhatte (Es war kalt und hat geregnet)

Nach etwa 2 Wochen kam die Vorladung und zu meiner Überraschung steht dort tatsächlich Schwerer Diebstahl sowie Hausfriedensbruch, jedoch haben wir NICHTS geklaut oder gar angefasst und sie haben uns auch mit nichts gesehen, Hausfriedensbruch ist es nach meiner Recherche auch nicht da die Tür Sperrweit offen stand und es eine Schule ist.

Ich bin übrigens in die Schule gegangen um meinen Kollegen zu suchen also spart euch solche antworten das ich böse Absichten hätte.

Jetzt würde ich gerne wissen ob Ich zur Vorladung hingehen sollte da, da ich da echt keine Lust drauf habe wegen sowas unnötigem 1 Stadt weiter zu Fahren aber will nicht das da mehr passiert da Schwerer Diebstahl und Hausfriedensbruch (Der Lehrer meinte eigentlich es ist Einbruch was ja absoluter Unsinn ist.)

Wir sind beide 16 Jahre alt und im Land NRW

Danke im Voraus

Schule, Recht, Anwalt, Gesetz, Anzeige, Vorladung, Verfahren

Friedliche Lösung im Rechtsstreit?

Hallo zusammen.

Ich hab gleich mehrere Fragen auf einmal. Erst mal zur Situation: ich habe vor 2 Jahren einen Kurs zur Weiterbildung in Köln gebucht.

Dieser Kurs fand nicht statt, stattdessen wollte man mich nach Düsseldorf versetzten. Kurz danach kam eine Rechnung für die Kursgebür obwohl ich nie daran teilnehmen habe. Ich habe der Rechnung wiedersprochen und lebe seit dem durchgehend im Rechtsstreit mit dem Anbieter. Ich persönlich finde die Forderung nicht rechtens, da der Kurs den ich gebucht habe (Köln) nicht der ist wofür ich bezahlen soll (Düsseldorf) die Gegenseite besteht natürlich auf ihr Geld.

Nach einigen Mahnungen und dem Einsatz von einen Inkasso Unternehmen kam dann nun eine Klage. Im Juli ist der erste Termin vom Amtsgericht aus angesetzt. Ich vermute es geht erst mal darum das jede Partei ihre Sicht der Dinge darlegt und weitere Verhandlungen werden folgen. Nur stehe ich vor einigen Problemen: ich will mir nicht so viel Zeit nehmen, mich mindestens einmal ggf sogar mehrmals auf der Arbeit entschuldigen müssen,

ich habe Angst in der Situation allein hin zu müssen und mit meiner unhöflichen Art die Situation noch schlimmer zu machen,zudem weiß ich gar nicht wie man sich in so einer Situation verhält oder ähnliches. Es überfordert mich,

ich habe Angst im Falle einer Niederlage die Gerichtskosten auch noch tragen zu müssen

und möchte eigentlich da ich nicht rechtschutz versichert bin auch keinen Anwalt nehmen, wieder wegen der Kosten und weil zudem nicht mehr viel Zeit ist und ein Anwalt nicht mit dem Problem vertraut ist.

Außerdem habe ich nur wenig Beweismaterial, was die Chancen verringert

Nun meinte mein Partner, um den Stress zu vermeiden soll ich mich beim Kurs Anbieter melden und fragen ob es nicht doch noch eine friedliche Lösung gibt und ich einfach bezahlen kann. Nun zu meinen Fragen :

1. denkt ihr ich sollte das tuen, aufgeben und einfach bezahlen oder lieber kämpfen? Habe ich überhaupt Chancen vor Gericht?

2.sollte ich jetzt noch wo das Verfahren schon eingeleitet ist einen Anwalt kontaktieren und dann halt auf eigene Kosten zahlen?

3.geht es überhaupt jetzt noch ab zu springen? Also klar wenn müsste eh die Gegenpartei zustimmen aber wenn ich schon eine Ladung erhalten habe mit Anwesenheitspflicht besteht dann theoretisch überhaupt noch die Möglichkeit das Verfahren abzubrechen? Falls ja welche Kosten kommen dann auf mich zu?

4. falls ich noch um das Verfahren drum herum kommen sollte, wie wäre theoretisch der Ablauf? Ich rufe beim Anbieter an um das einstellen abzusprechen, lasse mir schriftlich bestätigen das sie nach Geld Eingang abbrechen, zahle und dann ist die Geschichte vorbei bzw die klägerseite regelt alles oder muss ich mich dann noch beim Amtsgericht melden und denen klar machen das das Verfahren eingestellt werden kann?

Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen, sorry das es so viel geworden ist

Recht, Verfahren, rechnungen-bezahlen

KriPo kommt vorbei und hinterlässt Zettel?

Heute ist etwas merkwürdiges passiert. Die KriPo stand vor unserer Tür (gesehen über die Hauskamera). Es war erst ein Mann zu Fuß mit einer roten Mappe auf der "KRIMINALPOLIZEI" stand, dieser klingelte und ging wieder weg. Dann kam er mit einer Frau zurück, die eine grüne Mappe mit der Aufschrift "GPD (Gewerkschaft der Polizei)" hatte. Als wieder keiner aufmacht, holte er einen kleinen Zettel raus, sie suchten den Briefkasten und verschwanden darauf wieder. (Was mich wundert, der Dienstwagen war weder auf meinem Hof, noch auf den Parkplätzen direkt davor geparkt). Im Briefkasten lag ein Zettel auf dem Stand ich solle mich bitte beim zentralen Kriminaldienst Fachkommisariat 1 telefonisch in Verbindung setzen zur "Klärung eines Sachverhalts", dazu eine Telefonnummer und seine Unterschrift.

Meine Frage nun, was könnte das sein?! Ich habe zwar ein Verfahren am Laufen (das ich nicht war, glaubt mir aber hier denke ich eh keiner, aber im Endeffekt wird es der Richter bestätigen :D), jedoch fällt das nicht in den Bereich des Fachkommissariats 1 soweit ich weiß (normalerweise Mord, Sexual und Brandstiftung) und da ist eigentlich auch laut meines Anwalts kein weiterer Anlass mich weiter zu befragen (Akteneinsicht ist da, alle anderen polizeilich nötigen Maßnahmen haben sie schon gemacht).

Wäre es ein weiteres neues Verfahren wozu sie mich befragen (wüsste nicht was), müsste doch aber erstmal eine Vorladung ankommen, bevor die KriPo vor der Haustür steht oder nicht? (Ich bin über 18, also keine Gefährdeansprache oder Gespräch mit den Eltern)

Und soooooo dringend kann es ja eigentlich auch nicht sein, wenn sie nen Zettel mit "Zur Klärung eines Sachverhalts werden sie gebeten ..." in den Briefkasten werfen. Ich glaube wäre es etwas was in der Zuständigkeit des Fachkommisariats 1 liegt, würden sie nicht darum betteln dass ich sie mal zurück rufe.

Danke schonmal im Vorraus, vielleicht hat ja jemand ähnliches gehabt, oder kann weiß mehr zur Arbeit der Kripo.

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