Einstellungsschreiben von der Staatsanwaltschaft?
Hallo. Ich habe ein Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft erhalten, über ein Verfahren, bei dem ich jemanden wegen Körperverletzung angezeigt habe.
Dieses Schreiben kam nicht per einschreiben sondern ganz normal.
Dieses Schreiben ist auf den 15.12 datiert, aber ich hatte dieses Schreiben erst am 03.01 in meinem Briefkasten.
Um gegen diesen Einstellung Widerspruch einzulegen oder dies anzufechten, gab es die normale gesetzliche Frist von 14 Tagen, aber diese ist nun verstrichen, da der Brief viel zu spät in meinem Briefkasten war und ich entleeren meinen Briefkasten täglich.
Also habe ich die Frist nicht verstreichen lassen.
Was kann ich jetzt tun, da ich diesem Einstellungsbescheid anfechten möchte und es nicht an mir liegt?
Wie kann ich das ganze beweisen und was tue ich jetzt?
Danke für Eure Hilfe
5 Antworten
Lege ganz normal Widerspruch ein, die Frist läuft von dem Tag an dem Du den Brief erhalten hast.
Du kannst Dir aber die Mühe sparen, wenn Du noch nichtmal weisst wie das mit den Fristen so läuft, wird es mit dem Widerspruch auch nichts.
Hast Du überhaupt eine Ahnung an wen der Widerspruch zu richten ist?
Okay. Nein weiß es nicht ganz genau, aber ich lasse das über meinen Anwalt machen. Dieser ist aber erst wieder am Montag da und war im Urlaub. Aber woher weiß ich abwann der Brief wirklich in meinem Briefkasten war? Und können die nicht einfach sagen, dass ich den Brief früher erhalten habe und die Frist hab verstreichen lassen, obwohl das nicht stimmt ?
Habe das Gefühl dass da was nicht mit Rechten Dingen abläuft.
Nein, du kannst noch Widersprich einlegen, aber es bringt meistens nichts, solange du nichts Neues bzw. Wesentliches dazu vortragen kannst. Also mach dir keine allzu große Hoffnung.
Deines kann ja genau so noch eingestellt werden. Kommt drauf an, die Staatsanwaltschaft hat eure Aussagen und noch mögliche Zeugenaussagen, vielleicht hält sie die Version des Gegners für glaubhafter oder es gibt Zeugen, die für ihn sprechen? Falls dein Verfahren nicht auch eingestellt wird, scheint das zumindest dafür zu sprechen,
Wer weiß, vielleicht hat der andere behauptet, er habe gar nichts gemacht und seine Freunde haben das bestätigt?...
Du kannst Beschwerde einlegen.
Nicht gegen alle Einstellungsarten ist ein Rechtsmittel möglich.
Ab 03.01.2022 läuft die zweiwöchige Beschwerdefrist. Also alles noch im grünen Bereich.
Um gegen diesen Einstellung Widerspruch einzulegen oder dies anzufechten, gab es die normale gesetzliche Frist von 14 Tagen,
Steht das als Rechtsmittelbelehrung in dem Einstellungbescheid? Oder hast Du das der StPO entnommen?
Geht es um einfache Körperverletzung [§ 223 StGB]?
Falls ja, also § 223 StGB, ist eine förmliche Einstellungsbeschwerde rechtlich gar nicht möglich, da diese bei Delikten die privatklagefähig sind (was bei § 223 StGB der Fall ist), ausgeschlossen ist. Man kann zwar eine Beschwerde schreiben, die wird dann aber als schlichte Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde ausgelegt.
Um Deine eigentliche Frage zu beantworten und oben gesagtes mal außen vor gelassen:
Du müsstest bis spätestens Montag "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen und gleichzeitig mit diesem Antrag (im selben Schreiben) das versäumte Rechtsmittel -also die Beschwerde- einreichen. §§ 44. 45 StPO.
Also im Schreiben steht, "gegen diesen Bescheid kann gemäß Paraghraph 172 Absatz 1 der Strafprozessordnung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt werden"
Es geht um gefährliche Körperverletzung.
Ich gehe am Montag zum Anwalt. Leider ist dieser erst wieder am Montag um 8 Uhr aus dem Urlaub zurück :/
Es geht um gefährliche Körperverletzung.
Dann ist die Einstellungbeschwerde [§ 172, Abs. 1 StPO] möglich. Nur wie gesagt: Montag ist der letzte Tag der Frist für den Wiedereinsetzungsantrag. Der Anwalt muss dann direkt am Montag noch tätig werden, sonst ist der Drops gelutscht.
Dieses Schreiben ist auf den 15.12 datiert
Das ist lediglich das Datum, wo der Brief verfasst wurde.
Wenn du in diesem Zeitraum nicht zu Hause warst, ist es dein Verschulden. Solltest du aber anwesend gewesen sein, dann läuft die Frist ab 03.01.2022
Das Zustelldatum ist bei dir dann der 03.01.2022.
Lege Formgerecht Widerspruch ein und beziehe dich auf das Zustelldatum.
Aber wie bekomme ich heraus, wann der Poststempel gesetzt und wann angegeben wurde, dass der Brief in meinem Briefkasten war. Meine Angaben sind selbstverständlich richtig, aber man könnte den Brief ja auch irgendwie vorenthalten haben und zu einem späteren Zeitpunkt erneut in meinen Briefkasten eingeworfen haben. Beispielsweise durch diesen Nachbarn.
Ich habe den Brief definitiv erst am 03.01 erhalten!
Wenn dort ein Poststempel vorhanden ist, ist dort das Datum aufgedruckt.
Ansonsten musst du es einfach denen Mitteilen. Ich selber habe schon Post erst 7 Tage später bekommen.
Auf dem Umschlag ist kein Poststempel.
Okay, also schreibe ich das in die Beschwerde/Wiederspruch mit hinein, dass ich den Brief erst am 03.01 erhalten habe ?
Was neues kann ich nicht vortragen, nur dass die Körperverletzung tatsächlich stattgefunden hat. Also nur die selbe Aussage, die ich auch schon bei der Polizei gemacht habe. Aber es kann doch nicht angehen, dass das Verfahren eingestellt wird
Zudem kommt noch, dass ich mich gewehrt und die Person geschubst habe.
Das Verfahren gegen sie wird eingestellt, aber gegen mich wird weiterhin ermittelt.. Da stimmt doch etwas nicht ??.. :(