Vermieter hat extra zu spät Kündigung akzeptiert?

DerCaveman  11.09.2023, 03:40

Um wieviel Uhr habt ihr das Kuendigungsschreiben denn am 4.9. in den Vermieterbriefkasten eingeworfen? Noch zu postueblichen Zeiten oder erst spaeter?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Datum auf der Antwort des Vermieters ist wurscht. Die Kündigung braucht ja nicht sein Einverständnis.

Es zählt das Datum, an dem die schriftliche Kündigung beim Vermieter (z.B. in dessen Briefkasten) angekommen ist.

PeterLammsfelde 
Fragesteller
 10.09.2023, 20:10

Meinst du, meine Frau und ich + mein Vater als Zeugen für den Einwurf bei seiner Privatadresse reichen aus?

Hätte das vor Gericht Bestand?

Ich meine, ein Richter würde doch schon überlegen, warum die Bestätigung vom Vermieter erst am 05.09 rausgegangen ist. (Er kann ja auch lügen, und sagen, die Kündigung war erst am 05.09 im Briefkasten.)

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RedPanther  10.09.2023, 20:13
@PeterLammsfelde

Drei einstimmige Aussagen und ein damit deckungsgleiches Datum auf dem Kündigungsschreiben gegen eine Aussage? Sollte reichen.

Hat der Vermieter denn überhaupt signalisiert, dass er das von euch genannte Datum nicht akzeptiert?

Nicht jeder hat innerhalb von 3 Stunden ein Antwortschreiben verfasst, es muss keine böse Absicht sein wenn es einen Tag länger dauert.

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PeterLammsfelde 
Fragesteller
 10.09.2023, 20:18
@RedPanther

Naja, wir haben die Kündigung am Freitag den 1.9 - 1. Werktag eingeworfen - Samstag 2.9. - 2. Werktag -

4.9. - 3. Werktag -

Schreiben vom Vermieter ist extra auf den 5.9 datiert - Mit Bestätigung der Beendigung unseres Mietverhältnisses zum 31.12.2023 - Also da glaube ich nicht unbedingt an einen Zufall.

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RedPanther  10.09.2023, 20:19
@PeterLammsfelde

Also, dann schreibe ihn an, dass ihm offensichtlich ein Fehler unterlaufen ist und ihr fristgerecht auf den 30.11. gekündigt habt. Kann ja mal passieren, sich um nen Monat zu verrechnen.

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Gerhart  11.09.2023, 07:01
@RedPanther

Der Vermieter kann sich nicht verrechnet haben, wenn die Kündungsfrist am 30.11.2023 endet und in der schriflichen Kündigung angegeben wurde.

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RedPanther  11.09.2023, 09:02
@Gerhart

Weiß ich selbst. Das wäre nur meine Antwort gewesen, die dem Vermieter eine angenehme Gelegenheit bietet, die Sache nochmal zu überdenken, ohne ihn direkt in die Defensive zu treiben.

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Gerhart  11.09.2023, 09:44
@RedPanther

Der Vermieter hat hier nichts zu bedenken. ER hat ganz bewusst den 31.12.23 genannt um die Mieter einzuschüchtern und evetuell zu verleiten nicht bis 30.11. auszuziehen. Leerstand bedeutet für ihn finanzieller Verlust.

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RedPanther  11.09.2023, 09:50
@Gerhart
ER hat ganz bewusst den 31.12.23 genannt um die Mieter einzuschüchtern

Das ist mir klar! Aber eben diesen Punkt darf er gerne nochmal überdenken, nachdem man ihn darauf hingewiesen hat, dass es nicht funktionieren wird. Dann hat er es versucht, kanns gerne beim nächsten Dummen wieder versuchen, aber aus dieser Affäre kommt er ohne teures Verfahren heraus.

Natürlich kann man ihn nicht zwingen, diesen Gedankengang zu gehen. Aber eine Gelegenheit geben kann man doch, man verliert nichts und wenn es klappt, hat mans auch als Mieter angenehmer.

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Gerhart  11.09.2023, 09:55
@RedPanther

Das hätte ja auch beinahe geklappt. Der FS als Mieter war schon durch die Kündigungsbestätigung des Vermieters vom 5.9. stark verunsichert.

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PeterLammsfelde 
Fragesteller
 17.09.2023, 22:36

Na komm mien Jung, du bekommst den Stern.

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Die Kündigng eines Mietvertrages ist eine wirksame einseitige Willensäußerung der Mieterpartei, die keinen Kündigungsgrund braucht. Die Kündigung muss nicht durch den Vermieter bestätigt werden um Wirksamkeit zu erlangen. Aber es ist wichtig, dass die Kündigung dem Vermieter nachweisbar fristgerecht zugeht wie hier am 1.9.23 unter Beisein mehrerer glaubwürdiger Zeugen. Der Briefkasten des Vermieters gehört zum Machtbereich des Vermieters. Fazit: Die Kündigng hat den Vermieter fristgerecht erreicht.

Dass euer Mietvertrag am 30.11.2023 enden soll, muss im Kündigungsschreiben explizit geschrieben sein. Dann ist es unerheblich, wenn der Vermieter nun bestätigt, das Mietverhältnis endet am 31.12.2023.

Ganz nebenbei: Im Zivilprozess werden Zeugen geladen und belehrt die Wahrheit zu sagen. Auch nahe Verwandte werden somit zu glaubwürdigen Zeugen. Eine Aussageverweigerung ist nicht zulässig. Das träfe nur in Strafprozessen zu.

Hat die Kündigung nachweisbar (hier Zeugen) fristgerecht, d.h. bis 3. Werktag September 23 (4.9.) den Vermieter erreicht, gilt die Kündigung rechtswirksam zum 30.11.23 erfolgt. Da es vermieterseitig dazu keiner Bestätigung bedarf, ist irrelevant, dass er hier versucht zu tricksen und behauptet, die Kündigung habe ihn erst am 5. (4. WT) erreicht.

PeterLammsfelde 
Fragesteller
 12.09.2023, 15:12

Danke dir, ja das stört mich menschlich gesehen gerade auch sehr.

Ich habe ihm am 01.09 vor dem Einwurf schon telefonisch mitgeteilt, dass wir selbstständig nen Nachmieter suchen - Damit wir nicht ständig über 5 Ecken kommunizieren müssen.

Ich habe ihm jetzt nochmal ne Chance gegeben, seinen Fehler zu beheben.

(Mit Bitte um korrekte Datumsangabe auf Kündigung.)

Meinst du ich sollte dennoch mal ein Einschreiben abschicken, in dem ich das schildere - Und das wir den 31.12.2023 nicht akzeptieren, oder ist das irrelevant?

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