Könnte eventuell jemand dieses Schaubild in einen Text umwandeln (Der Gang eines Strafverfahrens)?

1 Antwort

  1. Strafanzeige: Das Strafverfahren beginnt meist mit einer Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Eine Strafanzeige kann auch anonym erfolgen.
  2. Ermittlungsverfahren: Wenn die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei den Anfangsverdacht hat, dass eine Straftat begangen wurde, leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein. In dieser Phase werden Beweise gesammelt und Zeugen befragt.
  3. Anklageerhebung: Wenn die Staatsanwaltschaft genügend Beweise gesammelt hat, sodass sie voneiner wahrscheinlichen Verurteilung ausgehen kann, erhebt sie Anklage. Das geht schriftlich mit einer Ankin der genau stehenmuss, gegen wen warum und wie begründet Ankjlage erhoben wird.
  4. Die Anklageschrift wird dem Beschuldigten zugestellt und der kann schon mal darauf antworten oder durch einen Anwalt antworten lassen.
  5. Das Gericht prüft dann mit der Anklageschrift und der Antwort des Beschuldigten, ob da vermutlich eine Straftat vorliegt und wenn sie das für wahrscheinlich hält, ergeht der Beschluss, dass der Sachverhalt in einer Hauptverhandlung geklärt werden soll.
  6. Hauptverhandlung: In der Hauptverhandlung vor Gericht wird der Fall verhandelt. In der Regel gibt es eine öffentliche Verhandlung vor einem Schöffengericht oder einer Strafkammer.
  7. Urteil: Nach der Hauptverhandlung fällt das Gericht ein Urteil. Dieses kann Freispruch, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens sein.

Arian88 
Fragesteller
 26.04.2023, 19:02

Okay, vielen Dank.

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