Soll die linksextreme Straftäterin Maja zurück nach Deutschland geholt werden?

Maja soll in Ungarn inhaftiert bleiben. 70%
Maja soll nach Deutschland zurückverlegt werden. 30%
Hausarrest in Ungarn. 0%

83 Stimmen

11 Antworten

Maja soll nach Deutschland zurückverlegt werden.

Ich finde es für dei Bewertung völlig egal, was die Person in Ungarn verbrochen haben soll.

Fest steht, dass die Auslieferung wohl rechtswidrig war und die Polizei mit ihrer zügigen Durchführung gezielt die Verhinderung durch das Bundesverfassungsgericht umgangen hat. Damit wurde also im Grunde die Rechtsstaatlichkeit mit Füßen getreten.

Zum anderen gibt es ja einen Grund, warum die Auslieferung vom Bundesverfassungsgericht untersagt wurde: Sie befindet sie sich in Ungarn in rechtwidrigen Haftbedingungen und ihr droht ein rechtsstaatswidriges Verfahren.

Wir sehen hier also Menschenrechtsverletzungen, die auch auf die Kappe der Polizei Sachsen gehen und so etwas sollten wir nicht akzeptieren. Inwiefern eine Rückholung möglich uns sinnvol ist, ist eine etwas andere Frage, aber ich finde es vor Allem wichtig, das festzustellen.


vanOoijen 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 12:28

Danke für Deine ausführliche Antwort.

SickProudWife  18.11.2024, 22:27
@vanOoijen

Lustig, wie du jtz lauter daumen runter kriegst, einfach nur weil dich jetzt alle "aktivisten' für rechts halten 😂😂 Ich meine, 3 daumen runter für ein "danke"? Was stimmt denn mit denen nicht ahhahaha

vanOoijen 
Beitragsersteller
 19.11.2024, 09:27
@SickProudWife

Wenn die wüssten, wie ich hier abgestimmt habe...

Naja, auf gf wird man immer schnell für alles mögliche gehalten.

Maja soll nach Deutschland zurückverlegt werden.

Wenn man als Staat respektiert werden will, sollte man sich selbst auch an die Gesetze halten.

Tut man das nicht, schafft man eben diesen Respekt ab. Und wirkt somit antidemokratisch.


vanOoijen 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 12:01

Naja, das Kammergericht in Berlin hat dem ungarischen Auslieferungsgesuch stattgegeben und sächsische, bayerische und österreichische Polizei haben sie daraufhin am frühen nächsten Morgen gleich nach Ungarn verfrachtet ohne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Eilverfahren abzuwarten.

Da kann man jetzt bewusstes Handeln unterstellen oder nicht. Ungewöhnlich war es bestimmt und übereifrig auch.

Maja soll nach Deutschland zurückverlegt werden.
  • Ist es ein Skandal, dass die Behörden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht abgewartet haben?

Na klar ist es ein Skandal! Der Generalstaatsanwaltschaft Berlin war bewusst, dass Majas Anwält*innen gegen eine Auslieferung weiter vorgehen würden. Wie der Beschluss des BVerfG dann zeigt, hat das Verfassungsgericht höchste Benken gegen eine Auslieferung. Auch das ganze Procedere zeigt, es ist den Behörden darum gegangen effektiven Rechtsschutz zu vereiteln! Warum sonst die Nacht und Nebelaktion: nachts um 2 Uhr! Nur wenigen Stunden nachdem das Kammergericht die Auslieferung bewilligt hat!

  • Soll Maja in eine deutsche JVA zurückverlegt werden, oder in Ungarn inhaftiert bleiben?

Zurück nach Deutschland- so die Forderung, auch wenn das aktuell kaum umsetzbar ist und die ungarische Justiz erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens Maja in der BRD überstellen wird, egal wie am Ende das Urteil ausfallen wird.

  • Habt Ihr Verständnis für die Taten, die ihr vorgeworfen werden?

Wie zeigt man Neonazis, die andere Menschen verfolgen, verprügeln, umbringen, die einen faschistischen Staat errichten wollen, Grenzen auf? Wie stoppt man brutale schlägerende Nazis? Vielleicht Sozialarbeitende vorbei schicken die bei Mate und Bircher-Müsli ein nettes Gespräch führen?

  • Welche Strafe wäre Eurer Meinung nach angemessen?

Welche Strafe? Schon mal von der Unschuldsvermutung gehört?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

AndreH363  22.10.2024, 23:37

Erstens heißt das auf Deutsch "Sozialarbeiter" und "Anwälte" und zweitens haben auch Neonazis ein Recht auf eine eigene Meinung, was Maja nicht akzeptiert hat. Deshalb hat sie eine Strafe verdient.

SickProudWife  18.11.2024, 22:23

"Wie zeigt man Neonazis, die andere Menschen verfolgen, verprügeln, umbringen, die einen faschistischen Staat errichten wollen, Grenzen auf? Wie stoppt man brutale schlägerende Nazis? Vielleicht Sozialarbeitende vorbei schicken die bei Mate und Bircher-Müsli ein nettes Gespräch führen?"

Die neonazis zeigst du mir bitte. Seit nsu und walter lübcke waren die zahlen von rechtsextremen gewalttaten von DEUTSCHEN OHNE MIGRATIONSHINTERGRUND deutlich geringer als zb antisemitische straftaten mit religiösem Hintergrund.

In welchem Bundesland wohnst du denn, wenn es da so viele neonazis gibt?

Oder ist für dich jeder, der die Migrantionspolitik kritisiert automatisch ein neonazi?

vanOoijen 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 11:36

Danke für Deine ausführliche Antwort, aber die letzten beiden Punkte widersprechen sich.

SickProudWife  18.11.2024, 22:24
@vanOoijen

Jaa man absolut!!!! Für linksextreme will sie unschuldsvermutung, aber für jeden, den sie für rechts hält gilt, dass es brutale schläger und mörder sind 😂😂😂

Ja es ist schon skandalös bei einem noch laufenden Verfahren sowas zu machen. Die Entscheidung hätte man wohl noch abwarten können, ich mein wofür gibt es Eilverfahren...

Ansonsten kann ich nur sagen: es ist mir eigentlich herzlich egal mit welchem politischen Gedanken man solche Taten (sofern es denn so war) begeht.

Gewalt ist Gewalt. Und ob Gewalt gegen links, gegen Rechts... Das spielt für mich erstmal überhaupt keine Rolle. Das ist für mich so einfach nicht zu rechtfertigen. Es gibt keine bestimmten Leute die Gewalt anwenden dürfen weil sie in dem anderen eine politische Gefahr sehen - das dürfte halt höchstens die Polizei. Das Gewaltmonopol gibt es nicht ohne Grund.

Sie dort zu inhaftierten wo der Prozess stattfindet macht natürlich erstmal Sinn. Es geht hier auch immer erstaunlich wenig um die eigentliche Sache. Und dass die Dame bei einer Überführung nicht in einer Sänfte getragen wurde ist auch irgendwie logisch.

Nach dem Prozess könnte man über eine Rückführung sprechen. So würde ich das jedenfalls handhaben.


vanOoijen 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 10:13

Ich bin da auch ein bisschen zweigespalten. Die Entscheidung des BVerG. nicht abzuwarten halte ich für skandalös. Vielleicht hätte das Bundesverfassungsgericht ja innerhalb von 6 Wochen auch für die Auslieferung entschieden, dann wäre dem Rechtstaat Genüge getan gewesen.

Den Teil des Artikels über die Haftbedingungen in Ungarn habe ich ausgelassen, aber schlimmer als das was man aus US-Gefängnissen kennt ist das Geschilderte auch nicht. Isolationshaft (als non-binäre Person in einem Männerknast könnte man das auch als Schutzmaßnahme werten), 23 Stunden pro Tag in der Zelle die permanent videoüberwacht ist. Tägliche Intimdurchsuchung und Bettwanzen und Kakerlaken. Sicher keine angenehmen Haftbedingungen, aber auch noch nicht das was unter Folter fiele.

Dadamien86908  27.09.2024, 11:05
@vanOoijen

Mich stört hier auch in erster Linie nicht das Urteil abzuwarten. Sowas sollte für die entsprechenden Personen Konsequenzen haben. Das geht gar nicht in einem Rechtsstaat.

Nill  27.09.2024, 21:55

Welche rückführung den

Wenn sie in ungarn bleibt wird sie nicht lange leben so wie sie anderen "linksextremisten" dort die aufeinmal mysteriösverschwinden oder "suizid" begehen

Dadamien86908  27.09.2024, 22:12
@Nill

Ich vermute du verstehst nicht auf welcher Argumentationsgrundlage wir uns hier gerade befinden.

Welches Motiv hier vor liegt spielt keine Rolle.

Nill  27.09.2024, 22:13
@Dadamien86908

Doch tut es und selbst das strafgesetzbuch nimmt motive her um strafmindernt oder straferhöhent zu agieren

Grundlos hat ein richter keinen ermessensspielraum

Maja soll nach Deutschland zurückverlegt werden.

Es ist ein Skandal wenn sich die Justiz über eine Entscheidung des Bundesverfassungserichtes hinwegsetzt.

Unabhängig um wen es geht und was dieser Mensch getan hat.


LeroyJenkins87  27.09.2024, 09:16

Haben sie ja nicht. Sie haben einen Entscheid nicht abgewartet. Und wie dieser Entscheid ausgegangen wäre, steht nicht im Artikel. Sondern nur, dass die Übergabe nicht gemacht werden darf, bis der Entscheid gefallen ist.

MisterParkinson  27.09.2024, 09:30
@LeroyJenkins87

Man hat sie aus dem Land geschaft, um genau diesen Bescheid zu umgehen.

Und damit hat man sich darüber hinweggesetzt.

vanOoijen 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 09:36
@LeroyJenkins87

Doch, da steht wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat:

Das BVerfG untersagte dann auch im Eilverfahren um 10:50 Uhr die Überstellung nach Ungarn: "Die Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt."
LeroyJenkins87  27.09.2024, 09:38
@vanOoijen

Die Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt.

Eben nicht, sie untersagte die Überstellung bis der Entscheid gefällt ist. Der Entscheid könnte dann auch so ausfallen, dass Ausgeliefert werden muss.

vanOoijen 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 09:41
@LeroyJenkins87

Das kann sein, klar.

Fakt ist aber, dass das BVerfG. vorerst entschieden hat dass bis zur endgültigen Entscheidung nicht ausgeliefert wird.

Aber da hatten die anderen Behörden schon Fakten geschaffen.

LeroyJenkins87  27.09.2024, 10:06
@vanOoijen

Das stimmt. Wollte aber darauf hinweisen, dass zumindest gemäss dem Artikel man sich nicht über eine Entscheidung hinweggesetzt hat, da keine Entscheidung zum Zeitpunkt der Überführung vorhanden war.

vanOoijen 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 10:16
@LeroyJenkins87

Ja, man hat einfach nicht abgewartet. Das ist normalerweise aber üblich.

vanOoijen 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 10:49
@MisterParkinson

Das man abwartet ist üblich.

So unverständlich fand ich das nicht formuliert.