Kiffen in videos?

8 Antworten

Das man nicht davon ausgehen kann, das es keine Drogen sind, ist kein Beweis um jemanden zu Verurteilen.  Es gibt nicht umsonst Blutabnahmen bei Drogendelikten. Und in Videos kann man vieles aussehen lassen als wäre es echt.

1. "Verhaften" kann nur ein Richter - indem er einen Haftbefehl ausstellt. Die Polizei kann diesen dann lediglich umsetzen.
2. Wo kein Kläger, da kein Richter. Du darfst davon ausgehen, dass die Polizei sich nicht alle Inhalte im Internet ansieht, auch keine Rapvideos. Das ist schon von den Kapazitäten unmöglich. Nach Kenntnisnahme - etwa durch eine Strafanzeige - wäre jedoch ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Aber wer von den Rapfans zeigt schon sein eigenes Idol?
3. Die Polizei ist völlig überlastet. Und das Interesse an kleinen Drogendelikten, die möglicherweise nachher sowieso eingestellt werden, entsprechend gering.

compu60  17.10.2016, 01:27

Punkt 1 ist so nicht ganz richtig nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung, StPO. 

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furbo  17.10.2016, 07:10
@compu60

Das dürfte schwierig zu begründen sein, wenn die Person feststeht und keine Fluchtgefahr besteht.

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Philippus1990  17.10.2016, 16:20
@compu60

Das ist keine Verhaftung, sondern wie der Titel schon sagt eine vorläufige Festnahme.

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Werden gut dargestellte Morde in Spielfilmen auch strafrechtlich verfolgt?

Der Cannabis-Besitz ist illegal
... dass eine geringe Menge erlaubt sei, ist ein Irrglaube. Bereits bei 0,1
Gramm Marihuana in der Hosentasche handelt man illegal. Allerdings gibt
es eine, vermeintliche, Toleranz-Regelung für eine „geringe Menge“, bei
der von einem Strafverfahren abgesehen werden kann.

Das hat 1994 das Bundesverfassungsgericht im seinem sogenannten „Cannabis-Beschluss“ entschieden. Wie hoch diese Toleranzgrenze ausfällt, ist je nach Bundesland verschieden.

In Berlin sollen bis zu 15 Gramm mitgeführtes Cannabis als akzeptabel gelten, in den meisten anderen Ländern liegt die Grenze bei sechs Gramm.

Ansonsten gilt: Der Konsum ist nicht ausdrücklich verboten – aber alles andere. 

Zitate aus:

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/177/cannabis-was-erlaubt-ist/

Damit ist das Kiffen in Videos nicht illegal.

Philippus1990  17.10.2016, 01:00

Schön kopiert, aber leider nicht verstanden. Der Konsum selbst ist zwar nicht illegal, der hierfür notwendige Besitz jedoch schon.

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funcky49  17.10.2016, 01:08
@Philippus1990

Schön kopiert, aber leider nicht verstanden. Der Konsum selbst ist zwar nicht illegal, der hierfür notwendige Besitz jedoch schon

Da hast Du völlig Recht.

Der Widerspruch kommt daher, dass wir m.E. eine falsche Drogenpolitik haben, die diese etwas unsinnige Gesetzesauslegung zulässt.

Es gibt einige gute Ansätze für eine bessere Drogenpolitik - aber das ist ein anderes Thema.

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furbo  17.10.2016, 09:50
@Philippus1990

Das ist der Fehler in der Denkweise. Zum Kiffen ist der tatsächliche Besitz nicht erforderlich.

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john201050  17.10.2016, 18:26

vielleicht wurde das video in den niederlanden gedreht. und jetzt?

trotzdem in den knast werfen, weil es der ideologie einiger ungebildeter hinterwälder mit alkoholproblem wiederspricht?

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Der Konsum ist a) nicht strafbar und b) reicht das Sehen als Film als Beweismittel nicht aus. Ohne chemische Analyse des BtM läuft da gar nichts.