Verfahren eingestellt?
Ein Freund trinkt nie Alkohol wenn er Auto fährt!
Zum Feierabendbier fährt er mit dem Fahrrad!
Nun war dort vor Wochen eine Geburtstagsfeier und er machte mit und blieb länger.
Gleich nach Verlassen des Lokals mit dem Fahrrad wurde er kontrolliert und hatte 1,9 Promille.
Nun kam bei ihm Post, dass das Verfahren eingestellt wurde!
Wieso wird so etwas eingestellt?
Muß er trotzdem eine MPU machen?
3 Antworten
Eventuell wurde es gegen Auflagen eingestellt.
Ob eine MPU oder Ähnliches angeordnet wird, entscheidet die Führerscheinstelle und nicht die StA.
lg
Es kann ja gegen Auflagen eingestellt worden sein. Es gibt dann eben nur keine Verhandlung, kein gerichtliches Verfahren. Er war geständig. Hat niemanden gefährdet. Zahlt Strafe/Bußgeld.
Sanktionen von der Führerscheinbehörde laufen separat.
Gruß S.
Bei solchen Delikten muss man unabhängig voneinander Strafrecht, Ordnungsrecht und Verwaltungsrecht betrachten.
Sehr wahrscheinlich wurde die strafrechtliche Verfolgung eingestellt, da kein Verstoß gegen §316 StGB gesichert feststellbar war.
Ordnungsrecht greift hier nicht, da §24a StVG nur das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol unter Strafe stellt.
Bleibt also noch das Verwaltungsrecht und das erlaubt der Führerscheinstelle sowohl den Entzug der Fahrerlaubnis als auch die Anordnung einer MPU.
Für die MPU wird das Fehlen einer Strafverfolgung sogar zu einem Problem: Wer mit 1,9 Promille noch in der Lage ist, ein Fahrrad sicher zu führen (sonst wäre ja §316 StGB festgestellt worden), der muss schon ein außergewöhnlich hohe Alkoholtoleranz entwickelt haben. Der Gutachter wird also für die Evaluation mindestens von regelmäßigem Alkoholmissbrauch ausgehen.