Urlaub trotz Verfahren (und mögliche Bewährung)?
Ein guter Freund von mir und ich wollen ende August in den Urlaub fliegen (reise schon gebucht) nun wird er aber wohl bald wegen Nötigung minderjähriger Angezeigt sodass ein Verfahren laufen wird und er möglicherweise eine geringe Bewährungsstrafe bekommt 2-3 Monate meine Frage ist daher dürfte er überhaupt in den Urlaub Fliegen ? ( Eine Woche Mallorca eben Ende August) und weiß die Polizei bei der Passkontrolle vor dem Einsteigen in den Flieger das ein Verfahren/Bewährungsstrafe vorhanden ist ?
Ich hab gehört das wenn er zu keinen Terminen in diesem Zeitraum aufzutauchen hat und er nicht gegen seine Bewährungsunterlagen verstößt (wenn er überhaupt welche bekommt) dann trotzdem Reisen darf stimmt das ?
Vielen Dank für die Antworten :)
3 Antworten
Hallo,
wie Christoph schon schreibt, sollte nichts dagegen sprechen, solange keine Bewährungsauflage verletzt wird.
Bei einem Flug im Schengen-Raum finden aber auch keine regelmäßigen Pass- oder Ausweiskontrollen statt, höchstens stichprobenartig.
LG, Chris
Wenn man einen Online Check-In macht und nur Handgepäck hat, gibt es gar nicht die Möglichkeit einen Pass vorzuzeigen... Am Schalter macht man es oft oder wird ggf danach gefragt, damit beim eintippen des Namens kein Tippfehler passiert und man den Passagier findet.
Sollte hier ein Check der Passagiere zwischen Behörden und Airlines stattfinden (der mir nicht bekannt wäre), dann sind die Passagierdaten anhand der Buchungen auch so vorhanden, ohne dass ein Pass gezeigt werden muss.
Bei der Art der Fragestellung scheint mir, dass hier noch mehr im Argen liegt oder jemand kräftig Paranoia schiebt.
Wenn man Scheiße baut, muss man mit den Konsequenzen leben. Sollten die Bewährungsauflagen den Auslandsaufenthalt unmöglich machen (wobei sich mir das untersage einer Reise bei einer geringen Bewährungsstrafe nicht erschließen würde), dann hält man sich daran. Punkt.
Du musst natürlich damit rechnen, dass vor der Ausreise aus Deutschland und vor Einreise in das andere Land geprüft wird, ob Du gegen Auflagen verstößt, oder ob irgendwelche Termine anstehen (Meldung bei der Polizei, etc.!).
Wenn nix derartiges vorliegt, dann spricht auch nix gegen einen Auslandsurlaub. Bei manchen Einreisen im Ausland kann es aber spezielle Einreisebestimmungen geben, so dass dann die Einreise verweigert wird. Erkundige Dich besser bei der Botschaft des Landes, in das Du Reisen willst.
Natürlich darf er in den Urlaub fliegen, solange das die Bewährungsauflagen nicht verbieten. Die bekommt er aber erst nach dem Verfahren, wenn überhaupt. Wenn er zum Verfahren in der Zeit nicht anwesend sein muss, dann passt das ja.
Ja ich weiß das im Schengen Raum kaum kontrolliert wird erst wenn man die EU verlässt verstärkt aber man muss ja trotzdem seinen Pass beim Check in vom Flugzeug zeigen dort könne die das doch bestimmt nachprüfen