Urlaub trotz Verfahren (und mögliche Bewährung)?

3 Antworten

Hallo,

wie Christoph schon schreibt, sollte nichts dagegen sprechen, solange keine Bewährungsauflage verletzt wird.

Bei einem Flug im Schengen-Raum finden aber auch keine regelmäßigen Pass- oder Ausweiskontrollen statt, höchstens stichprobenartig.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig
K0720 
Fragesteller
 30.01.2020, 09:42

Ja ich weiß das im Schengen Raum kaum kontrolliert wird erst wenn man die EU verlässt verstärkt aber man muss ja trotzdem seinen Pass beim Check in vom Flugzeug zeigen dort könne die das doch bestimmt nachprüfen

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Funfroc  30.01.2020, 09:59
@K0720

Wenn man einen Online Check-In macht und nur Handgepäck hat, gibt es gar nicht die Möglichkeit einen Pass vorzuzeigen... Am Schalter macht man es oft oder wird ggf danach gefragt, damit beim eintippen des Namens kein Tippfehler passiert und man den Passagier findet.

Sollte hier ein Check der Passagiere zwischen Behörden und Airlines stattfinden (der mir nicht bekannt wäre), dann sind die Passagierdaten anhand der Buchungen auch so vorhanden, ohne dass ein Pass gezeigt werden muss.

Bei der Art der Fragestellung scheint mir, dass hier noch mehr im Argen liegt oder jemand kräftig Paranoia schiebt.

Wenn man Scheiße baut, muss man mit den Konsequenzen leben. Sollten die Bewährungsauflagen den Auslandsaufenthalt unmöglich machen (wobei sich mir das untersage einer Reise bei einer geringen Bewährungsstrafe nicht erschließen würde), dann hält man sich daran. Punkt.

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Du musst natürlich damit rechnen, dass vor der Ausreise aus Deutschland und vor Einreise in das andere Land geprüft wird, ob Du gegen Auflagen verstößt, oder ob irgendwelche Termine anstehen (Meldung bei der Polizei, etc.!).

Wenn nix derartiges vorliegt, dann spricht auch nix gegen einen Auslandsurlaub. Bei manchen Einreisen im Ausland kann es aber spezielle Einreisebestimmungen geben, so dass dann die Einreise verweigert wird. Erkundige Dich besser bei der Botschaft des Landes, in das Du Reisen willst.

Natürlich darf er in den Urlaub fliegen, solange das die Bewährungsauflagen nicht verbieten. Die bekommt er aber erst nach dem Verfahren, wenn überhaupt. Wenn er zum Verfahren in der Zeit nicht anwesend sein muss, dann passt das ja.