Prüfungsausschuss Uni Verfahren?
Hallo, ich studiere momentan in Leipzig Biologie bechelor.
Eine Dozentin hat mich beschuldigt mit einem Kommilitonen in einer Hausarbeit mit mir zusammen gearbeitet zu haben. Sie schrieb uns dann eine Email in der sie direkte Zitate aus unseren beiden Prüfungsleistungen verglich. Ich habe also Einsicht in seine Arbeit erhalten ohne das er dem zugestimmt hat. Ist das erlaubt? Verstößt das gegen die Datenschutzgrundverordnung?
Ist damit Ihre gesamtes verfahren gegen uns hinfällig? Auf der Website manchen Unis steht diesbezüglich etwas von Verfahrensfehlern.
Vielen Dank im voraus.
3 Antworten
- Eine Dozentin wirft dir und einem Kommilitonen Zusammenarbeit bei einer Hausarbeit vor.
- Zur Begründung schickte sie euch Vergleiche zwischen euren Arbeiten, also auch Ausschnitte aus seiner Hausarbeit, obwohl er dem offenbar nicht zugestimmt hat.
Das hängt davon ab:
Erlaubt ist es dann, wenn:- Ein berechtigtes Interesse der Universität besteht (z. B. zur Aufklärung von Plagiatsfällen),
- UND die Weitergabe auf das Nötigste beschränkt ist (also nur relevante Ausschnitte gezeigt werden),
- UND es keine sensiblen personenbezogenen Daten (z. B. Gesundheitsinfos, Adressen) betrifft.
ABER:
Problematisch wird es, wenn:- die Weitergabe nicht rechtmäßig begründet wurde (z. B. ohne Plagiatsverdacht einfach vollständige Arbeiten offengelegt),
- dein Kommilitone nicht wusste, dass seine Arbeit an andere weitergegeben wird,
- die Uni keine klaren Verfahrensrichtlinien eingehalten hat.
Das kann unter Umständen ein Verstoß gegen die DSGVO (Art. 5, 6, 9) sein – vor allem, wenn keine Rechtsgrundlage oder schriftliche Aufklärung darüber erfolgte.
Verfahrensfehler = Verfahren ungültig?Ein Verstoß gegen die DSGVO oder gegen interne Verfahrensregeln der Uni kann ein Verfahrensfehler sein.
Das bedeutet:
- Ja, unter Umständen könnte das gesamte Verfahren unzureichend oder sogar unwirksam sein.
- Viele Universitäten haben in ihrer Prüfungsordnung oder auf ihrer Website stehen, dass Formfehler oder Rechtsverstöße zur Einstellung des Verfahrens oder zur Wiederholung unter korrekten Bedingungen führen müssen.
Was solltest du jetzt tun?
- Widerspruch einlegen (falls du eine offizielle Mitteilung bekommen hast).
- Schriftlich Akteneinsicht beantragen – auch für alle Beweise und Mails.
- Dich ggf. auf Art. 15 DSGVO (Auskunftsanspruch) berufen.
- Die Rechtsstelle der Uni oder den Datenschutzbeauftragten anschreiben.
- Im Zweifel: Rechtsberatung bei einer studentischen Rechtsberatung oder einem Anwalt einholen (oft kostenlos über AStA/Hochschulgruppe).
Wenn du willst, kann ich dir ein Musteranschreiben an den Prüfungsausschuss oder Datenschutzbeauftragten vorbereiten – ich denke, du muss deine Rechte verteidigen, wir leben eben in einem Rechtsstaat
Echt jetzt?
Ihr betrügt und du kommst dann noch mit so einem Kram?
An eurer Stelle würde ich mal den Ball ganz flach halten.
Nein. Sie führt nur einen Beweis gegen dich an und muss das eben beidseitig vergleichen, um deine Note zu rechtfertigen.