Anwalt A:
Es konnte nachgewiesen werden, dass du vor drei Jahren anonyme Konten bei Proton.me und Gmail angelegt hast.
Wenn nun — sechs Monate nachdem dir ein Jobcenter-Mitarbeiter eine Geldleistung verweigert hat — genau dieser Mitarbeiter erstmals solche beleidigenden Nachrichten erhält und er dies vor Gericht bestätigt, dann gilt das als Beweis, dass du der Absender bist. Ergebnis: Verurteilung.
Gleiches Schema, gleiches Motiv.
Anwalt B:
So einfach ist das nicht. Neue Gmail- oder Proton-Konten anzulegen, um anonym zu beleidigen, passiert ständig – das ist nichts Einzigartiges. Es ist nur ein allgemeiner Hinweis: anonym bleiben + aus einem bestimmten Anlass reagieren. Viele Leute machen das, und allein ist es kein starkes Beweisstück.
Dass es zum ersten Mal vorkommt und sechs Monate nach eurem Streit passiert, reicht nicht aus, um dich eindeutig zu belasten.
Er muss dem Gericht zeigen :
- Wiederkehrende, ungewöhnliche Namens- oder Zahlenmuster, die eindeutig zu dir passen – etwa immer die gleichen Insiderkürzel kombiniert mit deinem Geburtsdatum und einem bestimmten Zeichen.
- Erkennbare „Handschrift“ in der Sprache: dieselben speziellen Formulierungen, Tippfehler, Satzzeichen-Gewohnheiten oder bestimmte Emoji-Kombis wie in Nachrichten, die eindeutig von dir stammen.
- Insiderwissen, das nur wenige kennen – und das sich in mehreren Mails wiederholt.
Man muss ihn eindeutig identifizieren, dass er das getan hat und nicht zb seine Freundin, Bruder oder auch andere Fremde.