Hallo,
Gerade habe ich ein Schreiben erhalten, dass meine Mutter Kindergeld zurückzahlen muss. Anscheinend sind wir der Aufforderung, das Ende meines Studiums nachzuweisen, nicht nachgekommen. Ich studiere seit 2018, das normale Ende wäre 2021 gewesen, jedoch studiere ich jetzt immer noch unverändert. Das Ende hätte ich 2022 nachweisen müssen. Ich wohne nicht bei ihr und gehe einer geringfügigen Beschäftigung nach, außerdem ist es mein Zweitstudium.
Nun wird um eine Stellungnahme zur Anhörung gebeten.
Ist es wohl damit erledigt, wenn ich die Immatrikulationsbescheinigungen für die entsprechenden Zeiträume nachreiche, um nachzuweisen, dass ich unverändert studiert habe und somit eigentlich Anspruch hatte? Oder erlischt der Anspruch dadurch, dass ich der Aufforderung des Nachweises nicht nachgekommen bin? Wie gesagt, an so ein Schreiben können wir uns besten Willens nicht erinnern.
Liebe Grüße!