Unbekannter Aufenthalt als Beschuldigter?

Wenn jemand in Deutschland Einreist im Dezember 2018 in Hamburg und sich dann im Juli 2019 Abmeldet aus Deutschland also Hamburg dort ist der Verzug ins Land hinterlegt nur das Land keine genaue Anschrift.

Dann im Januar 2020 in Düsseldorf Anmeldet wieder und gegen diese Person ein Strafverfahren läuft seit Juli 2021 wegen Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein aufgrund Paragraph 154f unbekannten Aufenthalts des Beschuldigten auch der Zeuge sagte in der Vernehmung das diese in Düsseldorf Wohnhaft ist. Und das Fandungsmaßnahmen eingeleitet wurden.

Kann es sein das die Staatsanwaltschaft in Hamburg davon Ausgeht das die Beschuldigte Person in Ausland verzogen ist weil sie in Hamburg gefragt haben beim Meldeamt und nicht in Düsseldorf??

Und weiß das Meldeamt in Hamburg trotz dem Verzug ins Ausland das diese in Düsseldorf jetzt lebt ???

Kann es sein das die Staatsanwaltschaft Hamburg nicht gecheckt hat das diese in Düsseldorf ist ???

Können diese sich so vertun ??? Und im Unwissen sein ???

Und wissen die Strafbehörden wie Staatsanwaltschaft und Polizei auch ohne die Bürgercenter durch Name,Nachname Geburtstag usw. wo die Beschuldigten Wohnhaft sind ???

Egal wie Staatsanwaltschaft und Polizei wissen wo man Wohnt 100%
Nein die Staatsanwaltschaft weiß das nicht mit Düsseldorf 0%
Es kann ein Irrtum sein 0%
Polizei, Recht, Gesetz, Irrtum, Beschuldigter
Vorname des Kindes ohne Zustimmung des Vaters?

Wenn zwei Eheleute Verheiratet sind noch aber getrennt Lebend bekommt das Kind das geboren wird ja Automatisch den Familiennamen.

Wenn die Mutter aber den Vornamen selbst bestimmt sagen wir das Kind Lisa nennt das steht so in der Geburtsanzeige dann.

Dann geht diese zum Standesamt und gibt diesen Namen an. Die Standesbeamtin sagt ihr der Vater muss zustimmen dann kann erst eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Die Mutter Versichert ihr das sie den Rechtlichen Vater die Namenserklärung zusenden wird was sie nie tat.

Die Standesbeamtin stellt ihr wegen der Krankenversicherung eine vorläufige Geburtsbescheinigung aus. Wo der Rechtliche Vater eingetragen wird.

Die Mutter hat diese aber erst nach 4 Monaten zur Krankenversicherung abgegeben das war gelogen also.

Der Rechtliche Vater des Kindes hat dann beim Standesamt angerufen diese sagten das eigentlich die Ex Frau ihn die Namenserklärung übersenden wollte und man solle schnellstens kontakt nehmen.

Der Rechtliche Vater des Kindes ist nicht Einverstanden mit den Vornamen und teilt es so der Standesbeamtin mit.

Alle Behörden aber halten diese Geburtsbescheinigung die angeblich ausgestellt wurde für die Krankenversicherung schon für eine Geburtsurkunde. Weil die Mutter die Standesbeamtin auch angelogen hat.

1. Darf die Standesbeamtin den Vater eintragen in diese Geburtsbescheinigung ohne seine Zustimmung bezüglich des Vornamen des Kindes.

2. Dürfte die Standesbeamtin ohne den Rechtlichen Vater seine Daten eintragen und es so darstellen das er mit den Namen einverstanden sei.

3.Hat der Rechtliche Vater das Recht diese Geburtsbescheinigung rückgängig zumachen da er übergangen wurde in dem die Mutter die Standesbeamtin anlügte.

4. Gibt es ein genaues Gesetz das beide Eltern den Vornamen zustimmen wenn beide das Sorgerrecht haben ???

Der Vater ist der Meinung die Standesbeamtin hätte ihn Kontaktieren müssen das sie ihn in die Geburtsbescheinigung einträgt und ob er Einverstanden ist mit den Vornamen und hat ihn Übergangen und gegen das Gesetz verstoßen.

Nach 8 Monaten hat das Kinder immernoch keine Geburtsurkunde !!!

Wäre für Antworten sehr Dankbar

Kinder, Familie, Recht, Eltern, Gesetz, Kinder und Erziehung, Standesamt, Vornamen, Zustimmung