Anzeige Scheinehe?

2 Antworten

Es sind beide wegen Falschangaben dran und der ausländische Partner kann seine Aufenhaltsgenehmigung natürlich verlieren. Ist sogar sehr warscheinlich. Immerhin wurde die mit falschen Angaben erlangt.

Nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG sind  unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar, wenn diese zur Erlangung des legalen Aufenthalts in Deutschland genutzt werden. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe sind vorgesehen. Falsche Angaben im Zusammenhang mit einer Scheinehe unterliegen einer Verjährung von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 S. 4 Strafgesetzbuch).

Ja natürlich hat das Folgen für beide...haben ja beide Falschangaben gemacht. Und wenn der Aufenthaltstitel nur wegen der angeblichen Ehe etc. besteht dann wird der selbstverständlich auch entzogen