Hinweise einer Scheinehe?
Wenn jemand der Polizei Hinweise gibt das ich zwar Legal wegen Heirat Familienzusammenführung Eingereist bin ich und mein Mann aber bei der Botschaft gelogen haben über unser Kennenlernen also eine Geschichte erfunden haben. Wenn eine Person jetzt diesen Hinweis gibt mit Beweisen über unser Kennelernen kann das Konsequenzen haben da wir ja tatsächlich gelogen haben zumal ich und mein Mann schon getrennt sind. Und auch einen anderen Mann habe ich habe ja den Aufenthalt kann man mich wegen dieser Lüge abschieben und würde die Polizei ermitteln Ausländerbehörde ist klar aber die Polizei auch könnte ich Post erhalten von denen oder ist das denen Egal.
Muss auch die Polizei bei Hinweis einer scheinehe ermitteln die ist ja Ansicht nicht Strafbar aber in diesen Fall in Entstanden um den Aufenthalt zuerhalten.
2 Antworten
Die Scheinehe als solches ist nicht strafbar. Erst wenn die Ehegatten gegenüber der Behörde falsche oder unvollständige Angaben machen, ist der Straftatbestand erfüllt. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Dem ausländischen Partner wird die Aufenthaltserlaubnis entzogen.
Ihr habt unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
Die Ausländerbehörde kann und wird dann evtl. Schritte zur Ermittlung einleiten.
Die Polizei ist nicht für die Abschiebung da. Das wird dann durch ein Gericht entschieden.
Zählen zu falschen Angaben auch wenn man über das kennenlernen gelogen hat. Zum Beispiel man gesagt hat man habe sich im April kennengelernt im Ausland in der Heimat der Ausländers obwohl der deutsche Partner in April nicht im Ausland war.