Kann es zu einer Verurteilung kommen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Vortäuschen einer Beziehung ist nicht strafbar, aber den Straftatbestand des Betruges würde ich nicht voreilig ausschliessen. Das ist der sogenannte "Heiratsschwindel" und solche Fälle können sehr wohl zur Strafbarkeit wegen Betruges führen.

Naja, wird schwer, sie da zu verurteilen.

Wenn er ihr die Sachen kauft, dann war es seine freie Entscheidung. Wenn sie danach die Beziehung beendet, ist es ihr gutes Recht. Das ist noch keine Heiratsschwindelei oder so.

Also ich denke mal, da wird alles gut werden :)

Ich meine, dass war wahrscheinlich nicht der einzige Grund, warum der Kontakt abgebrochen wurde.

Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen :P

"Vortäuschen einer Beziehung" ist keine Straftat. Da würden sich ja viele strafbar machen, die den Partner nicht lieben (solange es kein Heiratsschwindler ist ;)

Empfinde ich auch als keinen Betrug - die Gegenseite wurde nicht gezwungen ihr irgendwas zu kaufen (und in dem Sinne war es auch nur eine Schuldbegleichung)

Könnt den Anderen da labern lassen, da kommt nix

HelpmeDerDritte  16.01.2022, 21:17

Betrug setzt aber keinen Zwang voraus. Gerade deshalb ist es ja Betrug.

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LePetitGateau  16.01.2022, 21:18
@HelpmeDerDritte

Dann wäre jedes Geschenk potentiell reif für den Betrugsparagraphen ;) Hätte ich vielleicht aber nicht direkt in demselben Atemzug so schreiben sollen.

eine ungerechtfertigte Bereicherung oder eine Betrugsabsicht liegt ja hier nicht vor. Schenkung ist Schenkung

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Da würde ich - wäre ich in dieser Situation - glatt die Polizei fragen. An sich finde ich die Idee clever! Deswegen würde ich auch zu meinen Taten stehen.

Und wenn Du dann die Antwort hast, dann poste sie mir mal - das würde mich interessieren.

Neyla2811 
Fragesteller
 16.01.2022, 21:14

Ich halte Dich auf dem Laufenden😅

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