Wenn du mal in Rom warst, wirst du es verstehen. Dort stehen heute noch Gebäude aus vielen Epochen der Menschheit parallel zusammen bzw. auch ineinander verschachtelt. Bspw. gibt es Wohnhäuser, die in alten antiken Theatern gebaut wurden. Alte Aquädukte, aber auch wiederum Bauten aus dem frühen, hohen und späten Mittelalter sowie aus allen Zeiten der Neuzeit. Zudem uralte Bauwerke wie die überführten Obelisken, wovon der älteste auf ca. 1.500 v. Chr. geschätzt wird. Zudem wurde Rom häufig umgebaut oder Neues wurde als Machtdemonstration und -legitimation erbaut. Gerade in Rom gab es bedeutende Bauvorhaben, für die einfach die Materialien der alten Gebäude genutzt wurden. Es ist durch und durch eine baulich heterogene Stadt. Nicht zu vergessen: Es ist die bedeutende Weltstadt schlechthin (Weltvorstellungen in den Epochen beachten!).

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Den Kontakt abbrechen. Das ist das, was man dann wohl "Fuckboy" nennt. Er scheint sich ja nicht die Bohne für dich als Person zu interessieren und wollte sich nur für das Eine treffen. Der würde sowieso nicht lange bleiben, weil er sicherlich ein sehr abstruses Frauenbild hat.

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Ne, ist kein Beweis für überhöhte Geschwindigkeit. Da spielen ja Drehzahl und Messverfahren eine sehr große Rolle. Das lässt sich eigentlich gut anfechten. Ist halt immer die Frage, wie es auf den Richter wirkt.

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Die lagen dann halt drei Jahre im Lager. I.d.R. trocken und geschützt.

Bis zu drei Jahre im Lager dürfen sie als fabrikneu verkauft werden. Bis zu fünf Jahre im Lager dürfen sie noch als neu verkauft werden.

Das ist natürlich ärgerlich, aber ich denke, dass du sie vor der Altersgrenze schon runtergefahren haben wirst. Du kannst natürlich von deinem Rückgaberecht Gebrauch machen. Gilt auch für Reifen.

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Wahrscheinlich geht's dir in einer konstitutionellen Monarchie besser, Demokratie scheint ja nichts für dich zu sein.

Landesverrat ist es nicht, s. § 94 StGB, da wird der Landesverrat definiert.

Ein "moralischer Verrat" am Land ist es auch nicht, da Deutschland nunmal keine Monarchie und keine Diktatur, sondern eine Demokratie ist, die die AfD stellenweise ablehnt. Verraten hast du also höchstens deine Ideale und 'deine' Partei. Wieviel du dem beimisst, ist dir überlassen.

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Da gibt's keine pauschale Antwort zu.
Da spielen viele Faktoren mit rein.

Machst du vllt. eine Ausbildung und stehst schneller im Leben oder studierst du etwas lange, wodurch du weitaus weniger Mittel zu Verfügung hast?
Lebst du deinen Eltern auf der Tasche oder finanzierst du dich bereits selbst?
Habt ihr bspw. ein Haus, das so groß ist, dass du bereits relativ selbständig leben kannst? Vllt. sogar in einem Haus mit mehreren Wohnungen?

Im Grunde ist es völlig egal, solange die Sache gut begründet ist. Wenn du nur noch aus Bequemlichkeit Zuhause lebst (und damit meine ich im 'alten Kinderzimmer'), solltest du darüber nachdenken, auszuziehen. Die Eltern werden nicht immer für einen da sein können, demnach muss man sich seine Existenz auch selbst aufbauen.

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Zur Arbeit hab ich die MX Keys und bin super zufrieden mit ihr. Fürs schnelle Tippen mag ich die flachen Tasten einfach.

Fürs Zocken nehm' ich eine mechanische Razer, weil mir die großen Tasten einfach fürs Zocken gefallen.

Wenn du beides tun willst, nimm die MX, wenn es nur ums Arbeiten geht, die MX Keys

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Wenn deine Eltern dir günstig eine eigenständige Wohnung vermieten, spricht da nichts gegen.

Wenn du damit in eine Lage gerätst, in der deine Eltern Kontrolle über dich ausüben wollen, würde ich es nicht machen.

Es kommt drauf an, ob du in dieser Wohnung selbständig leben könntest oder nicht.

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Zunächst einmal: Dein Arbeitgeber darf dir nicht einfach das Gehalt verweigern. In einem Insolvenzfall springt die Agentur für Arbeit mit dem sogenannten Insolvenzgeld ein. Das bedeutet, dass dir die Gehälter der letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung von dort gezahlt werden. Normalerweise sollte das vom Insolvenzverwalter geregelt werden, aber du kannst dich auch selbst direkt bei der Agentur für Arbeit melden und das Insolvenzgeld beantragen. Es ist wichtig, das so schnell wie möglich zu tun. Was deine Arbeit angeht, ist es nicht so, dass du jetzt umsonst arbeiten musst. Dein Arbeitsvertrag besteht weiterhin, und dein Arbeitgeber ist grundsätzlich weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Wenn das Unternehmen aber kein Geld mehr hat, um Löhne auszuzahlen, kannst du in eine schwierige Lage geraten. Einfach nicht mehr zur Arbeit zu gehen, wäre riskant, weil das als Vertragsbruch gewertet werden könnte. Du solltest deshalb genau prüfen, wie es weitergeht, und gegebenenfalls eine Freistellung beantragen oder dich frühzeitig nach einer neuen Stelle umsehen. Falls dir durch das fehlende Gehalt Mahngebühren oder andere Kosten entstanden sind, kannst du diese beim Insolvenzverwalter geltend machen, aber das ist in der Praxis leider oft schwierig. Ein erster Schritt wäre, deine Bank zu kontaktieren und die Situation zu erklären – viele Banken zeigen in solchen Fällen Kulanz und stunden Zahlungen oder erlassen Gebühren. Es schadet nicht, einfach mal anzurufen und nachzufragen. Ob du dir direkt einen Anwalt nehmen musst, hängt davon ab, wie sich die Situation weiterentwickelt. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest du auf jeden Fall prüfen, ob Arbeitsrecht abgedeckt ist. Alternativ könntest du dich kostenlos bei einer Gewerkschaft oder einer Arbeitsrechtsberatung informieren. Die anstehende Betriebsversammlung wird ein wichtiger Termin sein. Dort solltest du gezielt nachfragen, wann das Insolvenzgeld ausgezahlt wird, wer der Insolvenzverwalter ist und ob es eine Chance gibt, dass die Firma weitergeführt wird. Falls du noch keinen neuen Job suchst, wäre es auch wichtig zu erfahren, wie lange du realistisch gesehen noch dort arbeiten kannst.

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Die Universität hat seine Dissertation erneut untersucht und ist zu dem Schluss gekommen, dass alles ordnungsgemäß abgelaufen ist. Diese Vorwürfe sind haltlos.

Wenn man sich auch nur einmal die Vorwürfe des Plagiatsgutachters anschaut, so erkennt man, dass es sich meistens um kleine Zitierfehler handelt, die einzelne Buchstaben betreffen (ganz normal für eine erste Auflage einer Dissert.).
Habeck hat nirgendwo abgeschrieben. DIese Vorwürfe lassen sich auch nicht beim Plagiatsgutachten finden.

Fehler, die da bemängelt werden, sind Flüchtigkeitsfehler wie "Litertaur" statt "Literatur" oder beim Namen "Rupert" statt "Ruppert".

Wie gesagt, für eine erste Auflage mit wahrscheinlich nur kleinem Lektoriat absolut normal.

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Nein

Ich hab jetzt keine 43 Min Zeit, aber hier ist eine relativ aktuelle Studie (auch schon wieder 10 Jahre alt), was aber nichts an ihrer Viabilität ändert: https://doi.org/10.1016/j.esxm.2018.10.004

Da geht es um Zahlen von rund 5%, aber für Details einfach reinlesen. Wichtig ist, dass die Studie aber vor allem Männer in den Fokus genommen hat, die auf U14-Jährige stehen.

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Je nachdem, in welchem Fachbereich du das machst, gibt es da ganz unterschiedliche Anforderungen. I.d.R. wird halt eine sehr gute Doktorarbeit und auch Erfahrung in der Wissenschaft nach der Promotion gefordert, um überhaupt zur Habilitation zugelassen zu werden. Es geht aber auch ohne Erfahrung. Kommt halt drauf an, wo man sich um die Habilitation bewirbt.

Ich denke, ohne die abgeschlossene Promotion gibt es auch noch keine Zulassung zur Habilitation.

Ob man aber bereits seinen späteren Habilitationsplatz 'sicher' hat und ggfs. mit der Arbeit beginnen kann, weil man sein Thema bereits kennt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Eine Eliteuniversität wird jedoch auch nur dann eine Habilitation zulassen, wenn die Doktorarbeit wirklich summa cum laude bestanden wird.

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Naja, keiner "muss" nackt sein. Also ist die einzige Rechtfertigung, dass man wohl derzeit sein Nudistendasein auslebt.

Aber du bist 13. Ich würde wirklich davon abraten, dich vor Erwachsenen auszuziehen. Gleichzeitig folgt damit die Frage, ob du von irgendwem dazu gedrängt wirst.

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