

Du meinst wohl eher "durchsetzen" denn einführen.
Die Wehrpflicht ist weder ausgesetzt noch irgendwie eingeschränkt. Nur der unfreiwillige Wehrdienst ist quasiausgesetzt.
Das Wehrpflichtgesetz legt unter § 2 fest, dass Wehrpflichtige zum Wehrdienst herangezogen werden können, wenn der Spannungs- und Verteidigungsfall ausgerufen wird.
Im Klartext: ja, Deutschland darf, kann und würde Wehrpflichtige zu einem Wehrdienst einberufen, wenn wir im Krieg wären oder ein solcher bevorstünde.