Sollen wir Rassismus gegen Deutsche auch rechtlich verfolgen?
Man hört ja immer wieder rassistische Aussage gegenüber deutschen zb "scheiß deutscher", "deutsche kartoffel", "bleichgesicht", usw. Sollte man solche rassistische Aussagen rechtlich verfolgen da sie theoretisch den Tatbestand der volksverhetzung erfüllen?
Bis jetzt wird ja Rassismus gegen ethnische Deutsche toleriert. Es passiert immer öfter an deutschen Schulen dass ethnisch deutsche Kinder gemobbt werden, da sie in der unterzahl sind, oft unternehmen die Lehrer nichts gegen diesen Rassismus.
11 Antworten
Da sie das Land, in das sie einwanderten, um hier schön Geld zu verdienen, frei zu sein und in Sicherheit zu leben, an unserem Standart teilzuhaben, nicht zu schätzen wissen, (und die Leute die das geschaffen haben), würde ich ihnen nahelegen, das Land zu verlassen. Hirnlos pöpeln können sie gerne in ihrer Heimat. Nur bekommen sie dort dafür auf die Schnauze geschlagen.
Ich weiß nicht wie man es juristisch in einen Gesetzestext formulieren könnte , dass man Ausländer nicht beleidigen darf weil sie eine Minderheit sind und Deutsche schon weil sie privilegiert sind?
So einen Bullshit würde jedes Gericht innerhalb 20 Sekunden abschmettern aber als Gesellschaftsmodell lassen wir das gelten?
Das verstößt gegen das GG Gleichheitsgebot.
Was für ein Idiotenverband möchte das festlegen?
Die Beleidigung der türkischen Nation, des Staates der türkischen Republik und der Institutionen und Organe des Staates (türkisch Türk Milletini, Türkiye Cumhuriyeti Devletini, Devletin kurum ve organlarını aşağılama[1]) ist ein Straftatbestand im türkischen Strafgesetzbuch (Türk Ceza Kanunu, TCK), geregelt in Art. 301, der seit dem 1. Juni 2005 in Kraft ist. Mit der Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 5759 im Amtsblatt der Türkei wurde dieser durch die Neufassung des Artikels am 8. Mai 2008 abgelöst.[2]
Könnte man ja vergleichbar auch für Deutschland einführen ....
Jedenfalls als Studie.
An keiner Stelle des folgenden Gesetzes erkenne ich eine Beschränkung auf eine Nation:
Strafgesetzbuch (StGB)§ 130 Volksverhetzung(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
🤔
Mir sind noch die abwertenden Bezeichnungen für Gastarbeiter aus bestimmten Ländern (z.B. Türkei)bekannt und auch heute gibt es solche , z.B. gegen Schwarze.
Über ,,Kartoffel " würde ich aber eher lachen.Das zündet sicher nur bei Jugendlichen.
Auch unter Deutschen gab und gibt es Vorurteile .Wenn sie aus bestimmten Gegenden stammen ,wird schon mal gefrotzelt.
Natürlich: Persönliche Verletzungen muß man sich grundsätzlich nicht gefallen lassen, wenn sie eine Grenze überschreiten.
Schon der brave Soldat Schwejg litt unter solch einem Verbot. Die Fliege auf dem Herrscherbild schiss respektlos trotzdem darauf....