Dauer von Daten nach anzeige bei Polizei?

3 Antworten

Eingestellte Verfahren kommen nicht ins Führungszeugnis, sie landen im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister und bleiben dort mindestens 2 Jahre.

Wie lange Daten in den Polizeiarchiven bleiben, ist ungewiss. Häufig jahrelang bis ewig, bis dann ein Antrag auf Löschung vorliegt.

Daten von Geschädigten und Zeugen sind bisweilen schon nach 12 Monaten gelöscht aus dem Vorgangsverwaltungssystem. Das treibt bisweilen Blüten wenn jemand Fragen hat zu seinem Verfahren oder Unfall oder noch Schadensersatzansprüche an Täter stellen möchte und unter seinem Namen kann bei der Polizei nichts gefunden werden.

Es ist ein großer Unterschied zwischen "nicht eröffnen" und "einstellen".

Grundsätzlich bestehen die Eintragungen im internen Polizeiregister ewig. Es ist deren Dokumentation. Ihre Datenbank. Ihr Protokoll.

Gruß S.