Akte Polizei?
Ich war vor ungefähr 1 Jahr vor Gericht und habe eine Geldstrafe bekommen.
Verfahren wurde danach eingestellt.
Steht das Verfahren jetzt in meiner Akte bei der Polizei?
Oder kann das auch bei der Staatsanwaltschaft in der Akte stehen?
3 Antworten
Waren es 90 Tagessätze oder weniger, ist da nichts in deiner Akte.
Mag sein, dass es Unterschiede bei den einzelnen Polizeien gibt, aber die Original-Ermittlungsakte bleibt für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist bei der Staatsanwaltschaft bestehen.
Bei der Polizei dürfte eine ggf. abgespeckte Version als Kopie vorhanden sein. Ebenfalls für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.
Außerdem dürften ein paar Grunddaten des Vorgangs im Polizeisystem elektronisch gespeichert sein, die nach einer bestimmten Frist wieder gelöscht werden.
und habe eine Geldstrafe bekommen.
Verfahren wurde danach eingestellt.
Sicher das es eine Geldstrafe war? Wenn ja, wieviele Tagessätze waren es?