Akte bei anderer Staatsanwaltschaft anfordern?
Hallo.
Ich möchte meine Akte anfordern, weil ich das Aktenzeichen benötige. Nun meine Frage:
Kann ich das Aktenzeichen zu dem Fall, wo Staatsanwaltschaft A für zuständig war, bei der Staatsanwaltschaft B anfordern?
Staatsanwaltschaft A war damals für den Fall zuständig, sie ist aber zu weit weg, um mal eben hinzufahren.
Beide befinden sich in NRW.
Sind beide Staatsanwaltschaften verbunden bzw. nutzen diese eine Datenbank?
Vielen Dank für Eure Antworten.
5 Antworten
Als Nicht-Anwalt bekommst von der Staatsanwaltschaft keine Akte zugeschickt. Du kannst sie nach § 147 Abs. 4 StPO bestenfalls einsehen oder Kopien bekommen.
Nein, schon versucht. Meine Frage war nur ob jede Staatsanwaltschaft mir Auskunft geben kann über das Aktenzeichen.
Nein. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft sind intern. Von anderen Staatsanwaltschaften haben sie keine Daten, es seiden das Verfahren wird übergeleitet, aber dann bekommt es ein neues Aktenzeichen.
In einigen fällen geht es natürlich über, wenn es schon bei dem Gericht war. Dann hat es ein gerichtliches Aktenzeichen.
Wende dich an die Staatsanwaltschaft, die seinerzeit zuständig war.
Akteneinsicht oder gar die komplette Akte bekommst du ohne Rechtsanwalt nicht.
Die Frage ist auch, ob du ein berechtigtes Interesse hast. In welcher Funktion du zur Sache stehst. Bist du Beschuldigter oder Zeuge?
- Gibt es zur Sache ein Urteil?
- Wurde das Verfahren eingestellt?
(4) Der Beschuldigte, der keinen Verteidiger hat, ist in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 3 befugt, die Akten einzusehen und unter Aufsicht amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen, soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können ihm an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten bereitgestellt werden.
Lese-Tipp: § 147 Abs. (5) und (6) StPO
(5) Über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts.
(6) Ist der Grund für die Versagung der Akteneinsicht nicht vorher entfallen, so hebt die Staatsanwaltschaft die Anordnung spätestens mit dem Abschluß der Ermittlungen auf. Dem Verteidiger oder dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, ist Mitteilung zu machen, sobald das Recht zur Akteneinsicht wieder uneingeschränkt besteht.
Was ist an meiner Antwort falsch?
Wende dich an die Staatsanwaltschaft, die seinerzeit zuständig war.
Die Frage ist auch, ob du ein berechtigtes Interesse hast. In welcher Funktion du zur Sache stehst. Bist du Beschuldigter oder Zeuge?
Meine Nachfrage hat der Fragende leider nicht beantwortet, sodass nur spekuliert werden kann, welche Rolle der Fragende tatsächlich spielt.
Du setzt voraus, dass der Fragende auch der Beschuldigte ist. Tatsächlich bewiesen ist dieser Umstand jedoch nicht.
Dein Vorwurf:
Da hat wohl jemand keine ahnung lol ich sag nur § 147 Abs. 4 StPO
Und ich sage nur:
Besserwisser ohne besseren Wissens sind Klugscheißer!
Akteneinsicht, sowie das Aktenzeichen bekommst du nur über einen Anwalt. Es sei denn, du begibst dich zur Staatsanwaltschaft und bittest persönlich um Einsicht, und somit kommst du auch an das Aktenzeichen. Die Staatsanwaltschaft wird es dir sonst nicht zugänglich machen.
Akteneinsicht geht nur über Anwalt
Puhh, wie wäre es mit einer Antwort auf die Frage?
Die komplette Akte brauchst du nicht, wenn es dir aus mir nicht ersichtlichen Gründen nur das Aktenzeichen brauchst.
Ruf bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an und lass dir das Aktenzeichen geben.
Wie Akte anfordern?
Die Staatsanwaltschaft gibt dir keine Akte. Auch nicht wenn dein Name draufsteht.
Ich will nur das Aktenzeichen