Erbschaftssteuer?

6 Antworten

Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach den persönlichen Verhältnis zwischen Erblasser und Erwerber nach §§ 15ff ErbStG

Als erstes ist die Steuerklasse zu bestimmen. Das ist bei dir nach § 15 Abs 1 Nr 3 ErbStG Steuerklasse 1. Vorausetgesetzt dein Vater war wirklich adoptiert und rechtlich stiefkind.

Als Enkel hat man dann nach § 16 Abs 1 Nr 2 , 2. HS ErbStG einen Freibetrag in Höhe 400.000 Euro. Würde dein Vater noch leben wären es 200.000.

Bei einem steuerpflichtigen erweb von 800.000 Euro durch dich würde der Steuersatz dann nach § 19 Abs 1 1ErbStG 19% betragen.

Geht zu einem Steuerberater, lasst von dem die Erbschaftsteuererklärung erstellen. Der prüft dann auch etwaige Steuerbefreiungen.


Sc0by651 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 07:42

Vielen Dank. Das werden wir machen!

Also hier muß man unterscheiden, zwischen der Erbfolge und der Erbschaftssteuer. In der gesetzlichen Erbfolge kommen Stiefkinder nicht vor, bei der Erbschaftssteuer werden Stiefkinder des Erblassers aber wie seine leiblichen oder adoptierten Kinder behandelt.

https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__15.html

Wenn ich sie richtig verstehe, dann sind Sie das Kind des Stiefkindes des Erblassers. Mithin §15 Abs 1 Nr 3. Genauer gesagt sind sie ein Kind eines verstorben Kindes im Sinne §16 Abs 1 Nr 2.

https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html

Mein Bruder sagt, ist ersetze ihn, dadurch hab ich einen Freibetrag von 400.000€.

Das ist in dem Falle richtig, da sie das Kind eines verstorbenen Stiefkindes des Erblassers sind. Relevant ist übrigens nicht, das Sie ihren Vater ersetzen, sondern, das dieser verstroben ist. Würde er noch leben und Sie wären Erbe, dann wäre der Freibetrag 200000€.

Der Rest wird mit 15% versteuert wären also etwa 60000€ an Erbschaftssteuer, sofern es keine steuerrechtlichen Ausnahmen gibt.

https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__19.html

Woher ich das weiß:Recherche

Sc0by651 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 11:15

Danke für die Information! Lass dir gut gehen. Liebe Grüße

Ich kann total verstehen, dass du bei so einer hohen Summe Klarheit brauchst – und es ist gut, dass du nachfragst.

Leider ist es so: Du bekommst steuerlich nicht den Freibetrag deines Vaters (400.000 €), weil es sich um deine Stief-Oma handelt. Du bist steuerlich in Steuerklasse III, also wie ein „nicht verwandter Erbe“.

Dein Freibetrag liegt bei nur 20.000 €, und der Rest ist leider mit bis zu 30–50 % zu versteuern.

Auch wenn du im Testament als Ersatzerbe genannt bist – für die Steuer zählt die direkte Verwandtschaft, und da sieht das Gesetz Enkel von Stiefgroßeltern leider nicht wie „echte“ Enkel.

Ich weiß, das ist unfair – aber du bist damit nicht allein. Ich würde dir raten, mit einem Steuerberater zu sprechen – da geht’s ja um viel Geld. Und wer weiß, vielleicht findet sich noch ein Weg, etwas zu optimieren.


Sc0by651 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 08:23

Ach das wär falsch sich über sowas aufzuregen. Es ist wie es ist. Danke für die Antwort ! Werde alles dem Steuerberater in die Hand drücken :)

Liebe Grüße !

malteabc  21.05.2025, 09:09
@Sc0by651

Der Steuerberater kann da leider gar nichts machen. Den musst du nur noch teuer dafür bezahlen.

Versuche die Erbschaft nicht so hoch darzustellen. Also wenn ihr eine Immobilie habt, diese nicht hoch ansetzen (aber noch im realistischen Bereich - sonst prüfen sie).

Von Experte ichweisnix bestätigt

Mein Wissensstand:

Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 Erbschaftssteuergesetz gehören auch Stiefkinder zur Steuerklasse I.

Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 haben Kinder/Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder/Siefkinder (also Enkel) einen Freibetrag von 400.000 Euro.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)

Sc0by651 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 07:39

So haben mir das auch einige erzählt. Das ich automatisch den Freibetrag von 400.000€ dann habe, wie mein Vater und sein Bruder, die Stiefkinder sind.

malteabc  21.05.2025, 09:10

Aber es erbt ja jetzt kein Kind, sondern das Enkelkind und das ist in einer anderen Steuerklasse.

Wenn sich das Erbe auf 800.000 € beläuft, solltest Du meiner Kenntnis nach die Hälfte davon bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Sc0by651 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 07:37

Das Erbe beläuft sich auf 1.700.000€. Somit ist mein Teil circa 800.000€. Deswegen die Frage, was ich für einen Freibetrag habe. Liebe Grüße

Sc0by651 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 07:59
@DasOrakel

Wieso verwechsle ich Begriffe? Klär mich auf ! Liebe Grüße

Sc0by651 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 08:24
@DasOrakel

Bei einer Erbschaft hat man immer ein Freibetrag, der nicht mit versteuert wird. Liebe Grüße

Sc0by651 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 10:11
@DasOrakel

Da kann ich dir nicht zustimmen. Ich habe sowohl nach der Erbfolge und nach der Höhe des Freibetrages gefragt. Somit hab ich mich klar ausgedrückt
Trotzdem vielen Dank.