glaubt ihr Deutschland wird Soldaten nach Ukraine schicken?

Deutschland hat gar keine Soldaten in relevanter Zahl. Um im Ukraine Krieg was zu reißen braucht man Millionen an Soldaten. Da braucht die Bundeswehr mit ihren Ausstellungstücken nicht anzufangen.

...zur Antwort

Dann werden Sie eingezogen und an die Front geschickt.

Ein Angriff auf den Vatikan würde ja den Natobündnisfall auslösen. Zwar ist der Vatikan selbst nicht in der Nato, aber Italien, das den Vatikan komplett umschließt. Sprich um den Vatikan anzugreifen muß man Italien angreifen. Und das wäre direkt auch nur über das Mittelmehr möglich. In der Form also auch unrealistisch. Insoweit müßte Russland um den Vatikan angreifen zu können die Nato von Osten her angreifen und sich bis nach Italien durchkämpfen.

...zur Antwort
Soldaten kosten auch nicht mehr als diese Waffenlieferungen.

So einfach ist das nicht, Soldaten bekommt man nicht im Supermarkt. Und die Ostfront ist derzeit bei Soldaten so unbeliebt wie seit 80 Jahren nicht mehr.

Die Bundeswehr hat jetzt schon Problem die paar Planstellen an Soldaten zu besetzen die derzeit vorhanden sind. Die Aussicht in der Ukraine eingesetzt zu werden, dürfte die freiwillige Rekrutierung zu eine Tiefpunkt kommen lassen.

Gut klar ist auch, das wenn man einen Krieg mit Russland in den nächsten 20 Jahren für ernstlich möglich hält, kommt man um die Wiedereinführung der Wehrpflicht ohnehin nicht herum.

...zur Antwort
Nein

Die Abfindung wird aus Steuergeldern gezahlt. Dazu soll bei den Bürgergeld gepart werden. Alleinerziehende müssen ihren Kindern schließlich ja nicht jeden Tag was zu essen geben.

...zur Antwort
Ich bin ratlos was ich jetzt machen soll,

Zunächstmal sollten Sie bei der Polizei keine Angaben machen, und der Vorladung nicht nachkommen. Als Beschuldigter müssen Sie da nicht hin und sie können dabei auch nur verlieren. Dann sollten Sie Akteneinsicht benatragen und schauen, was genau überhaupt vorliegt. Also insbesondere, wann genau Sie mit Falschgeld gezahlt haben sollen.

Die Beamten wollten die " Blüten" sicherstellen aber die sind wahrscheinlich schon im Müll gelandet.

Wenn bei der Hausdurchsuchung Nichts gefunden wurde, dann ist das schon mal gut.

Sollte ich einen Anwalt einschalten?

Die Frage ist schwer zu beantworten. Das Problem hier ist, das ein Anwalt natürlich Geld kostet.

...zur Antwort
Damit das nicht nichmal vorkommt, habe ich vor mit der entsprechenen Genehmigung einen Störender zu kaufen.

Klingt als würde Sie versuchen mit einem Netz Lungenkrebs zu fangen. Gegen einen Angriff aus dem Internet hilft ein Störsender überhaupt nicht, da es dem Angreifer egal ist, ob die Daten über Kabel oder kabellos übertragen werden.

Online finde ich nur welche mit so 2,4 Ghz, aber andererseits lese ich das WLan Geräte umdie 6 Ghz leisten.

Es gibt 2,4 GHz und 5 GHz und neuderings auch 6Ghz Wlan. Allerdings müssen die Geräte das natürlich unterstützen.

Ich sehe aber beim besten Willen nicht, wie ein Störsender die Netzwerksicherheit erhöhen soll. Wenn man Wlan nicht nutzen will, dann schaltet man es an den Geräten halt einfach komplett ab. Wenn man es nutzen will, dann geht das mit einen Störsender ja nicht mehr.

, habe ich vor mit der entsprechenen Genehmigung einen Störender zu kaufen.

Dazu dürfte die Störung dann nicht das Betriebsgelände verlassen, was in der Regel schwierig zu erreichen ist.

...zur Antwort

Ich sehe hier keinen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern insbesondere gegenüber den Vater.

 Kind 2: 19 Jahre Arbeitssuchend

Ein völljähriges Kind hat nur während der beruflichen Erstausbildung dem Grunde nach einen Unterhalsanspruch. Da das Kind derzeit keine Ausbildung macht, sehe ich nicht wo hier ein Unterhaltsanspruch herkommen soll. Da müßte man sich schon genauer anschauen, wie das Kind den Anspruch überhaupt begründet.

 Kind 1:

Wenn man nur den Vater betrachtet wäre der Bedarf nach der 3. Stufe. 797€. Auf den Bedarfs sind das volle Kindergeld und die Ausbildungsvergütung abzüglich Mehraufwand ( z.B. 100€) anzurechnen. Der Bedarf ist hier komplett gedeckt.

Einkommen der Mutter spielt keine Rolle, weil der Unterhaltspflichtig grundsätzlich nicht mehr zahlen muß als er alleine zahlen müßte.

...zur Antwort

Also zunächstmal muß man unterscheiden. Geht es um eine einzelne Wohnung die Verkauft wird, oder wird das Haus mit mehreren Wohnungen als Ganzes verkauft. In letzeren Falle muß mal letztlich erstmal nix tun.

Wird nur eine Einzelwohnung verkauft hat man mehrere Möglichkeiten. Eine wäre, zu überlegen, ob Sie die Wohnung nicht selber kaufen. Eine andere wäre, sich eine neue Wohnung zu suchen und gegen Zahlung aus der Wohnung auszuziehen. Eine realitische Größenordung wäre hier 10% des Werts der Wohnung.

...zur Antwort
Ist schrecklich

Das Problem dabei ist, das viele Sachen einfach wegfallen, die man für selbstverständlich hält. Es würde mit der Zeit immer schwieriger zu überleben.

Strom, Wasser, Internet und Heizung würden sofort ausfallen. Und Tankstellen liefern kein Benzin mehr. Ein zentrales Problem ist, das es zwar theoretisch erstmal noch alles gibt, man sich aber schwer tut das zu finden und darauf zuzugreifen. Mal eben im Internet suchen ist ja nicht mehr. Die Frage ist natürlich auch, weis man das man der letzt Mensch ist.

Langfristig wären Lebensmittel das größte Problem. Die ersten Jahre kann man zwar noch Supermärkte plündern, allerdings verderben die Lebensmittel mit der Zeit.

...zur Antwort
Gewerbe habe ich, aber ist es markenrechtlich ein Problem?

Ganz eindeutig ja. Sie brauchen die Genehmigung / Lizens des Marken- oder Urheberrechteinhabers.

Wenn überhaupt, wird der Rechteinhaber das nur gegen Lizensgebühren genehmigen.

...zur Antwort
Ist er dann selbst Schuld?

Ja. Grundsätzlich greift bei einem Einbruch ohnehin so ein hohes Mitverschulden nach §254 BGB das der Einbrecher selbst keine Ansprüche geltend machen kann.

Ein Einbrecher kann sich auch nicht auf eine Verkehrssicherungspflicht berufen, sobald er die erste wirksame mechanische Sicherung überwunden hat. Also etwas aufbricht, ein Schloss knackt, über einen 2m hohen Zaun steigt oder Ähnliches. Denn die Verkehrssicherungspflicht kann auch mit einer wirksamen Außensicherung vollständig erfüllt werden.

Wenn nicht um einen Einbruch, sondern nur um unerlaubtes Betreten geht, sieht die Sache insbesondere gegenüber Kindern schnell auch anders aus.

...zur Antwort
kann ich den Fahrer anzeigen?

Schon das bringt aber nix, da hier kein Anfangsverdacht auf eine Straftat vorliegt.

Der Hund ist kein Mensch, damit kommt eine fahrlässige Körperverleztung nicht in Betracht. Und eine fahrlässige Schabeschädigung gibt es nicht.

Zivilrechtlich ist es was anderes, da können Sie auf Schadenersatz klagen. Allerdings geht das in beide Richtungen, spich es kann am Ende auch passieren, das Sie den Schaden am Auto tragen müssen.

Denn grunsätzlich gibt es sowohl für Tiere als auch für KFZ die Halterhaftung.

...zur Antwort