Sie als Patient müssen sich nicht daran halten. Es ist also für Sie kein Arbeitsverbot.
Rechtlich relevant ist es für die Sozialhilfe und die Rentenversicherung. Wenn Sie dauerhaft nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können, dann sind Sie erwerbsunfähig.
Das hat 2 Auswirkungen. Sie bekommen eine Arbeitslosenhilfe über das Jobcenter, sondern Sozialhilfe über das Sozialamt. Und sie können wenn sie mindesten 5 Jahre bei der Rentenversicherung versichert waren eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen.
Aber ist das was Ärzte schreiben auch dann Gesetz?
Nein, es ist eine gutachterliche Stellungsnahme. Wobei insbesondere die Rentenversicherung auch noch selber Gutachter beauftragen kann. Die Feststellung durch dem SMD der Rentenversicherung ist aber auch für das Sozialamt bindend.
aber was wenn ich eine Stelle finde und das sogar Vollzeit..
Wenn sie mehr als 3h täglich arbeiten sind Sie nicht mehr erwerbsunfähig. Heißt, es wäre wieder das Jobcenter zuständig und Sie bekommen von der Rentenversicherung keine EU Rente mehr. Allerdings bietet die Rentenversicherung dann Rehabilitationsmaßnahmen an.