Es gibt in der Ukraine praktisch keine illegalen Waffen. Das liegt an dem derzeit extrem liberalen Waffenrecht der Ukraine. Ist auch durchaus sinnvoll, da der Waffenbesitz derzeit dort ohnehin nicht kontrollierbar ist und die Ukraine gerade andere Probleme hat.

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Da ich mich nun vielleicht bei der Polizei bewerben möchte, würde ich gern wissen:

Selbst eine Löschungen würde ihnen nix bringen.

Wenn Sie sich bei der Polizei bewerben werden Sie explizit nach Ermittlungsverfahren gegen Sie gefragt und müssen das Verfahren auch angeben. Ein nach § 170 Abs. 2 StPO eingestelltes Verfahren muß zwar angeben werden, spielt aber keine Rolle.

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Wildpinkeln ist ja verboten

Ein pauschales Verbot von Wildpinkeln gibt es nicht. Es kann im Einzelfall aber eine Ordnungswidrigkeit des öffentlichen Ärgernisses nach §118 OWiG darstellen:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
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Ja, es gibt eine Härtefallklausel.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574.html

Allerdings sollte man in die als Mieter nicht allzuviel Hoffnung setzen, denn in der Praxis geht es wenn überhaupt eher um den Zeitpunkt ab den der Mieter dann raus muss.

Klar gibt es Fälle, in denen es fast unmöglich für den Vermieter wird, den Mieter loszuweren, z.B. wenn ein rollstuhlfahrender Dialysepatient in einer rollstuhlgerechten Wohnung in unmittelbarer Nähe eines Dialysezentrums lebt. In der Praxis geht es aber meißt halt eher um allgmeinen Wohnungsmangel und davon ist ein Vermieter letztlich genaus betroffen, wenn er die Wohnung für einen Eigenbedarf braucht.

In der Praxis wird man daher erstmal auf die Kündigungsgründe schauen, denn der Vermieter kann in den meisten Fällen nicht einfach grundlos kündigen. Und gerade private Vermieter machen gerne massive Fehler, die die Kündigung unwirksam werden lassen.

Ein Klassiker z.B. ist Kündigung wegen "Eigenbedarfs" ohne den Eigenbedarf selbst nachvollziehbar zu begründen.

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Jetzt stellen wir uns vor er wäre spätestens in dem Alter ohnehin bald verstorben.

Ein mögliches späteres Versterben einen Monat später an Altersschwäche ist irrelevant.

Entscheidend ist vielmehr ob die Tat ursächlich für den Tod des Mannes war.

Er war sowieso am Ende seiner Tage.

Naja man kann höchsten argumentieren, das der Mann tatsächlich an Altersschwäche gestorben ist, und der Einfluss von außen nur sehr gering war.

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..Würdet ihr bei 50 Grad trotzdem noch im Freien Arbeiten

Nein. Natürlich nicht.

.Im Büro wäre es wahrscheinlich egal ...daher bitte keine Antworten die da Arbeiten

50 Grad sind niegendwo egal. Das hält Niemand über länge Zeit aus.

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Das nennt man selektive Wahrnehmung bzw. Berichterstattung. Nur

weil er einen Davidstern trug

... hat es der Vorfall dann in die Bildzeitung geschaft. Selbst die Bildzeitung berichtet ja nicht über jeden Irren der Schwachsinn erzählt.

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Nein, derart Thesen lehne ich ab.
Als Grund dafür geben sie die Pyramiden an, die nach wie vor eines der größten Mysterien unserer heutigen Welt sind.

Nicht wirklich. Über die Pyramiden weiß man recht viel.

Und warum in aller Welt sollten Außerirdische wenn Sie die Erde besuchen Pyramiden bauen ? Ich würde mal davon ausgehen, das Außerridische die in der Lage sind die Erde zu besuchen sicher anderes machen würden als Natursteinklötze aufeinanderzustapeln.

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§4 Abs 2 ArbnEfG:

(2) Gebundene Erfindungen (Diensterfindungen) sind während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindungen, die entweder

Das heißt entscheiden ist ob die Erfindung vor oder nach den Ausscheiden "gemacht" wurde. Von praktischer Relevanz ist bei einem Patent natürlich die Patentanmeldung.

Es gibt da keine Frist, wenn Sie aber 1 Woche nach dem Ausscheiden ein Patent anmelden wäre es kaum Glaubhaft das sie die Erfindung danach gemacht haben.

Allerdings muß man an der Stelle allgemein warnen, das Patentrecht ist nicht dafür gedacht Einzelerfindern einen Vorteil zu verschaffen, sondern dazu da um Konzernen die Wettbewerber vom Hals zu halten.

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Warum lehnen sie den Antrag nicht einfach ab?

Weil das Arbeit ist und die die Ablehung begründen müssen. Zudem können Sie gegen die Ablehnung klagen. Gerade wenn es auf der Kippe steht ist es für den Sachbearbeiter natürlich einfacher wenn der Antragsteller den Antrag zurückzieht.

Grund sind die nicht gesicherten Existenzgrundlagen. Im Moment habe ich eine befristete Arbeit und muss dann weitersehen.

Es kommt hier auf die gesamte Situation an, die zu beurteilen ist. Neben etwaiger Befristungen insbesondere wie hoch das Einkommen ist und ob und in welcher Höhe Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erworben wurde.

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kann ich diese Kosten den Mietern in Rechnung stellen?

Jain. Sie tun das bereits mit der Miete. Denn hier geht es um die Baukosten des Gebäudes als Solches. Eine nochmaliges Umlegen ist natürlich nicht möglich.

Nur an einer Stelle wurde falsch angeschlossen.

Hier wäre die Gewährleistungspflicht der jeweilgen Handwerker und Architekten zu prüfen. Denn es handelt sich ja schlicht um eine Sachmangel bei der Erichtung der Heizungsanlage.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme der Anlage.

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Der unmittelbare Gang zum Grundbuchamt ist nicht erfolgversprechend, da Sie hierzu ein berechtigtes Intresse nachweisen müssen. Dies soll den Datenschutz sicherstellen. Die reine Absicht ein Grundstück zu kaufen reicht dafür aber gerade nicht aus. Das ist auch verständlich, da eine Kaufabsicht schlicht jeder behaupten kann und dann wäre die Beschränkung des berechtigten Intresses völlig inhaltsleer.

Auch tatsächliche/behauptete Verkaufsverhandlungen mit den Verkäufer reichen nicht. Allerdings kann der Eigentümer des Grundstücks die Einsicht genehmigen.

Am ehesten besteht die Möglichkeit noch über das Stadbauamt, da hier der Zustand des Grundstücks zumindest eine Rolle spielt.

Andere naheliegende Möglichkeit ist schlicht einen Brief in den Briefkasten einzuwerfen mit der Bitte um Rückmeldung.

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Unterhalb der Maximalgeschwindigkeit ist an sich alles Marketing und Produktstrategie.

Dazu muß man aber das Gesamtangebot und die Wettbewerber kennen.

Auch gibt es bei Verbraucheren eine Tendens zur Mitte. Das heißt man hat immer die Tendens die teuereste und billigste Option ersmal auszuschließen. Das gilt um so mehr je weniger Ahnung der Verbraucher von den tatsächlichen Werten hat.

Sagen wir mal der Anbieter schaft bis zu 250MBit.

Dann könnte er die Tariefe 250,100,50,32 und 16 anbieten. Hier ginge die pychologische Tendenz dahin sich zwischen 50 und 32 zu entscheiden. Denn 50 ist die Mitte und 32 nicht viel schlechter. Wenn man hingegen die Optionen

250,100,50,16 hat, entscheidet man sich tendentille zwischen 100 und 50. Und wenn man zu 100 tendiert erscheint nun 250 auch eine gute Option da mehr als 2 mal so viel.

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Kann dadurch etwas an meiner CPU ernsthaft kaputt gegangen sein?

Theoretisch möglich, allerdings nicht sehr wahrscheinlich.

Die sichbare Macke selber ist in jeden Falle aber nicht das Problem. Die kann man einfach mit etwas feinen Schleifpapier vorsichtig wieder glattschleifen, so das der Kühlkörper wieder sauber aufliegen kann.

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Die haben mir da keinen Urlaub gegeben

Das ist dann auf jeden Falle auffällig. Und ein Grund für eine fristlose Kündigung. Das geht ja schon in Richtung strafbaren Betruges.

Und die brauchen ja auch nur Einen vorbeischicken, der gute Besserung wünscht. Und dann zur Überprüfung den Pass verlangen. Und da sieht man dann ja den Einreisestempel.

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Weil Selbstschädigung grundsätzlich nicht strafbar ist. Für eine Strafbarkeit des Konsums fehlt es am zu schützenden Opfer des Konsums. Sie schaden sich beim Konsum nur selber und eben keinen Dritten. Mit den Besitz können Sie jemand Anderes schaden.

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jedoch wollte ich mal die erfahrung teilen und durchfragen ob dies noch zumutbar sei

Kurz gesagt hat das kaum Relevanz. Der Weg zur und von der 1. Betriebsstelle ist rein Sache des Arbeitnehmers.

ich werde heute zum arzt aber nicht wegen meiner gestohlenen freizeit sondern weil ich in der prallen sonne stand , den rest kann sich jeder selber ausdenken

Bei der Frage einer Krankschreibung kommt es darauf an, ob sie nun arbeitsfähig sind.

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