Ihre Aussagen errinnern mich irgendwie an "War is peace. Freedom is slavery. Ignorance is strength" aus 1986.

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Was man definitiv sagen kann, ist das derzeit dort wirklich Niemanden das Völkerrecht interessiert.

weil sie Israel helfen?

Da kommt es darauf an, in wie weit die USA Israel helfen. Weil nicht jede Hilfe ist automatisch auch eine Kriegsbeteiligung. Und es geht auch nicht um die USA, sondern um US Basen und Schiffe.

Allerdings dürfe der Iran wenig Intresse daran haben, die Situation in Richtung der USA zu eskalieren.

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Also zum Diebstahl, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Frage ist, besteht die Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen ?

Ich würde sage, nein. Die Sache wird ja in der Absicht weggenommen Sie dem Eigentümer zu übergeben. Der Eigentümer hat aber einen Rechtanspruch auf die Sache, somit ist die Zueignung nicht rechtswidrig. Insoweit dürfe meiner Meinung nach der Diebstahl an der fehlenden Rechtswidrigkeit der Zueignung scheitern.

Strafrechtlich ist man hier eher beim Betrug. Denn S täuscht den Z, indem er so tut als wäre es die Weste die er zurückgeben müßte. Würde S dem Z sagen, das ist die Weste die an W ausgegeben wurde, würde er sich nicht strafbar machen.

Hatte aber gehört das im Strafrecht der Begriff „Eigentümer“ weit ausgelegt werden kann.

Der Begriff "Eigentümer" kommt im §242 StGB gar nicht vor.

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Ja, das würde gehen

Allerdings würde der ÖRR das nicht in seiner jetzigen Form mit den Preis-Leistungsverhältnis überleben.

Denn das Gebühren - Leistungsverhältnis würde systematisch immer noch schlechter als es ohnehin schon ist. Weil bei Abschaffung der Zwangsgebühren die Zahl der Gebührenzahler sich stark vermindern würde.

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Ja
in Richtung Deutschland

Rein von der Richtung her kann das schon passieren. Allerdings spielt das keine Rolle da die Entfernung deutlich größer ist. Und die maximale Entfernung die eine Rakete erreichen kann, ist durch die Rakete selbst gegeben.

Das ist halt so, als ob sie von München nach Berlin fahren wollen und dann versehentlich in die Türkei fliegen und sich erst wundern wenn Sie in Istanbul aus den Flugzeug aussteigen.

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Visum zur Familienzusammenführung trotz Vorstrafen?

Hallo zusammen,

ich bin serbischer Staatsangehöriger und war über 31 Jahre lang in Deutschland geduldet, bevor ich im Jahr 2019 abgeschoben wurde. Die Wiedereinreisesperre (30 Monate) ist seit 2021 erloschen. Seitdem reise ich regelmäßig als Tourist für mehrere Monate nach Deutschland ein.

Meine Lebenspartnerin ist deutsche Staatsbürgerin. Wir leben in einer gefestigten Beziehung in Deutschland und haben den gemeinsamen Wunsch, eine Familie zu gründen. Im vergangenen Jahr mussten wir leider eine Fehlgeburt verkraften – ein sehr schmerzhaftes Erlebnis, das unseren Wunsch nach Stabilität und Sicherheit zusätzlich verstärkt hat.

Wir hatten in der Vergangenheit einen Antrag auf ein Visum zur Eheschließung gestellt. Dieser wurde zwar von der zuständigen Ausländerbehörde befürwortet, jedoch vom Auswärtigen Amt in Belgrad abgelehnt – unter anderem wegen einer Vorverurteilung in Deutschland (drei Jahre auf Bewährung). Im Nachhinein wurde mir klar, dass ein Antrag im Rahmen der Familienzusammenführung in unserem Fall sinnvoller gewesen wäre.

Wir erfüllen alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes gemeinsames Leben in Deutschland:

  • Der Lebensunterhalt ist gesichert
  • Eine passende Wohnung ist vorhanden
  • Alle geforderten Unterlagen liegen bei den zuständigen Behörden vor
  • Ich strebe den Abschluss meiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann an und habe alternativ mehrere direkte Jobmöglichkeiten
  • Zudem engagiere ich mich seit Jahren ehrenamtlich als Jugendtrainer

Ein besonderer Aspekt ist mein zivilgesellschaftliches Engagement: Bei einem Vorfall habe ich durch mutiges Eingreifen eine schwere Verletzung erlitten (über 80 Stiche mussten genäht werden). Für mich zeigt das, dass ich bereit bin, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und mich aktiv für andere einzusetzen.

Ich wende mich nun an euch mit der Frage:

Gibt es trotz meiner schweren Vorverurteilung eine realistische Chance auf ein Visum zur Familienzusammenführung?

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt Beispiele, in denen ein solcher Antrag trotz Vorstrafe genehmigt wurde?

Ich bin dankbar für jeden Hinweis, jede Erfahrung oder Empfehlung – egal ob rechtlich, persönlich oder organisatorisch.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

Beste Grüße

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Im Nachhinein wurde mir klar, dass ein Antrag im Rahmen der Familienzusammenführung in unserem Fall sinnvoller gewesen wäre.

Jain. Ein solcher Antrag setzt voraus, das eine Ehe oder Vaterschaft schon besteht. Denn einfach nur "Freundin" ist kein rechtlicher Status auf dem eine Familienzusammenführung begründet werden kann.

Vorstrafen sind zwar nicht gut, bei einer Familienzusammenführung gibt es aber kein Ermessen. Nur wenn Sie eine ernsthafte Sicherheitsgefahr darstellen, wäre das ein Grund für eine Ablehung.

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Ja natürlich war er das.

Es ist wichtig bei der Verständnis des Völkerrechts und des Rechts allgmein ist immer der "veil of ignorance" also das Vergessen der kongreten Beteiligten.

Das Völkerrecht erlaubt keine Präventivkriege.

Relevant ist aber, wann ein Angriff tatsächlich begonnen hat.

Nehmen wir z.B. balistische Raketen. Da beginnt der Angriff nicht erst mit der Verletzung von Hoheitsrechten, sondern schon mit den Start, wenn aufgrund der Flugbahn die zukünfitge Verletzung von Hoheitsrechten immanet ist.

Das Beschießen von balistischen Rakten ist also auch, wenn diese noch gar kein Hoheitsrecht verletzt haben, eine Verteidigungshandlung, wenn den die Raketen sonst das Hoheitsrecht verletzen würden. Niemand würde sagen, da muß man warten, bis die tatsächlich die Grenze überschritten haben.

Grenzwertig wird es, wenn es sich auf Seiten des potentiellen Gegners erstmal nur um einen Tuppenaufmarsch oder Bomber in der Nähe der Grenze handelt. Denn da ist ein Angriff noch nicht immanet.

Ganz klar keine Verteidigung ist es, wenn es darum geht, schon im Vorfeld möglicher zukünftiger Angriffe die militärischen Fähigkeiten eines Gegners zu bekämpfen. Denn wenn man das als Verteidigung ansieht, dann ist praktisch alles eine Verteidigung.

Das Problem mit den Völkerrecht ist aber das ist am Ende ein Grabstein auf dem steht "er hatte Vorfahrt".

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Ich denke eher nicht. Der Nutzen der Bombe ist auch sehr gering, da die Bombe schlicht zu schwer für ein Kampfflugzeug ist und die Bombe keinen miltiärischen Nutzen gegenüber mehreren kleineren Bomben hat.

Sehr viel relevanter wäre da die GBU57 MOP die von der B2 abgeworfen werden kann. Bei der GBU57 handelt es sich um einen bunkerbrechende Bombe. Da bei einem Angriff auf Bunker die Durschschlagsleistung der Bombe ganz entscheidend sind, läßt sich so eine Bombe nicht einfach durch mehrere kleinere Bomben ersetzen. Allerdings verfügt Israel nicht über B2 Bomber.

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Nein!

Ein Angriffskrieg hat unabhängig von der Motivation nichts mit Selbstverteidigung zu tun.

Mit Atomwaffen hätte er die Mittel dazu!

Israel ist nicht Mitglied des Atomwaffensperrvertrages und hat damit auch kein Recht sich auf diesen zu berufen.

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