Kein Waschmaschinen Anschluss, Mietminderung?
Ich bin zum 01.03 in meine Wohnung gezogen und konnte bis heute meine Waschmaschine nicht anschließen weil erst ein Fundament erbaut werden soll, da der Boden total schief verläuft. Termine wurden von April auf Mai verschoben und dann von Mai auf Juli. Jetzt meine Frage steht mir eine mietminderung zu und wenn ja wie hoch? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
3 Antworten
Ich kann deinen Frust total verstehen – mehrere Monate ohne Waschmaschine in der eigenen Wohnung ist echt hart, vor allem wenn dir zugesichert wurde, dass du sie bald anschließen kannst. Und wenn sich der Einbau immer weiter verschiebt, ist das mehr als nur „ärgerlich“ – das ist ein Mietmangel.
Grundsätzlich gilt:
Wenn du die Waschmaschine nicht nutzen kannst, obwohl die Wohnung das eigentlich ermöglichen sollte, hast du Anspruch auf Mietminderung (§ 536 BGB) – ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel bekannt war, also vermutlich ab Einzug.
Wie hoch?
Es gibt keine feste Tabelle, aber vergleichbare Fälle (z. B. kein Waschmaschinenanschluss, kein nutzbares Badgerät etc.) liegen oft bei 5–10 % Mietminderung – je nachdem, wie stark du im Alltag eingeschränkt bist. Dass es jetzt schon über drei Monate geht, ohne klare Lösung, spricht für eine realistische Minderung.
Wichtig:
- Du musst den Mangel schriftlich melden und auf eine Frist zur Beseitigung hinweisen (falls noch nicht geschehen).
- Dann kannst du die Miete ab dem nächsten Monat angemessen kürzen – rückwirkend geht es nur, wenn du die Minderung schon angekündigt hattest.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, hol dir Rat beim Mieterverein – die helfen auch, das genaue Schreiben aufzusetzen.
Dankeschön, ich habe es schon schriftlich verfasst und heute grad ebend auch plötzlich einen Anruf der Wohngesellschaft erhalten. Die haben nur gesagt dass mein Anliegen bearbeitet wird und ich in den nächsten Tagen nochmal Bescheid kriege. Bin gespannt. Wenn der Termin wirklich erst Mitte Juli ist und überhaupt stattfindet. Sind es 4,5 Monate die ich ohne Waschmaschine dort verbringe.
Das erste, was mir dazu einfällt: ist im Mietvertrag ein Waschmaschinenanschluss vereinbart? Wenn nein, dann sieht es mit einer Mietminderung eher schlecht aus
Zu wenig Info, bitte OP ergänzen. Kann mir vorstellen, dass du eigentl. keinerlei derartige Ansprüche hast, wenn du die Waschmaschine in der Waschküche aufstellen könntest bzw. eben Waschküchen-Nutzung vereinbart ist.
notting