AG hat mich bei der KV abgemeldet, trotzdem zur Arbeit erscheinen?
Laut Aufhebungsvertrag endet das Arbeitsverhältnis zum 31.5.25 (Insolvenz).
Meine Krankenkasse hat mir aber mitgeteilt, dass der AG / Insolvenzverwalter mich zum 25.5.25 abgemeldet hat. Nachfragen diesbezüglich blieben erfolglos.
Ergo hab ich mich schon mal (eigentlich zu spät) vor kurzem, zum 26.5 arbeitssuchend / arbeitslos gemeldet.
Die Kollegen meinten, dass der Chef mir weniger zahlen will - weil ich immer unter 100% geblieben bin (Mindestlohn bei 100% ansonsten gibt's mehr Euro bei mehr Leistung)..
Ich hab die Vermutung dass dies vlt bewusst gemacht wurde. Damit ich eine Woche für Lau auf Arbeit gehe - was zwar anfechtbar wäre - aber der Chef ist nicht der Klügste. Ein anderer Kollege hatte nämlich Probleme überhaupt Lohn zu bekommen, weil er anfangs krank war (wir hatten zuerst 2 Monate keinen Lohn bekommen, als das Verfahren gestartet wurde und dann rückwirkend das Geld erhalten nur der Kollege musste sich diesbezüglich extra kümmern..)
2 Antworten
Hallo,
grundlegend bist Du bei Deiner GKV auch nach Abmeldung immer noch einen Monat nachversichert.
Die Sache mit dem "Aufhebungsvertrag" gegenüber der Agentur für Arbeit könnte nun zwar für Dich Probleme bringen, aber muss es in diesem speziellen Fall nicht zwingend wegen der vermutlich auch anderweitig wahrscheinlich insolvenzbedingt nicht unbedingt abwendbaren (ordentlichen) Kündigung aus betriebsbedingten Gründen.
Verspätete Arbeit Suchend Meldung bringt Dir aber vermutlich mindestens eine Woche Sperre beim ALG I, wenn Du bereits vorab gesichert mit einer betriebsbedingten Kündigung binnen 3 Monaten in die Zukunft hättest rechnen können und müssen durch die Bekanntgabe der Insolvenz und ggf. noch nicht regulär ausreichendem Kündigungsschutz mangels Jahren in der Betriebszugehörigkeit oder vertraglicher Vereinbarungen.
Hi J4GDTIGER,
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