Arbeitszeitkürzung rechtens?
Hallo ihr Lieben,
Meine Chefin teilte mir gestern mit, das eine Kollegin zu Ende Juni gekündigt hat und das sie nun ab 10.6. Jeden Dienstag die Filiale (Bäckerei) geschlossen lassen. Zum Verständnis, ich arbeite Dienstags immer Vormittags und die besagte Kollegin hat den Nachmittag abgedeckt. Es wäre also gar nicht notwendig, den Tag komplett zu schließen, es würde reichen, den Nachmittag geschlossen zu halten.
Mir fallen dadurch 25 Arbeitsstunden im Monat weg, auf die ich angewiesen bin, da ich alleinerziehende Mama bin.
Darf Sie das so einfach? Muss Sie mir meine im Vertrag vereinbarten Stunden trotzdem zahlen und wie soll ich mich jetzt verhalten?
Ich danke euch schonmal im Vorraus für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Sandra
4 Antworten
Hi Sani1178,
wir haben zu deiner Frage aus dem Arbeitsrecht einige Beiträge in unserem Blog die dir weiterhelfen könnten: Hier geht`s zu unserem Blogbeitrag
Darüber hinaus kannst du dich auch bei einem unserer Anwälte & Rechtsexperten in einer kostenfreien Ersteinschätzung zu deinem Thema beraten lassen.
Du kannst in unserem Funnel das richtige Thema zu deinem Fall auswählen und kurz beschreiben, worum es dir geht. Dann wählst du einfach deine gewünschte Kontaktart und findest schnell & unkompliziert Hilfe:
Hier kannst du eine Ersteinschätzung erhalten
Wir freuen uns, wenn wir dir bei deinem Fall weiterhelfen können.
LG dein KLUGO-Team
Wurde dir doch schon einmal erklärt:
Wenn der Arbeitnehmer arbeiten will und kann, der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers aber nicht annehmen will oder kann, dann gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Dies regelt § 615 BGB. Ein Annahmeverzug ist beispielsweise gegeben, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung nicht mehr beschäftigt und sich nach Abschluss des Kündigungsschutzprozesses herausstellt, dass die Kündigung unwirksam ist. De facto hat das Arbeitsverhältnis dann die gesamte Zeit (unter Umständen viele Monate oder gar Jahre) weiter bestanden. Andere Beispiele für den Annahmeverzug sind die Suspendierung / Freistellung oder der Ausfall der Arbeit aus wirtschaftlichen Gründen, denn das Risiko „Arbeit zu haben“ trägt der Arbeitgeber (sogenanntes Betriebsrisiko). Die Folge vom Annahmeverzug ist, dass der Arbeitgeber das Gehalt nachzahlen muss.
https://www.kanzlei-flaemig.de/lexikon/arbeitsrecht-a/annahmeverzug/
Hi!
Wenn du möchtest, kannst du dich hierzu beim Bürgertelefon des BMAS erkundigen - die Durchwahl zum Thema Arbeitsrecht ist die 030 221 911 004.
Alles Gute für dich!
Dein Arbeitgeber muss sich auch an deinen Vertrag halten, du musst also deine Volle Stundenzahl kommen.
Sprich mal mit deinem AG, wie er sich das vorstellt.
Sag ihm dann, ob du mir dem Vorschlag einverstanden bist, oder du suchst dir auch einen neuen Job.