Kann der Arbeitgeber mir mein Anspruch auf religiöse Entfaltung entziehen?
Für das ganze Dezember außer am legalen Feiertagen muss ich in der IT anwesend sein. Ich habe eine komplette Urlaubssperre.
Ich bin Mitglied der christlichen Gemeinde und aktiv in der Kirche. Wir haben unsere Gottesdienste und soziale Aktivitäten in der Stadt und Kirche.
Ich darf an nichts teilnehmen kurz gesagt. Begründung war "Ich sei der einzige fachlich kompetente Arbeiter in der aktuellen Personallage" und die Firma muss dringend diesen Projekt abschließen.
Aber extra Zulagen oder eine Prämie im Dezember Lohn. Nichts... Kein Geld.
Noch ist die Sache am besprechen und ich werde in den Gesprächen nicht involviert. Das Management entscheidet und ich muss dumm sein und akzeptieren wie ein Sklave. Wenn andere frei machen dürfen will ich auch frei bekommen!!!
Kann ich mein Recht nach religiöser Entfaltung in Anspruch nehmen?
Wir haben ja die EU Charter der Grundrechte was mir das gewährt!!
- Artikel 10 - Religionsfreiheit
- Direktive 2000/78/EC - Employment equality
Kann ich zu EuGH nach Luxemburg gehen, falls mein Arbeitgeber mein Anspruch auf meine europäische Rechte weiterhin ablehnt?!
29 Stimmen
18 Antworten
Es geht ja offenbar nicht um Feiertagsarbeit, sondern um reguläre Arbeitszeiten.
Du reichst Urlaub ein un der wird aus betrieblichen Gründen abgelehnt.
Es gibt Anspruch auf Urlaub, aber keinen Anspruch auf Urlaub zu gewünschten Terminen. Sogar eine Klausel nach der Urlaub "zusammenhängend" genommen werden soll, also nicht für einzelne Tage.
Sonderurlaub gibt es bei Todedfälle, Hochzeit oder Geburt eines Kindes.
In die Kirche geht man Sonntags üblicherweise. Darum ist der Sonntag kein Arbeitstag.
Wenn du so etwas behauptest, dann linke mal einen -sicheren- Nachweis dazu.
Stimmt doch nicht- Red keinen verlogenen Quatsch.
Wow Du wirfst hier viel durcheinander. Anspruch auf Erholungsurlaub, Religionsfreiheit etc. pp.
Sortiere Dich daher erst einmal und dann formuliere die Frage noch einmal neu.
Kündige wenn es dir nicht gefällt.
Oder lies vorher deinen Arbeitsvertrag ob du irgendwas von religiöser Entfaltung steht...
Das Management entscheidet und ich muss dumm sein und akzeptieren wie ein Sklave. Wenn andere frei machen dürfen will ich auch frei bekommen!!!
Ach herrje... ist das dein erster Job? Denn ansonsten würdest du ja wissen, dass in vielen Unternehmen gerade in der Weihnachtszeit jede helfende Hand benötigt wird. In anderen Branchen dann das Gegenteil. Anstatt also froh zu sein einen Job zu haben und gebraucht zu werden, wird dann lieber rum genörgelt.
Und DU hast doch den Arbeitsvertrag unterschrieben. Hättest es ja nicht tun müssen, wenn dir die Rahmenbedingungen nicht gefallen.
Vielleicht wäre es doch eine Überlegung wert den Arbeitgeber zu wechseln. Wird nur schwierig werden einen Arbeitgeber zu finden, der deine ganzen religiösen Freiheits - Wünsche voran stellt.
Vielleicht eine Stelle in der Kirche, aber die Zahlen vermutlich nicht so gut....
Am Besten ins Kloster mit Schweigegelöbnis... da kann man dann rund um die Uhr beten. Und lehrt die Kirche nicht Demut und so ein Gedöns? Da treffen dann aber auch Welten aufeinander bei so einem Mitarbeiter.
Auf Deine religiösen Verpflichtungen muss Dein Arbeitgeber in keiner Weise Rücksicht nehmen, denn er hat Dich ja eingestellt, um im Betrieb vereinbarte Tätigkeiten auszuführen. Natürlich ist es Dein Recht, nach Vereinbarung Urlaub zu nehmen, wobei das aber eben immer im beiderseitigen Einvernehmen passieren muss. Wenn es betrieblich begründet ist, können selbstverständlich auch Urlaubssperren ausgesprochen werden, was aber nicht bedeutet, dass arbeitsrechtliche Vorschriften, die die Arbeitszeit betreffen, nicht beachtet werden müssen. Geleistete Überstunden müssen selbstverständlich korrekt abgerechnet werden und entweder ausbezahlt werden oder als Gutstunden zur Verfügung stehen.
Und mein europäischer Recht auf religiöse Entfaltung?!
Das kannst Du in Deiner Freizeit nach Belieben ausleben.
Nicht unfair sondern die Realität. Das Leben ist kein Wunschkonzert. Du solltest erwachsen werden.
Und keine Kompensation weil ich bleiben muss und der Kollege neben darf frei machen
Er muss dafür an einem anderen Tag länger bleiben.
Und mein europäischer Recht auf religiöse Entfaltung?!
Du kannst Dich auch an Sonn-und Feiertagen oder sonst in Deiner Freizeit entfalten!
Die Rechtssprechung ist so, dass betriebliche Belange in der Regel vorgehen. Religion ist Privatsache.
Und im europäischen Recht?
Aber alle Muslime kriegen frei ohne Begründung wenn sie zur Moschee gehen. Ich als Christ habe dasselbe Recht