Kann der Arbeitgeber mir mein Anspruch auf religiöse Entfaltung entziehen?

Dein Chef kann es dir verbieten und du musst dein Mund halten 90%
Dein Chef kann dir nichts verbieten. Geh zum Anwalt 10%

29 Stimmen

18 Antworten

Dein Chef kann es dir verbieten und du musst dein Mund halten

Es geht ja offenbar nicht um Feiertagsarbeit, sondern um reguläre Arbeitszeiten.

Du reichst Urlaub ein un der wird aus betrieblichen Gründen abgelehnt.

Es gibt Anspruch auf Urlaub, aber keinen Anspruch auf Urlaub zu gewünschten Terminen. Sogar eine Klausel nach der Urlaub "zusammenhängend" genommen werden soll, also nicht für einzelne Tage.

Sonderurlaub gibt es bei Todedfälle, Hochzeit oder Geburt eines Kindes.

In die Kirche geht man Sonntags üblicherweise. Darum ist der Sonntag kein Arbeitstag.


Wow Du wirfst hier viel durcheinander. Anspruch auf Erholungsurlaub, Religionsfreiheit etc. pp.

Sortiere Dich daher erst einmal und dann formuliere die Frage noch einmal neu.

Dein Chef kann es dir verbieten und du musst dein Mund halten

Kündige wenn es dir nicht gefällt.

Oder lies vorher deinen Arbeitsvertrag ob du irgendwas von religiöser Entfaltung steht...

Das Management entscheidet und ich muss dumm sein und akzeptieren wie ein Sklave. Wenn andere frei machen dürfen will ich auch frei bekommen!!!

Ach herrje... ist das dein erster Job? Denn ansonsten würdest du ja wissen, dass in vielen Unternehmen gerade in der Weihnachtszeit jede helfende Hand benötigt wird. In anderen Branchen dann das Gegenteil. Anstatt also froh zu sein einen Job zu haben und gebraucht zu werden, wird dann lieber rum genörgelt.

Und DU hast doch den Arbeitsvertrag unterschrieben. Hättest es ja nicht tun müssen, wenn dir die Rahmenbedingungen nicht gefallen.

Vielleicht wäre es doch eine Überlegung wert den Arbeitgeber zu wechseln. Wird nur schwierig werden einen Arbeitgeber zu finden, der deine ganzen religiösen Freiheits - Wünsche voran stellt.


maexchen1999  13.11.2024, 22:46

Vielleicht eine Stelle in der Kirche, aber die Zahlen vermutlich nicht so gut....

Kessie1  13.11.2024, 22:48
@maexchen1999

Am Besten ins Kloster mit Schweigegelöbnis... da kann man dann rund um die Uhr beten. Und lehrt die Kirche nicht Demut und so ein Gedöns? Da treffen dann aber auch Welten aufeinander bei so einem Mitarbeiter.

Auf Deine religiösen Verpflichtungen muss Dein Arbeitgeber in keiner Weise Rücksicht nehmen, denn er hat Dich ja eingestellt, um im Betrieb vereinbarte Tätigkeiten auszuführen. Natürlich ist es Dein Recht, nach Vereinbarung Urlaub zu nehmen, wobei das aber eben immer im beiderseitigen Einvernehmen passieren muss. Wenn es betrieblich begründet ist, können selbstverständlich auch Urlaubssperren ausgesprochen werden, was aber nicht bedeutet, dass arbeitsrechtliche Vorschriften, die die Arbeitszeit betreffen, nicht beachtet werden müssen. Geleistete Überstunden müssen selbstverständlich korrekt abgerechnet werden und entweder ausbezahlt werden oder als Gutstunden zur Verfügung stehen.


Inkognito-Nutzer   13.11.2024, 22:38

Und mein europäischer Recht auf religiöse Entfaltung?!

Inkognito-Nutzer   13.11.2024, 22:56
@maexchen1999

Und keine Kompensation weil ich bleiben muss und der Kollege neben darf frei machen

Waldi2007  10.01.2025, 12:44
@Inkognito-Beitragsersteller
Und mein europäischer Recht auf religiöse Entfaltung?!

Du kannst Dich auch an Sonn-und Feiertagen oder sonst in Deiner Freizeit entfalten!

Dein Chef kann es dir verbieten und du musst dein Mund halten

Die Rechtssprechung ist so, dass betriebliche Belange in der Regel vorgehen. Religion ist Privatsache.