Ist es rechtens, wenn meine App die freien Wochenenden nicht berücksichtigt und dadurch Minusstunden anzeigt, obwohl ich Vertrauensarbeitszeit habe?
Hallo zusammen,
ich nutze eine App zur Zeiterfassung, die jedoch nur für mich selbst ist – mein Arbeitgeber kontrolliert die Stunden nicht, weil ich Vertrauensarbeitszeit habe. In meinem Arbeitsvertrag habe ich aber den Anspruch auf ein freies Wochenende pro Monat. Die App erkennt diese freien Wochenenden jedoch nicht automatisch und zählt sie als normale Arbeitstage. Wenn ich an diesen Wochenenden arbeite, zeigt sie dadurch keine Plusstunden an, und wenn ich die Wochenenden manuell als „frei“ eintrage, wandelt sich mein Zeitkonto von -17 Minusstunden auf +27 Überstunden.
Meine Frage ist daher: Ist es überhaupt rechtens, dass die App die vertraglich festgelegten freien Wochenenden nicht erkennt und mir dadurch Minusstunden anzeigt? Müssten solche Stunden eigentlich als Plusstunden zählen, wenn ich an diesen Wochenenden tatsächlich arbeite? Die App ist nicht vom Arbeitgeber, der stellt nichts zur Verfügung. Man kann machen, wie man will, es wird nichts überwacht.
Danke für eure Einschätzungen und Ratschläge!
2 Antworten
Wenn ich dich recht verstehe nutzt du Freiwillig und ohne jegliche Konsequenz eine App die:
- Entweder das Konzept von "manchmal ist das ein Arbeitstag, manchmal nicht" nicht kann und z.b. nur mit wöchentlich gleichen Arbeitstagen klar kommt
- Oder die das durchaus kann aber bei der du nicht weist wie.
Wen willst du da verklagen und wofür und was soll daran illegal oder nicht rechtens sein das eine App ggf nicht deinen Ansprüchen entspricht`? ODer haben die damit beworben und du willst dein Geld für den App Kauf zurück?
Ein Problem wäre doch nur wenn durch falsche Zeitabrechnung des AG ein NAchteil für dich entsteht aber du sagst ja selbst, es gibt keine Zeitabrechnung des AG.
Siehe oben.
Wenn die App damit geworben hat das die das kann und die das nicht kann dann kannt du ggf deinen Kaufpreis zurück bekommen.
Wenn die App nicht damit beworben hat das sie mit unterschiedlichen Wochen klar kommt darfst du enttäuscht sein das sie nicht deinen Anforderungen entspricht.
Problematisch wäre es wenn es eine vom AG zu diesem Zwecke bereitgestellte Softwäre der Arbeitszeiterfassung wäre die hier falsch arbeitet die verpflichtend zu nutzen ist. Soweit ich dich verstehe ist das aber doch garnicht die Situation.
Wenn das mit der App nicht klappt dann führ doch ein Excel sheet oder nutz eine andere App. Oder rede mit dem AG ob die nicht eine App oder sonst was bereitstellen können für Arbeitszeiterfassung zum Überstundennachweis.
Du verstehst es nicht ganz oder? Es geht nicht darum, ob die App das kann oder nicht? Man kann sie ja aus tricksen und die ist auch kostenlos.
Du verstehst es nicht ganz oder? Es geht nicht darum, ob die App das kann oder nicht? Man kann sie ja aus tricksen und die ist auch kostenlos.
Wenn die App egal ist dann reite nicht auf der App rum. Aktuell ließt sich deine Frage als "darf ich zu inkompetent für die Arbeitszeiterfassung sein" und ich habe in deinem interesse angenommen das du das nicht so gemeint hast sondern es dir tatsächlich um die App geht auf der du rum reitest. Wenn du dem wiedersprechen willst?
Wie bereits mehrfach hingewiesen finde entweder eine alternative mit der du klar kommst oder rede mit dem AG über eine allg Gültige und funktionerende Lösung.
Ein Computerprogramm macht in der Regel genau das was es machen soll.
Der Fehler liegt meist beim Bediener.
Wenn du die App nicht richtig konfigurierst dann zeigt sie auch falsch an.
Und wegen rechtens?! Willst du eine App verklagen ;-)
Ich habe alle Einstellungen durchgeschaut, das gibt es dort nicht. Ein regelmäßiges freies Wochenende kann man nicht eintragen.
Ich meine mit rechtens, ob ich wirklich Ü-Stunden dadurch habe.
Nein, ganz sicher nicht.
Und wenn es wirklich nicht einzustellen geht dann benutzt du ein für dich untaugliches Programm.
Ich meinte, ob es rechtens ist, dass die freien Wochenenden, die mir zustehen, nicht als "Minusstunden" angerechnet werden. Da die App ja von einer monatlich höheren Arbeitszeit von 13 Stunden ausgeht.