Job gekündigt für zugesagte neue Stelle und im letzten Moment vom neuen AG abgesagt. Was nun?

5 Antworten

Hallo Du,

deine Situation tut mir unsagbar leid, du hast mein volles Mitgefühl.

Wenn du schriftliche Nachweise hast, dass man dir zusagte, würde ich diese Nachweise von einem Fachanwalt prüfen lassen.

Zusätzlich würde ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und einer Sperre widersprechen, da du im Glauben einer verbindlichen Zusage deinen alten Job gekündigt hast. Somit das "selber Schuld" ignorieren und deine Mittel ausschöpfen. Solltest du bereits einen Fachanwalt kontaktiert haben, kann dieser dir beim Widerspruch helfen. Es gibt auch Sozialverbände wie VdK oder SoVD die dir dabei behilflich sein können.

Ansonsten (wenn das für dich eine Option darstellt) den vorherigen Arbeitgeber kontaktieren und nach einer Rückkehrmöglichkeit fragen. In manchen Fällen ist das möglich, v. a. wenn du im Guten gegangen bist.

Ich drücke dir fest die Daumen, dass du schnell einen Job findest und/oder die Sperrzeit aufgehoben wird.

beste Grüße 🙋‍♀️ +😺 +😺

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – seit über einem Jahr hier - Community Expertin

Hi TNTsave82,

Klar, ein unterschriebener neuer Arbeitsvertrag ist immer wichtig und sollte Voraussetzung sein, den alten zu kündigen. Für deinen Fall ist jedoch jeder schriftliche Austausch den du mit dieser Firma, den Mitarbeitern und dem Geschäftsführer hattest, hilfreich um einen Versuch zu starten, deinen mündlich versprochenen Arbeitsvertrag anzufechten.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn nicht, auch nicht schlimm.

Du kannst dich in unserem deutschlandweiten Netzwerk aus Rechtsexperten & Anwälten in einer kurzen Ersteinschätzung zu deinem Fall kostenfrei im Arbeitsrecht beraten lassen und Hilfe holen wie du jetzt am besten vorgehst.

Wähle dazu "Arbeitsvertrag anfechten" in unserem Funnel aus und beschreibe kurz, worum es dir geht. Dann wählst du einfach deine gewünschte Kontaktart und findest schnell & unkompliziert Hilfe:

Hier geht`s zu unserem Funnel

Wir wünschen dir alles Gute und würden uns freuen, wenn wir dir weiterhelfen können.

LG

Dein KLUGO-Team

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, Du hast das gemacht, was man NIEMALS tun sollte. Die alte Arbeitsstelle gekündigt, obwohl Du noch keinen neuen Arbeitsvertrag hattest. Da darfst Du wirklich nicht auf warme Worte eines Arbeitgebers vertrauen.

Ich rate Dir jetzt, eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Kostet um die 200 Euro.

vom Arbeitsamt bzw Job Center wurde mir nur mitgeteilt, dass ich quasi selber schuld sei, man kündigt nicht ohne einen neuen Vertrag...

Und da haben die vollkommen Recht! Nun kannst Du Dich über jede Menge Freizeit und zusätzlich noch über 12 Wochen Sperre beim ALG "freuen".

Laß Dir dies eine Lehre sein und mach sowas nie wieder!

Ich habe meine bisher zwei Kündigungen erst dann abgegeben, als der jeweilige neue Arbeitsvertrag unter Dach und Fach war!


Stellwerk  27.05.2025, 13:12

Der Punkt ist halt, dass ein Vertrag nicht unbedingt schriftlich ausgearbeitet vorliegen muss, um als Vertrag wirksam zu sein. "vollkommen Recht" ist nicht ganz richtig.

Waldi2007  27.05.2025, 13:14
@Stellwerk

Dem stimme ich nur teilweise zu. Denn das rechtsgültige Zustandekommen eines Vertrags muß man im Streitfall ja auch belegen können - was bei mündlich Augehandeltem schwierig sein dürfte.

Stellwerk  27.05.2025, 13:18
@Waldi2007

Das ist absolut korrekt. Deswegen sind natürlich schriftliche Verträge immer abzuwarten, das ist einfach sicherer. Aber es fehlt nicht automatisch ein Vertrag, nur weil er mündlich abgeschlossen wurde.

Waldi2007  27.05.2025, 13:19
@Stellwerk

Das streite ich natürlich nicht ab. Nur mit der Beweisbarkeit von mündlichen Verträgen ist da halt so eine Sache...

", dass ich quasi selber schuld sei, man kündigt nicht ohne einen neuen Vertrag..."

Ja, das stimmt. Aber: auch eine mündliche Zusage kann bereits einen Vertrag darstellen. Auch die Antwort auf die Arbeitskleidungsfrage kann ausgelegt werden als nachweislicher Vertrag.

Wenn Du nachweisen kannst, dass Du eine Zusage für den neuen Job zu einem bestimmten Startdatum hast, dann ist die neue Firma u.U. schadensersatzpflichtig:

https://arbeits-abc.de/zurueckgezogenes-stellenangebot-erst-die-jobzusage-dann-der-rueckzieher/


TNTsave82 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 13:14

Hab ich alles, hat mir mehrmals über Whatsapp geschrieben. Dort ist auch die Nachricht, dass er das völlig versteht, dass ich meine Kündigungsfrist einhalten möchte, ersichtlich. Ebenso, dass er mir den Vertragper e Mail zu kommen lässt. Zusätzlich wurde ich schon ins interne Firmennetzwerk eingestellt. Alles da

Stellwerk  27.05.2025, 13:17
@TNTsave82

Dann würde ich mich mal ans Arbeitsgericht wenden, das ist kostenlos. Und ich könnte mir vorstellen, dass die Sperrfrist durch die ARGE auch nicht korrekt ist. Ich denke, rechtliche Beratung ist da auf jeden Fall sinnvoll.

Und auch wenn es doof ist - aber frag mal bei deiner alten Firma nach, ob eine Rückkehr möglich ist. Mehr als nein sagen können sie nicht.

TNTsave82 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 13:22
@Stellwerk

Meine alte Fa hat schon neu besetzt , hab die neue Kollegin noch selber eingearbeitet