Mein Freund macht ki Videos von mir und meiner Familie wie kann ich rechtlich dagegen vorgehen?

7 Antworten

Hi Schwarzerman738,

wie schon bereits geantwortet, versuch zunächst über ein direktes Gespräch darum zu bitten es zu unterlassen. Wenn du hier im direkten Gespräch nicht weiterkommst, kannst du dich auch bei einem unserer Rechtsexperten für Datenschutz kurz und kostenlos anwaltlich beraten lassen:

Hier geht`s zur Anfrage

Im Funnel wählst du einfach "Datenschutz & DSGVO" aus, beschreibst kurz deinen Fall und wählst deine gewünschte Kontaktart aus. Dann bekommst du schnell eine Einschätzung zu deiner Situation.

Wir freuen uns, wenn wir dir weiterhelfen können.

LG

Dein KLUGO-Team

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist mal was was ich noch nie gehört habe. Dafür müsste es wahrscheinlich ein neues Gesetz geben.

Bevor du gleich, wie hier ziemlich einhellig empfohlen, ein Sondereinsatzkommando, Anwälte und Richter bemühst: hast du denn schonmal ein ernstes Wort mit ihm gesprochen?
Und wenn das net fruchtet, sag es deinen Eltern. Dann können die mal mit seinen Eltern Kontakt aufnehmen.

Ich würde immer erstmal das Gespräch suchen, die meisten Dinge lassen sich auch ohne Polizei und Gerichte regeln, einfach so, von Mensch zu Mensch 😉

LG Moritz


19Bernburg97  28.05.2025, 13:59

Stimmt natürlich aber meistens fruchtet dass wenig bis kaum, aber einen Versuch ist es natürlich wert da hast du recht.

Moritz15cz  28.05.2025, 20:28
@19Bernburg97

Der Junge ist MINDERjährig! Man kann ihn natürlich auch gleich ins Arbeitslager stecken 😵‍💫

Anzeige bei der Polizei. Und vom Anwalt eine strafbewehrte Unterlassung fertigen lassen. Bei Zuwiderhandlung kann es richtig teuer für ihn werden.

M / 19

Woher ich das weiß:Recherche

Schwarzerman738 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 12:51

Und wie soll ich es beweisen das er es war?

19Bernburg97  28.05.2025, 13:18
@Schwarzerman738

Ja das ist halt das Problem. Ohne Beweise wirst du da nichts machen können. Evtl. über die IP Adresse . Aber wird sehr schwierig. Polizei ermittelt nur bei hinreichendem Tatverdacht.

ruhrgur  28.05.2025, 13:44
@Schwarzerman738

Irgendwoher wirst du doch sicherlich wissen, dass es besagte Person war – woher rührt sonst die eingängige Aussage aus deiner Frage?

Kommt drauf an was für Fotos er macht.

Aufjedenfall kannst du ihn für verletzung der Rechte am eigenen Bild anzeigen.

Sonst kannst du auch bei der Polizeiwache (nicht Notfruf) anrufen und fragen was sie dir empfehlen würden.


ruhrgur  28.05.2025, 13:46
Aufjedenfall kannst du ihn für verletzung der Rechte am eigenen Bild anzeigen

Der FS ist minderjährig, ein Verstoß gegen das KUG ist ein Antragsdelikt. Entsprechend ist eine Strafanzeige nicht ausreichend, die gesetzlichen Vertreter des FS müssen Strafantrag stellen.

Sonst kannst du auch bei der Polizeiwache (nicht Notfruf) anrufen

Die Polizei erteilt keine Rechtsberatung.