ist dieses Erbe ein Skandal?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

anderes und zwar... 92%
die Tochter sollte das Erbe annehmen, dann mit dem Bruder reden 8%
die Tochter sollte das Erbe ablehnen, weil 0%

10 Antworten

anderes und zwar...

Nein, ein Skandal ist so etwas nicht.

Und es sind auch nicht alle Sachen klar.

Wenn die Tochter im Grundbuch steht, denn wurde ihr das haus schon überschrieben, also geschenkt, aber es kann sein, dass der Vater noch den Nießbrauch hat. Daher das Gefühl, dass es ihr noch nicht "gehört".

Die Mutter erbt nur alleine, wenn es ein Testament gibt. Es kann sein, dass sie ein gemeinsames Testament gemacht haben, in dem steht, dass bei Tod des Vater, die Mutter alles erbt und anschließend als Nacherbe die Tochter. Dann kann die Mutter das Testament nicht mehr ändern. Aber sie kann den Sohn Geld geben, dass am Ende kein Barvermögen mehr da ist.

Der Tochter gehört das Haus ja schon und der Nießbrauch wäre auch nach dem Tod zuende. Das ist also nicht in Gefahr, an den Sohn zu gehen.

Was die Tochter macht, ist ihre Sache. Ich persönlich würde das Erbe so annehmen und mich mit meinem Bruder einigen, wenn er ein vernünftiger Kerl ist und nur mit dem Vater streitet, weil sie nicht auf einer Wellenlänge liegen. Es kann ja auch am Vater liegen, dass der Sohn nicht mit den Vater zurechtkommt. So toll/vernünftig scheint der ja auch nicht zu sein.

Tannennadel55 
Fragesteller
 11.09.2023, 09:18

Die Mutter erbt nur alleine, wenn es ein Testament gibt. Es kann sein, dass sie ein gemeinsames Testament gemacht haben, in dem steht, dass bei Tod des Vater, die Mutter alles erbt und anschließend als Nacherbe die Tochter. Dann kann die Mutter das Testament nicht mehr ändern. Aber sie kann den Sohn Geld geben, dass am Ende kein Barvermögen mehr da ist.

genauso ist es verfasst worden, die Frau bzw Mutter erbt zunächst alles. Sie ist jedoch eher für den Sohn und die Tochter mehr dem Vater zugetan. Zudem kann die Mutter ihre Bankgeschäfte niemals allein regeln, wenn der Mann versterben sollte. Daher ist es schon etwas schwierig, wenn die Mutter eher gegen die Tochter ist.

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anderes und zwar...
Wenn jedoch Herr X zuerst verstirbt, erbt zunächst die Ehefrau alles.

Dies widerspricht sich mit dem Szenario, dass Herr X ein Testament zugunsten der Tochter gemacht hat. Das passt einfach alles nicht zusammen.

Wenn Herr X ein Testament gemacht hat, dann kann die Tochter alles bekommen außer die Pflichtanteile für Ehefrau und Sohn.

Herr X sollte dies natürlich mit seiner Frau besprechen und wenn er sie liebt, ihr zum Beispiel das lebenslange Wohnrecht im Haus einräumen, auch wenn die Tochter im Grundbuch steht.

So oder so müsste Herr X auch bedenken, dass die Tochter auch in der Lage sein muss, die Pflichtanteile aus dem Barvermögen nach dem Erbe auszuzahlen, damit sie das Haus nicht verkaufen muss.

Einen Skandal kann ich nirgends erkennen. Herr X darf sein Erbe so regeln, wie er möchte, natürlich im gesetzlichen Rahmen.

Wenn der Sohn wirklich so entzweit ist mit dem Vater, hat er mit dem Pflichtanteil ja immer noch ein gehöriges Erbe.

anderes und zwar...

Alsooo, zunächst einmal: Wenn Hr. X stirbt und wir von einer normalen Güterteilung ausgehen, dann vererbt Hr. X an alle direkten Verwandten und die Ehefrau. Damit hat Frau X bereits die Hälfte von allem, die andere Hälfte geht durch drei – beim Haus und beim Geld.

Es ist also vollkommen irrelevant, ob Frau X oder Herr X zuerst sterben, dass Ich-will-Dir-nichts-hinterlassen-Problem tritt sofort auf.

Weiter gehe ich mal davon aus, dass es einen Testamentsvollstrecker gibt, also bspw. einen Anwalt, der den letzten Willen verliest und die Güterzuschreibungen vornimmt. Erst dann wird es relevant, ob ein Erbe angenommen wird oder nicht, vorher ist das alles "heiße Luft".

Wenn die Tochter gleichrangig im Grundbuch steht, dann vermute ich, dass das Grundstück tatsächlich an sie fällt, sobald der alternative Eigner entfällt. Aber da bin ich mir nicht sicher, es könnte auch hier beim Erben zur Teilung an alle Hinterbliebenen (w. o.) kommen. Insofern der Eintrag schon "dauerhaft" ist (also älter als zehn Jahre) und nicht nachträglich als Schenkung auf das Erbe (und bei der Steuer!!!) berücksichtig werden müsste.

Alles, was wir hieraus lesen ist: Es ist gar nicht so einfach, gemein zu seinen Nachkommen zu sein.

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Als Tochter würde ich dem Vater widerspiegeln, dass er, wenn sein Sohn zum "Verlierer" in dieser Erbsache wird, er der Vater eines "Verlierers" ist. Zum avisierten Erbe würde ich mich gar nicht äußern, das wird geklärt, wenn es so weit ist. Nur: Dem Vater würde ich auch keinerlei "Vollstreckung" zusagen, eher ein unverbindliches "das machen wir dann schon". Soll ich auch noch durch meinem Vater zum "Henker" werden?

Streit, keine Ahnung was es ist, aber diese Missgunst des Vaters ggü. dem Sohn scheint mir nur schwer damit begründet werden zu können.

Als Vater würde ich eher so etwas wie eine Treuhandschaft aufbauen, wenn ich befürchten müsste, dass mein Sohn am ersten Tag seines Erbes alles "verprassen" würde. Ganz im Sinne, dass es mein Sohn ist und ich für meine Kinder vorgesorgt wissen möchte.

Tannennadel55 
Fragesteller
 05.09.2023, 13:55

ich sehe es auch so, dass der Vater Herr X zu feige ist, dies alles mit seiner Familie zu Lebzeiten zu klären, die Tochter soll der Henker werden, sie soll seinen Hass gegen den Sohn vollenden? Er könnte der Tochter auch jetzt was geben, wenn es ihm darum ginge oder

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MacMadB  05.09.2023, 13:57
@Tannennadel55

"feige", weiß ich nicht, das ist schon wieder eine zu simple Beurteilung. Wer weiß, was sich da alles fest gefressen hat. Und: Die Probleme anderer kann ich immer meisterhaft lösen, um anschließend an meinen eigenen zu scheitern. Mit solchen Zuschreibungen wäre ich daher sehr vorsichtig.

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Tannennadel55 
Fragesteller
 05.09.2023, 13:58
@MacMadB

ja ich meine nur wenn er wirklich der Tochter was Gutes tun will, dann könnte er das auch jetzt zu Lebzeiten...sie erbt viel Ärger...

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anderes und zwar...

Die Ehefrau erbt keineswegs alles, das ist ein weit verbreiteter Irrtum, die behält, was ihr gehört, behält auch die Dinge des gemeinsamen Hausrates (der fällt insoweit nicht in das zu verteilende Erbe) und ansonsten erbt die die Hälfte, soweit nicht durch Testament anders geregelt ist.

Wenn die Tochter bereits im Grundbuch steht, hat aber die Eigentumsübertragung wohl schon stattgefunden, das wird zwar unter Umständen (eine Zeitfrage) beim Erbe noch angerechnet, mehr aber auch nicht.

anderes und zwar...
Mit dem Sohn hat er oft Streit, so dass er beschlossen hat, seiner Tochter Haus, Grundstück nebenan und sein gesamtes Barvermögen nach seinem Tode zu vererben (Testament ist gemacht, er hat die Tochter auch ins Grundbuch eintragen lass

Dass das Haus nicht als Erbe zählt klappt nur, wenn genügend Zeit zwischen Schenkung und Todesfall lieg.

dazu bekommt er ja auch noch 25% seines Pflichtanteils

Wenn jedoch Herr X zuerst verstirbt, erbt zunächst die Ehefrau alles...was soll die Tochter denn dagegen unternehmen, wenn die Mutter dem Sohn dann doch noch was vererben will oder sie heimlich dem Sohn Geld gibt?

gar nichts. Wenn die Ehefrau alles erbt dann gehört ihr das Geld. und mit ihrem eigenen Geld kann sie machen was sie will. also jedem schenken oder vererben. Wie weit sie die Wünsche ihres verstorbenen Ehemanns respektiert ist ihre Sache.

...ist dies für die Tochter nicht ein unwürdiges Erbe, was sie lieber ablehnen sollte?

kommt auf der Verhältnis zum Bruder an. Sie kann ja nichts dafür wenn ihr Vater das erbe so bestimmt. Es liegt an ihr ob sie dem Bruder einen Teil von ihrem Erbe abgibt oder nicht. Ob ich das tun würde , würde ich dann spontan entscheiden.

z.b. brauche ich das Geld dringend? oder braucht er es dringend?

um wie viel Geld geht es da?

wie stehe ich zu diesem Zeitpunkt zu meinem Bruder? Gibt es eh schon Zoff dann wäre es etwas anderes als wenn wir eine Herz und eine Seele sind.

Tannennadel55 
Fragesteller
 05.09.2023, 13:51

der Vater hat der Tochter das Haus ja nicht geschenkt, sie steht nur im Grundbuch...es ist sozusagen so gemeint, dass sie es später erben soll wenn beide Elternteile verstorben sind und es soll angeblich so verhindert werden, dass die Mutter das Haus dem Sohn gibt oder den Enkeln, der Herr X hat wohl Angst, dass der Sohn die MUtter manipuliert und dass die Tochter dann leer ausgeht, ich verstehe es nicht!

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dancefloor55  05.09.2023, 13:58
@Tannennadel55
der Vater hat der Tochter das Haus ja nicht geschenkt, sie steht nur im Grundbuch

doch hat er - sie steht ja im Grundbuch drinnen und somit gehört ihr anteilmäßig auch das Haus ohne dass sie etwas bezahlt dafür hat. Ein Geschenk ist ja dass dann etwas mir gehört, für das ich nie etwas bezahlt habe . ist bei z.b. Geburtstagsgeschenken nicht anders. Person A kauft eine Flasche Wein = die Flasche Wein st ihr Eigentum. Person A schenkt Person B die Flasche wein . Ab dem Zeipunkt gehört die Flasche Wein dann Person B.
Genau das selbe passiert bei einem Haus - nur dass das halt etwas komplizierter wird. Wenn sie aber im Grundbuch drinnen steht ist sie auch der Eigentümer.

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hilflos99  07.09.2023, 08:41
@Tannennadel55

im Grundbuch stehen Eigentümer und sonst niemand. schon gar nicht was jemand machen soll

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