Mitbesitzer Pferd?

3 Antworten

das pferd gehört dann zur erbmasse.

je nachdem, wie dein vater sein testament verfasst hat und wie er seine vermögenswerte aufgeteilt hat, könnte es sein, dass du seine hälfte des pferdes erbst.

gibt es kein testament, gilt das gesetz und jeder erbt soundsoviel vom ganzen. die erben müssen sich dann untereinander einigen, wer was bekommt.

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übrigens: dir gehört nicht das halbe pferd, sondern die hälfte des pferdes. das ist ein ganz gewaltiger unterschied.

wenn jemand zum beispiel ein paar schuhe an zwei personen vererbt, gehört nicht jeder person ein schuh, sondern jedem die hälfte eines paares schuhe.

die teilung dieses erbes würde seinen wert enorm vermindern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!

Das ist genau wie bei allen anderen Werten Deines Vaters, kommt auf sein Testament bzw. den Güterstand an.
Also, das halbe Pferd würde entsprechend "vererbt" ... Du würdest danach evtl. einen größeren Anteil (= Pflichtteil aus dem Erbe) oder er vermacht Dir seinen Anteil in seinem Testament.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das halbe Pferd ist dann Teil des Nachlasses. Die Hälfte des Nachlasses erbt deine Mutter. Ihr gehört dann also ein Viertel des Pferdes.
Das verbleibende Viertel erbst du zusammen mit Geschwistern (falls du welche hast). Wenn du keine Geschwister hast (auch keine Halbgeschwister) gehören dir also nach dem Tod deines Vaters insgesamt Dreiviertel des Pferdes.

Wie das dann rechtlich bei Besitzergemeinschaften aussieht kann ich dir aber leider nicht sagen. Theoretisch müsste man dann die Kosten gemäß der Anteile tragen. Grundsätzliche Entscheidungen trifft der mit der Mehrheit.

Woher ich das weiß:Hobby – Reiterin seit ca.30Jahren