Testament Pflichteil?

6 Antworten

Das ist okay - dem geschiedenen Ehepartner steht nichts zu, dem Nicht-Ehegatten auch nicht, und den Eltern oder Enkeln nur wenn keine Kinder (also du) mehr leben. Deine Mutter kann sich das Testament also eigentlich sparen.

Ehepartner haben Pflichtteile, Lebensgefährten haben keine Pflichtteile.

Ihre Mutter hätte nur einen Pflichtteil, wenn sie eben KEINE Kinder hätte.

Also nur der Ehepartner, wenn sie keinen hat, hast nur du einen Pflichtteil.

adelaide196970  20.08.2022, 15:00

versteht kein Mensch

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Coronaheld  20.08.2022, 15:01
@adelaide196970

Deshalb rede ich auch nicht gerne mit euch. Ihr seid alle so unterentwickelt und versteht nichts, wenn man es nicht haarklein erklärt.

Aber ich hab die Erfahrung gemacht, dass gute Akademiker, also nicht gerade Sozialpädagogen, mich auf Anhieb verstehen.

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Wenn sie nicht mit ihm verheiratet ist, hat er keine Ansprüche und ihre Eltern auch nicht mehr, da es dich gibt.

Du bist ihr Alleinerbe- wenn du keine weiteren Geschwister hast- mit und ohne Testament. Wobei ein Testament dir die Kosten für einen Erbschein ersparen kann.

Engetragene Lebenspartnerschaft bezieht sich auf gleichgeschlechtliche Beziehungen, wobei auch die jetzt heiraten können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
sergius  20.08.2022, 18:53

Sassenacht hat wie immer zutreffend geantwortet. Dennoch eine kleine Einschränkung: Insbesondere Banken verzichten auf einen Erbschein nur dann, wenn das Testament, das eine bestimmte Erbfolge festlegt, notariell beurkndet worden ist. Eigenhämdige Testamente sind zwar wirksam, wenn sie formal und inhaltlich richtig abgefasst sind, ersetzen aber nach dem Erbfall nicht den Nachweis der Erbfolge durch den Erbschein (des Nachlassgerichts), der inder Regel auch problemlos erteilt wird, wenn sich aus dem Testament die Erbfolge klar ergibt und ihr keine Person widerspricht, die behaupten und beweisen kann, dass die Erbfolge eine andere sei.

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Eingetragene Lebenspartnerschaft war ja nur bei gleichgeschlechtlichen Partnern möglich, als es die Offizielle Heirat noch nicht gab. Das wùrdest du wohl wissen, oder?

Daher sind sie wohl eher nicht verheiratet und der Lebenspartner hat somit keinen Pflichtteil. Der ehemalige Partner auch nicht mehr. Die Eltern haben nur einen Pflichtteil, wenn es keine Erben in gerader Linie nach unten gibt, also keine Kinder, Enkel etc.

In deinem Fall hat also niemand einen Pflichtteilsanspruch.

Der Pflichtteil ist immer die hälfte des gesetzlichen Anspruchs, dieser muss aber erst eingefordert, bzw. eingeklagt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

der Rest der Familie würde nur etwas bekommen, wenn du recht zeitnah ebenfalls stirbst.
deine Mutter mag geschieden sein, nur ist dein Vater dein gesetzlicher Erbe UND pflichtteilsberechtigt, solange du -noch- keine eigenen Kinder hast. hier wärst du gefragt, indem du ein eigenes Testament baust und vorsorgst.

eigene Kinder und Kindeskinder kegeln alle anderen Verwandten sofort aus der gesetzlichen Erbfolge; deren Pflichtteil geht ebenfalls vor !