Testament Pflichteil?
Hallo liebe Community
erst letztens kam meine mutter mit etwas sehr unangenehmen zu mir undzwar ihrem Testament unangenehm da ich nichtmal dran denken will wie die welt ohne sie ist und sie gerade mal 50 ist aber sie meinte lieber mal vorbereitet sein weil sie nicht will das ihr hart erarbeitetes Erbe an jemand anderen geht.Also sollte ich mir ihr Testament mal durchlesen in ihm stand das ich Alleinerbe ihrer Sachen werde.Nach kurzer Recherche stoß ich auf etwas das sich den Pflichtanteil des Testament nennt welches besagt das der Ehepartner btw gesetzlicher Lebenspartner und die Eltern einen Pflichtanteil an dem Erbe haben auch wenn man in sein Testament schreibt das ausschließlich eine Person alles bekommen sollen.Meine Frage ist ob das wirklich so ist oder ob das was im Testament steht fest ist und dieser Pflichteil durch ein Testament umgangen wird.Meine Mutter ist nämlich einmal geschieden und jetzt mit einem anderen zusammen jedoch nicht verheiratet jedoch bin ich mir nicht sicher ob er ihr eingetragener Lebenspartner ist .Ihr ist nur wichtig das ihr Erbe was aus 2 Immobilien in Stuttgart besteht in der Familie bleibt also an mich und falls ich tot bin an ihre Geschwister
6 Antworten
Das ist okay - dem geschiedenen Ehepartner steht nichts zu, dem Nicht-Ehegatten auch nicht, und den Eltern oder Enkeln nur wenn keine Kinder (also du) mehr leben. Deine Mutter kann sich das Testament also eigentlich sparen.
Ehepartner haben Pflichtteile, Lebensgefährten haben keine Pflichtteile.
Ihre Mutter hätte nur einen Pflichtteil, wenn sie eben KEINE Kinder hätte.
Also nur der Ehepartner, wenn sie keinen hat, hast nur du einen Pflichtteil.
Deshalb rede ich auch nicht gerne mit euch. Ihr seid alle so unterentwickelt und versteht nichts, wenn man es nicht haarklein erklärt.
Aber ich hab die Erfahrung gemacht, dass gute Akademiker, also nicht gerade Sozialpädagogen, mich auf Anhieb verstehen.
Wenn sie nicht mit ihm verheiratet ist, hat er keine Ansprüche und ihre Eltern auch nicht mehr, da es dich gibt.
Du bist ihr Alleinerbe- wenn du keine weiteren Geschwister hast- mit und ohne Testament. Wobei ein Testament dir die Kosten für einen Erbschein ersparen kann.
Engetragene Lebenspartnerschaft bezieht sich auf gleichgeschlechtliche Beziehungen, wobei auch die jetzt heiraten können.
Sassenacht hat wie immer zutreffend geantwortet. Dennoch eine kleine Einschränkung: Insbesondere Banken verzichten auf einen Erbschein nur dann, wenn das Testament, das eine bestimmte Erbfolge festlegt, notariell beurkndet worden ist. Eigenhämdige Testamente sind zwar wirksam, wenn sie formal und inhaltlich richtig abgefasst sind, ersetzen aber nach dem Erbfall nicht den Nachweis der Erbfolge durch den Erbschein (des Nachlassgerichts), der inder Regel auch problemlos erteilt wird, wenn sich aus dem Testament die Erbfolge klar ergibt und ihr keine Person widerspricht, die behaupten und beweisen kann, dass die Erbfolge eine andere sei.
Eingetragene Lebenspartnerschaft war ja nur bei gleichgeschlechtlichen Partnern möglich, als es die Offizielle Heirat noch nicht gab. Das wùrdest du wohl wissen, oder?
Daher sind sie wohl eher nicht verheiratet und der Lebenspartner hat somit keinen Pflichtteil. Der ehemalige Partner auch nicht mehr. Die Eltern haben nur einen Pflichtteil, wenn es keine Erben in gerader Linie nach unten gibt, also keine Kinder, Enkel etc.
In deinem Fall hat also niemand einen Pflichtteilsanspruch.
Der Pflichtteil ist immer die hälfte des gesetzlichen Anspruchs, dieser muss aber erst eingefordert, bzw. eingeklagt werden.
der Rest der Familie würde nur etwas bekommen, wenn du recht zeitnah ebenfalls stirbst.
deine Mutter mag geschieden sein, nur ist dein Vater dein gesetzlicher Erbe UND pflichtteilsberechtigt, solange du -noch- keine eigenen Kinder hast. hier wärst du gefragt, indem du ein eigenes Testament baust und vorsorgst.
eigene Kinder und Kindeskinder kegeln alle anderen Verwandten sofort aus der gesetzlichen Erbfolge; deren Pflichtteil geht ebenfalls vor !
versteht kein Mensch